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Wiki: Kindergeld & Elterngeld.

Was Sie über Kinder- & Elterngeld wissen sollten.

So viel Unterstützung gibt es für Eltern.

Kinder stellen ihre Eltern mitunter vor finanzielle Herausforderungen. Gerade in den ersten Monaten möchten Eltern so viel Zeit wie möglich mit ihrem Baby verbringen. Die Karriere wird häufig erst einmal hinten angestellt. Gut, dass der Staat Ihnen finanziell mit Kinder- und Elterngeld unter die Arme greift.

Das Elterngeld.

Für die betreuungsintensive Anfangszeit.

Die Lohnersatzleistung wird maximal bis zum 14. Lebensmonat ausgezahlt.

Einkommensabhängige Lohnersatzhöhe.

Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes beträgt 300 Euro, der Höchstbetrag 1.800 Euro.

ElterngeldPlus möglich.

Auszahlung des halben Elterngeldes über 24 Monate für Elternteile, die Teilzeit arbeiten wollen.

Was ist das Elterngeld?

Dass sich nach einer Geburt die Prioritäten verschieben können, hat auch das Bundesfamilienministerium erkannt und deshalb mit dem Elterngeld eine sogenannte Lohnersatzleistung eingeführt. Das Elterngeld soll den monatlichen Gehaltsausfall für Eltern in der Elternzeit teilweise kompensieren. Wichtig: Das Elterngeld ist – im Gegensatz zum Kindergeld – speziell für die besonders betreuungsintensive Anfangszeit gedacht und greift daher maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes.

Die Erziehung ist heute in vielen Familien Teamwork – und das lohnt sich auch finanziell. Denn 14 Monate Elterngeld bekommen nur jene Paare, bei denen beide eine Auszeit vom Job nehmen. Wird die Elternzeit nur von einem Elternteil genommen, bekommt man maximal für zwölf Monate Elterngeld. Alleinerziehende erhalten 14 Monate lang Elterngeld, sofern das Kind ausschließlich bei einem Elternteil wohnt. Weitere Detailinformationen zum Anspruch auf Elterngeld (u. a. für Selbstständige) finden Sie auch auf der Website des Bundesfamilienministeriums.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes, auch Basiselterngeld genannt, richtet sich nach dem Einkommen der Elternteile. Der Mindestbetrag liegt beim Basiselterngeld bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro.

Mit dem ElterngeldPlus hat die Regierung 2015 eine Regelung für Familien geschaffen, bei der einer oder beide Partner in Teilzeit arbeiten können. Die Anspruchssumme bleibt dieselbe wie beim Basiselterngeld, jedoch kann die Leistung auf die doppelte Länge des Bezugszeitraums gestreckt werden. So erhalten Eltern über 24 Monate hinweg das halbe Elterngeld. Ein Muss ist die Teilzeittätigkeit aber nicht.

Gehen beide Elternteile in Elternzeit und arbeiten in Teilzeit, können vier zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch genommen werden. So lässt sich der Bezugszeitraum des Elterngeldes sogar auf 28 Monate ausweiten. Weitere Informationen zur Elternzeit und zum ElterngeldPlus finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das dortige Familienportal bietet zudem einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die voraussichtliche individuelle Höhe Ihres Elterngeldes berechnen können.

Das Kindergeld.

Steuervergütung für Eltern.

Auszahlung für leibliche und adoptierte Kinder, die in gemeinsamen Haushalt mit Antragssteller leben.

Auszahlung bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Bei Kindern, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, wird das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt.

Feste Beitragssätze.

Gleicher Satz für die ersten beiden Kinder, ab dem dritten wird der Beitrag pro Kind angehoben.

Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen.

Zusätzliche Auszahlung für sechs Monate möglich.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld gilt in Deutschland als eine Steuervergütung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. In der Regel haben alle Eltern, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, Anspruch auf Kindergeld.

Der Staat zahlt Kindergeld für leibliche und adoptierte Kinder, die im Haushalt des Antragstellers leben. Bei getrenntlebenden Eltern wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesfamilienministeriums.

Wie viel Kindergeld steht Eltern zu?

Grundsätzlich gibt es für das erste und zweite Kind den gleichen Satz. Ab dem dritten Kind steigert sich dieser Betrag nochmals für jedes weitere Kind. Einen umfassenden Zahlen-Überblick bietet unter anderem die Seite der Bundesagentur für Arbeit. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausgezahlt. Befindet sich Ihr Sohn beziehungsweise Ihre Tochter in einer Ausbildung oder im Studium, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weiterhin bezahlt.

Zuständig für die entsprechende Abwicklung ist die Familienkasse, die zur Agentur für Arbeit gehört. Eltern können selbst entscheiden, auf wessen Konto das Geld jeden Monat überwiesen werden soll.

Übrigens: Wer seine Steuererklärung ans Finanzamt schickt, könnte anstatt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag erhalten – sofern die Ersparnis dadurch höher ist als das den Eltern zustehende Kindergeld. Wie genau die Finanzbeamten das ausrechnen und entscheiden, hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. auf ihrer Website zusammengefasst.

Familien mit geringem Einkommen können zudem den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird nach erfolgreicher Beantragung für sechs Monate zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und beträgt bis zu 209 Euro monatlich. Nach Ablauf der sechs Monate muss ein neues Antragsformular für den Kinderzuschlag eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für den Kinderzuschlag erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

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Beantragung von Kinder- und Elterngeld.

Kindergeld beantragen.

Sämtliche Antragsformulare zum Kindergeld und dem Kinderzuschlag, die ausgefüllt oder eingeschickt werden müssen, finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie können den Antrag auf Kindergeld online ausfüllen und an die Familienkasse senden. Aus rechtlichen Gründen müssen Sie ihn aber auch noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Familienkasse schicken. Nicht vergessen: In diesem Umschlag dürfen auch die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Steueridentifikationsnummer der Eltern nicht fehlen.

Sollten Sie doch mal ein Dokument vergessen, reichen Sie dieses nach, denn Kindergeld wird auch rückwirkend bis zu vier Jahre ausgezahlt.

  1. 1. Antrag online ausfüllen.
  2. 2. Ausgefüllten Antrag ausdrucken und unterschreiben.
  3. 3. Geburtsurkunde des Kindes & Steueridentifikationsnummer der Eltern beifügen.
  4. 4. Postalisch an Familienkasse senden.

Elterngeld beantragen.

Das Elterngeld können Sie nach der Geburt bei einer Elterngeldstelle beantragen. Auch hierbei können Sie online alle Formulare herunterladen oder je nach Kommune auch direkt online ausfüllen. Das Nachsenden von Dokumenten mit der Post ist auch hier nötig: Neben dem Antragsformular brauchen Sie Nachweise vom Arbeitgeber über die gewährte Elternzeit, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, ein Original der Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“, Kopien Ihrer Ausweise und einen Nachweis der Krankenkasse für etwaiges gewährtes Mutterschaftsgeld.

Wichtig: Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, müssen auch beide ihre Einkommensnachweise, Elternzeitbewilligungen und Ausweiskopien für die Elterngeldstelle heraussuchen. Außerdem wichtig: Beim Kindergeld muss in besonderen Fällen, zum Beispiel wenn das Kind bereits volljährig ist oder eine Behinderung hat, weitere Bescheinigungen angefügt werden. Alle Infos dazu finden Sie im Anhang des jeweiligen Antrags.

Falls Sie hierbei ein Dokument vergessen, kann dieses nachgereicht werden. Das Nachreichen muss jedoch zeitnah erfolgen, denn das Elterngeld erhalten Sie nur drei Monate rückwirkend.  

  1. 1. Antrag online herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.

    Je nach Kommune ist auch eine Online-Antragsstellung möglich.

  2. 2. Notwendige Dokumente beifügen.

    Arbeitgebernachweis über gewährte Elternzeit, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, originale Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck "für Elterngeld", Krankenkassennachweis über ggf. gewährtes Mutterschaftsgeld, Kopie des Personalausweises

  3. 3. Dokumente des zweiten Antragsstellers hinzufügen.

    Falls ein gemeinsamer Antrag gestellt wird, werden die Dokumente beider Elternteile benötigt.

  4. Antrag an Elterngeldstelle versenden.

Sorgenfreier dank staatlicher Unterstützung.

Natürlich wollen Sie Ihren Kindern die bestmöglichen Lebensumstände ermöglichen – doch dafür braucht man eben auch genügend Geld. Der Staat hilft Ihnen dabei, in den wichtigen ersten Lebensmonaten und -jahren für Ihre Kinder einfacher da sein zu können.

Mit der Sicherheit des Kinder- und Elterngeldes können Sie die Familienplanung zumindest etwas entspannter angehen und vielleicht sogar noch etwas Geld zurücklegen.

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