Motorrad gebraucht kaufen.

Sicher zum eigenen Motorrad.

Darauf sollten Sie beim Kauf eines gebrauchten Motorrads achten.

Mit dem Motorrad im Frühjahr lange Touren über Land zu unternehmen und den Fahrtwind zu spüren – für viele der absolute Traum von Freiheit. Der Kauf des Traum-Bikes ist jedoch mit gewissen Kosten verbunden. Anstatt viel Geld in ein fabrikneues Motorrad zu investieren, lohnt sich auch ein Blick auf Angebote für Gebrauchtfahrzeuge. Auf dem Motorrad-Gebrauchtmarkt werden häufig gut erhaltene Fahrzeuge mit einer geringen Laufleistung zu attraktiven Preisen angeboten. Beim Gebrauchtkauf ist besonders wichtig, dass das Zweirad tatsächlich hält, was der Verkäufer verspricht, und Sie nicht in die Irre geführt werden. Erfahren Sie hier, worauf Sie beim Kauf eines gebrauchten Motorrads achten sollten und wie die Abwicklung sicher und zufriedenstellend verläuft. 

Motorrad gebraucht kaufen: die Optionen.

Kauf beim Händler.

Wie ein Neufahrzeug können Sie auch ein gebrauchtes Motorrad direkt beim Händler erwerben. Dies hat den Vorteil, dass beim Kauf eine Sachmängelhaftung inklusive ist. Die Sachmängelhaftung gilt nach gesetzlicher Vorschrift zwei Jahre lang. Der Händler hat jedoch die Möglichkeit, die Sachmängelhaftung im Vertrag auf ein Jahr zu verkürzen.

Solange die Sachmängelhaftung gilt, muss der Händler für Mängel am Fahrzeug aufkommen, die bereits bei der Fahrzeugübergabe bestanden. Treten nach sechs Monaten Mängel oder Schäden auf, müssen Sie als Käufer in der Regel beweisen, dass diese bereits beim Kauf des Motorrads vorlagen, was nicht immer so leicht zu bewerkstelligen ist.

Der Gebrauchtkauf eines Motorrads vom Händler bietet dank der Haftung ein höheres Maß an Sicherheit. Die Sachmängelhaftung und mögliche zusätzliche Garantien bewirken beim Kauf vom Händler aber meist auch einen höheren Preis, als er beim Privatkauf gefordert würde.

Kauf von privat.

Kaufen Sie ein gebrauchtes Motorrad von privat, kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Vertrag ausschließen. Das bedeutet, dass Sie für Mängel oder Schäden am Motorrad, die nach dem Verkauf ersichtlich werden, selbst aufkommen müssen. Der Verkäufer darf Sie allerdings nicht über vorliegende Mängel täuschen – ansonsten muss er auch bei Ausschluss der Sachmängelhaftung haften. In dem Fall steht es Ihnen zu, den Kaufpreis zu mindern oder die Maschine zurückzugeben. Zu beweisen, dass dem Verkäufer bestehende Mängel bekannt waren, ist jedoch meist schwierig. Aus diesem Grund sollten Sie das Motorrad vor dem Kauf eingehend prüfen, eine Probefahrt unternehmen und alle Mängel im Kaufvertrag festhalten.

Während Sie beim Gebrauchtkauf von privat also meist einen günstigeren Preis erzielen können, ist die Abwicklung mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, den Privatkauf sicherer zu gestalten.

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Motorrad privat kaufen: Schritt für Schritt zum Traum-Bike.

Damit Sie genau das Motorrad bekommen, das Sie sich vorstellen, und beim Kauf alles richtig abläuft, gibt es einige Dinge zu beachten. Erfahren Sie hier, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Traum-Bike kommen.

Auswahl des Motorrads.

Der erste Schritt auf dem Weg zum eigenen Motorrad ist die Auswahl des richtigen Modells. Enduro, Sporttourer, Cruiser oder doch der kleinere Motorroller – für jeden Zweck gibt es eine passende Maschine. Nutzen Sie Ihr Zweirad beim Pendeln zur Arbeit im Stadtverkehr oder auf Langstrecken bei Ausflügen am Wochenende? Möchten Sie sportlich und wendig im Gelände unterwegs sein oder legen Sie Wert auf Grip und Komfort? Wählen Sie das Bike aus, das in puncto Ausstattung, Komfort und Sportlichkeit zu Ihnen passt. Auf dem Gebrauchtmarkt sollten Sie dabei flexibel bleiben und mehrere Hersteller und Modelle auf der Wunschliste haben.

Anschließend können Sie in Onlineportalen und Kleinanzeigen nach Ihren Wunsch-Bikes Ausschau halten. Nutzen Sie dabei am besten nur seriöse Webseiten und schauen Sie sich die Angebote der Verkäufer genau an: Erscheint das Angebot seriös oder ist es zu gut, um wahr zu sein? Erweckt das Profil des Verkäufers Vertrauen? Haben andere Nutzer bereits Bewertungen abgegeben? Im Idealfall sollten im Angebot bereits die wichtigsten Informationen zum Motorrad aufgeführt und Bilder enthalten sein, damit Sie einen Eindruck von der Maschine bekommen und einschätzen können, ob sie infrage kommt. Fehlen wichtige Angaben, sollten Sie diese beim Verkäufer erfragen, bevor Sie das Motorrad in die engere Auswahl nehmen.

Sichtprüfung.

Haben Sie ein passendes Motorrad bei einem seriösen Verkäufer gefunden, sollten Sie einen Termin zur Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren. Vor Ort können Sie sich ein genaues Bild vom Zustand des Bikes und seiner Eignung machen. Nehmen Sie wenn möglich eine sachkundige Begleitung mit, die Ihnen bei der Beurteilung des Motorrads zur Seite steht. Folgende Fragen sollten Sie mit dem Verkäufer besprechen:

Allgemeines

  • Included: Ist der Verkäufer auch der im Fahrzeugbrief eingetragene Eigentümer des Motorrads oder besitzt er eine Verkaufsvollmacht?
  • Included: Warum soll das Bike verkauft werden?
  • Included: Ist das Motorrad unfallfrei?
  • Included: Wann wurde es zuletzt gefahren?
  • Included: Wie viele Vorbesitzer gibt es?
  • Included: Wurden Umbauten am Motorrad vorgenommen? Sind diese Umbauten zugelassen?
  • Included: Ist das Motorrad scheckheftgepflegt?
  • Included: Wann erfolgte die Erstzulassung? Gibt es eventuell noch eine wirksame Garantie?
  • Included: Wie alt ist die TÜV-Plakette? Wann steht die nächste Hauptuntersuchung an?
  • Included: Liegen alle Fahrzeugpapiere inklusive Fahrzeugbrief vor und wirken echt?
  • Included: Besitzt das Motorrad eine gültige Betriebserlaubnis und ist noch zugelassen? (Ansonsten müssen Sie die Maschine per Anhänger transportieren oder ein Überführungskennzeichen besorgen.)

Bei der Besichtigung beachten

  • Included: Stimmt die Fahrgestellnummer auf dem Motorradrahmen mit der im Fahrzeugbrief überein?
  • Included: Stimmt der Kilometerstand mit der angegebenen Laufleistung überein?
  • Included: Gibt es Schleifspuren im Lack oder der Verkleidung? Gibt es Farbunterschiede, die auf eine Ausbesserung oder Umbauten hindeuten?
  • Included: Sind Bauteile wie Lenker, Bremshebel, Spiegel oder Auspuff verbogen, weisen Schleifspuren oder Hinweise auf Umbauten auf?
  • Included: Ist der Tank intakt und beulenfrei?
  • Included: Sehen Gabel und Rahmen gut aus?
  • Included: Fühlt sich der Motor warm an? (Ist der Motor warm, können Sie nicht prüfen, ob ein Kaltstart problemlos funktioniert.)
  • Included: Bei vorhandener Kette: Ist diese gut geschmiert oder trocken und rostig?
  • Included: Bei zum Verkauf angebotenem Zubehör: Befindet sich dieses in gepflegtem Zustand?

Probefahrt.

War die Begutachtung des Bikes zufriedenstellend, sollten Sie nun auch das Fahrverhalten auf die Probe stellen. Wichtig: Klären Sie im Vorhinein, wie das Motorrad versichert ist und wer im Schadenfall haftet und die Selbstbeteiligung übernimmt. Im Idealfall sollten diese Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Seien Sie auch darauf vorbereitet, dass der Verkäufer für die Dauer der Probefahrt möglicherweise ein Pfand einbehält. Um den Zustand des Bikes beurteilen zu können, sollte die Fahrt mindestens 30 Minuten dauern. Wählen Sie eine abwechslungsreiche Route und testen Sie das Motorrad sowohl im städtischen Verkehr als auch bei hohen Geschwindigkeiten. Auf folgende Dinge sollten Sie während der Probefahrt achten:

  • Included: Prüfen Sie vor der Fahrt die Funktion der Lichter, Bremsen, Kupplung und Kontrolllampen sowie den Ölstand und den Reifendruck.
  • Included: Führen Sie nach Möglichkeit einen Kaltstart durch, um das Startverhalten zu überprüfen.
  • Included: Springt der Motor innerhalb von fünf Sekunden an?
  • Included: Lässt sich der Kupplungshebel einfach nutzen und verfügt über circa 5 Millimeter Spiel?
  • Included: Treten (vor allem in höheren Gängen) ungewöhnliche Getriebegeräusche auf, die auf abgenutzte Zahnräder hindeuten?
  • Included: Das Anlassen sollte nicht zu laut erfolgen und keine pfeifenden oder anderen ungewöhnlichen Geräusche erzeugen.
  • Included: Funktioniert die Gangschaltung geschmeidig?
  • Included: Raucht oder dampft es aus dem Auspuff?
  • Included: Verursacht der Auspuff auffällige Geräusche?
  • Included: Fährt der Lenker stabil und gerade oder flattert er?
  • Included: Funktioniert die Bremse zuverlässig und ohne Quietschen?

Der Probefahrten-Schutz.

Sie wollen Ihr Auto verkaufen oder sind selbst auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug? Mit dem Probefahrten-Schutz ist im Schadensfall bei einer Probefahrt unter anderem die zu zahlende Selbstbeteiligung gedeckt.

Preisverhandlung.

Hat das Motorrad auch die Probefahrt bestanden, müssen Sie sich mit dem Verkäufer auf einen Preis einigen. Kleinere Mängel wie Schleifspuren oder Beulen können Ihnen helfen, den Preis etwas nach unten zu handeln. Bleiben Sie aber fair und schrecken Sie den Verkäufer nicht mit zu niedrigen Angeboten ab. 

Vertragsabschluss.

Sind sich Käufer und Verkäufer einig geworden, kann nun der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Im Kaufvertrag sollten alle Informationen zum Fahrzeug, festgestellte Mängel, der Kaufpreis sowie etwaige Sondervereinbarungen festgeschrieben sein. 

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Der Motorrad-Kaufvertrag.

Damit der Kaufvertrag sowohl dem Verkäufer als auch Ihnen als Käufer dient, sollten so viele Details des Handels wie möglich schriftlich festgehalten werden. So können sich beide Parteien im Nachhinein auf die vertraglichen Abmachungen berufen und es bleibt kein Raum für Unsicherheit oder Zweifel. Folgende Punkte sollten im Kaufvertrag des Motorrads abgehandelt werden:

Personendaten
Fahrzeugdaten
Verschiedene rechtliche Vereinbarungen, z. B. Gewährleistung und Sachmängelhaftung
Bestätigung des Erhalts von Fahrzeugpapieren und -schlüsseln
Kaufpreis
Unterschriften der Vertragspartner

Die Daten der Vertragspartner

Im Kaufvertrag sollten sowohl Ihre Personendaten als Käufer als auch die des Verkäufers vollständig vermerkt werden. Folgende Angaben sollte der Kaufvertrag enthalten:
  • Included: Vollständiger Name
  • Included: Anschrift
  • Included: Geburtsdatum
  • Included: Personalausweisnummer
  • Included: Ggf. weitere Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Sie als Käufer des gebrauchten Motorrads sollten auch sichergehen, dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer der Maschine und in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die Richtigkeit aller Angaben sollten Sie zudem anhand der Personalausweise abgleichen, damit es nicht zu Fehlern kommt.

Angaben zum Motorrad

Das Motorrad ist als Verkaufsgegenstand das Kernstück eures Vertrags. Der Kaufvertrag sichert Ihnen als Käufer zu, dass er das gebrauchte Fahrzeug im vertraglich festgeschriebenen Zustand erhält. Der Verkäufer bekommt die Sicherheit, dass Sie sich über alle im Vertrag angegebenen Aspekte im Klaren sind und diese nicht im Nachhinein infrage stellen können. Daher sollte das Motorrad im Vertrag so detailliert wie möglich mit folgenden Angaben beschrieben werden:
  • Included: Marke und Modell des Motorrads
  • Included: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (wie in Zulassungsbescheinigung angegeben)
  • Included: Bisheriges Kennzeichen
  • Included: Datum der Erstzulassung
  • Included: Anzahl der Vorbesitzer
  • Included: Kilometerstand
  • Included: Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Included: Informationen über mögliche Unfallschäden und Umbaumaßnahmen
  • Included: Ausführliche Auflistung aller möglichen Mängel wie Kratzer, Beulen, Schäden

Weitere Angaben

Ferner sollte im Vertrag genau aufgeführt sein, welches Zubehör des gebrauchten Motorrads beim Verkauf inbegriffen ist und in welcher Form die Ausrüstung und nötigen Unterlagen an den Käufer übergeben werden. Dazu zählen zum Beispiel die Schlüssel inklusive Ersatzexemplare, die vollständigen Fahrzeugpapiere in Form der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und gegebenenfalls dokumentierte Werkstattbesuche und Reparaturarbeiten in Form von Werkstattberichten und Rechnungen, die für Sie als Käufer von Interesse sind.
Bei der Fahrzeugübergabe sollten insbesondere Sie als Käufer darauf achten, dass alle im Vertrag aufgeführten Objekte übergeben werden. Eventuell kommt hier auch das Ausstellen einer Empfangsbestätigung infrage. Gleiches gilt bei der Bezahlung: Zahlen Sie in bar, sollte der Verkäufer genau nachzählen und nach Möglichkeit die Echtheit des Geldes prüfen. Anschließend sollte eine Quittung ausgestellt werden, um die Bezahlung zu dokumentieren.

Ist ein schriftlicher Vertrag nötig?

Für den Abschluss eines Kaufvertrags ist gesetzlich nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag nötig. Auch eine mündliche Zusicherung oder die Annahme eines Kaufangebots beispielsweise per formloser E-Mail gilt in Deutschland als rechtskräftiger Vertrag. Aus diesem Grund sollten Sie nicht vorschnell ein Angebot annehmen und davon ausgehen, dass Sie bis zur Unterzeichnung des Vertrags noch problemlos von diesem zurücktreten können. Im schlimmsten Fall zieht dies einen aufwendigen Rechtsstreit nach sich.

Aber auch wenn sich beide Vertragspartner einig sind, den Vertrag mündlich schließen und mit Handschlag besiegeln, ist Vorsicht geboten. Im Nachhinein können Forderungen oder Vorwürfe aufkommen, die sich nicht belegen lassen: Zum Beispiel wird dem Käufer Zubehör nicht übergeben, das der Verkäufer zugesichert hatte. Oder der Käufer behauptet nach dem Kauf, über einen Unfallschaden am Motorrad nicht informiert worden zu sein oder einen falschen Kilometerstand mitgeteilt bekommen zu haben, und fordert sein Geld zurück. Um diese Unwägbarkeiten zu vermeiden, ist ein schriftlicher Vertrag unerlässlich und gibt beiden Vertragspartnern Sicherheit. Je mehr Informationen im Vertrag enthalten sind, desto sicherer ist das Geschäft und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der (Ver)kauf für beide Parteien zufriedenstellend verläuft.

Kann ich den Motorrad-Kaufvertrag nachträglich auflösen?

Eine nachträgliche Auflösung des Motorrad-Kaufvertrags ist nicht ohne Weiteres möglich. Möchten Sie das Motorrad nach dem Kauf aus persönlichen Gründen nicht behalten und den Kauf rückgängig machen, ist dies nur möglich, wenn sich der Verkäufer kulant zeigt und der Auflösung des Vertrags zustimmt.

Hat der Verkäufer jedoch nachweislich seine vertraglichen Pflichten verletzt oder dem Käufer arglistig Informationen zum Zustand des Motorrads vorenthalten, darf der Käufer vom Kauf zurücktreten und sein Geld zurückfordern.

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