Unfall mit dem Leasingfahrzeug.

Das gibt es beim Unfall mit dem Leasingauto zu beachten.

Was Sie bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug beachten sollten.

Sollten Sie mit Ihrem Leasingwagen in einen Unfall verwickelt sein, müssen Sie diverse Dinge beachten: In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich gegenüber dem Leasingnehmer, dem anderen Unfallbeteiligten und dem Leasinggeber angemessen verhalten und was das Ganze mit der Schuldfrage, der Versicherung und Schwere des Unfalls zu tun hat.

Die Parteien beim Unfall mit dem Leasingauto.

Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und schon ist es passiert: Sie sind in einen Unfall verwickelt und es ist ein Schaden am Leasingfahrzeug entstanden. Anders als bei einem Unfall mit dem eigenen Auto, gibt es neben den beiden Fahrern in diesem Fall noch eine dritte Unfallpartei: den Leasinggeber. Der Leasinggeber bleibt auch bei Abschluss eines Leasingvertrags der Eigentümer des Fahrzeugs. Im Falle eines Unfalls mit dem Leasingauto hat der Leasinggeber einen Anspruch auf Schadenersatz, den der Leasingnehmer zahlen muss. Wie und unter welchen Bedingungen das genau abläuft, klären wir im Folgenden.

Wer den Schaden verursacht hat.

Wenn ein parkendes Auto von einem fahrenden Wagen gerammt wird oder wenn es zum Zusammenstoß nach Überfahren einer roten Ampel kommt, ist die Schuldfrage schnell geklärt. Manchmal ist der Unfallhergang aber nicht so eindeutig und die Beteiligten sind sich nicht einig, wer nun den Unfall verursacht hat und Ansprüche geltend machen kann. Dann sollten Sie die Polizei hinzuziehen und die Schuldfrage mithilfe der Beamten und gegebenenfalls rechtlicher Schritte klären.

Die Polizei sollte aber auch informiert werden, wenn es zu einem schweren Sach- oder Personenschaden kommt, ein Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum eines Fahrers besteht oder wenn ein parkendes Auto während der Abwesenheit des Geschädigten beschädigt wird. Die Polizisten fertigen einen Unfallbericht an. Der wiederum ist relevant für die Kfz-Versicherungen der Beteiligten, was uns zum nächsten Schritt führt: die Meldung des Unfalls beim Versicherer.

Selbstverschuldeter Unfall mit dem Leasingwagen.

Haben Sie den Schaden am Leasingauto selbst verschuldet, springt Ihre Kaskoversicherung ein. Meist schreibt der Leasingvertrag auch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung vor, die in der Regel die Kosten für selbst verursachte Schäden übernimmt. Ihre Selbstbeteiligung an den Kosten, beispielsweise für die Reparatur des Fahrzeugs, ist abhängig von den Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Mitschuld beider Fahrer am Unfall.

Und zuletzt die Mischform aus beiden Fällen: Wird eine Mitschuld beider Fahrer am Unfall festgestellt, haften die beiden anteilig für den Schaden. Sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners als auch die Kaskoversicherung des Leasingnehmers kommen für den Schaden am Leasingfahrzeug auf. Melden Sie den Unfall deshalb schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung.

Leasingunfall: Ein Fall für die Versicherungen.

Ziehen Sie nach einem Unfall so schnell wie möglich Ihren Leasinggeber hinzu. Je nach Schuldfrage und den Bestimmungen in Ihrem Leasingvertrag gibt der Leasinggeber das weitere Vorgehen zur Schadensregulierung am Leasingfahrzeug vor.

Ist der Schaden am Leasingfahrzeug fremdverschuldet, haftet dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und kommt für die Reparaturkosten auf. Den Anspruch auf Schadensersatz stellt als Eigentümer der Leasinggeber. Ist in Ihrem Leasingvertrag jedoch festgehalten, dass Sie als Leasingnehmer für die Wiederinstandsetzung des Autos verantwortlich sind, liegt es bei Ihnen, Ihren Anspruch geltend zu machen und die Kosten für die Reparatur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einzufordern.

Tipp: Über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie jederzeit telefonisch (0800 250 260 0) oder online den Versicherer des Unfallverursachers ausmachen – und das auch im Ausland (040 300 330 300). Dafür müssen Sie das Fahrzeug-Kennzeichen des Unfallgegners, den Tag des Unfalls und das Unfallland angeben. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle kann Ihnen der Zentralruf dann den entsprechenden Versicherer und seine Kontaktdaten für die Schadensregulierung und die Abwicklung der Reparaturkosten nennen. Andere Daten – wie beispielsweise der Name des Fahrzeughalters – werden selbstverständlich nicht herausgegeben.

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Wertminderung des Leasingwagens.

Auch einen finanziellen Ausgleich für die Wertminderung des Leasingwagens können Sie bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall einfordern, müssen diesen aber an den Leasinggeber abführen. Denn das Fahrzeug gilt fortan als Unfallwagen und hat bei der Fahrzeugrückgabe folglich nicht mehr den gleichen kalkulierten Restwert wie ein unfallfreies Auto. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung nach einem Unfall entstanden ist, wird in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt.

Ist nach einem Verkehrsunfall für die Reparatur des Leasingfahrzeugs ein längerer Werkstattaufenthalt nötig, erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für einen vergleichbaren Mietwagen. Einen Ausgleich für die weiterzuzahlenden Leasingraten, während das Auto nicht genutzt werden kann, können Sie allerdings nicht bekommen.

Totalschaden am Leasingfahrzeug.

Ob nach einem Unfall ein Totalschaden vorliegt, muss im Rahmen der Vollkaskoversicherung für das Leasingfahrzeug von einem Gutachter geklärt werden. Dieser stellt neben einem Totalschaden außerdem fest, wie hoch Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs sind.

Bei einem Totalschaden nach einem Verkehrsunfall erstattet die Vollkaskoversicherung des Leasingnehmers oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers (gegebenenfalls abzüglich des Restwerts) den Wiederbeschaffungswert des Leasingfahrzeugs, da sich eine Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr lohnt. Das ist der aktuelle Wert eines gleichwertigen Autos mit gleicher Kilometerleistung und ähnlicher Ausstattung wie das Leasingauto zum Zeitpunkt vor dem Unfall. Dieser Wiederbeschaffungswert entspricht nicht zwangsläufig der Summe der noch ausstehenden Raten. Für diese muss der Leasingnehmer aufkommen. Es sei denn, er hat einen GAP-Schutz abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko, die entsprechend der englischen Wortbedeutung beim Totalschaden die Lücke zwischen Wiederschaffungswert und den noch ausstehenden Leasingraten für das Fahrzeug schließt.

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