Fahrzeug-Leasing.

Fahren statt kaufen.

Fahrzeug-Leasing für das beste Fahrgefühl.

Das Fahrgefühl mit einem neuen Auto ist etwas ganz Besonderes. Wenn Sie dieses Gefühl lieben und es immer wieder erleben möchten, ist Fahrzeug-Leasing vielleicht eine Option für Sie. Denn: Beim Leasing nutzen Sie ein Auto für einen festgelegten Zeitraum und zahlen dafür eine monatlich gleichbleibende Rate. Nach Ende der Vertragslaufzeit geben Sie den Wagen zurück und können sich ein neues Fahrzeug leasen – so fahren Sie regelmäßig ein neues Auto und bleiben stets auf dem neuesten Stand. Erfahren Sie hier, wie das Leasing eines Fahrzeugs genau funktioniert und was es zu beachten gilt.

Wie funktioniert Fahrzeug-Leasing? 

Beim Fahrzeug-Leasing sind Sie als Leasingnehmer für einen festgelegten Zeitraum Nutzer eines Autos, das Ihnen rein rechtlich gesehen nicht gehört. Das ist aber nicht so kompliziert, wie es zunächst klingt: Sie suchen sich Ihr Traumauto aus und schließen mit einem sogenannten Leasinggeber einen Leasingvertrag für das Fahrzeug ab. Der Leasinggeber ist damit der Eigentümer des Wagens und Sie sind der Besitzer. Das Auto steht über die gesamte Laufzeit des Vertrages vor Ihrer Tür und Sie können es jederzeit flexibel nutzen. Dafür müssen Sie monatlich ein Nutzungsentgelt an den Leasinggeber zahlen – die Leasingrate.

Ein Auto aussuchen und eine monatliche Rate zahlen: Das klingt doch nach einer Autofinanzierung? Fast. Bei der Autofinanzierung geht das Fahrzeug in Ihr Eigentum über, sobald Sie das Darlehen über den vollen Fahrzeugpreis zurückgezahlt haben. Beim Autoleasing hingegen zahlen Sie nicht den kompletten Kaufpreis zurück, sondern entrichten eine monatliche Gebühr für die zeitweilige Nutzung des Autos. Am Ende der Vertragslaufzeit geben Sie das Fahrzeug einfach wieder an den Leasinggeber zurück.

Frau im ID.4 mit Laptop

Das Auto-Leasing.

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Das passende Leasingangebot finden.

Nicht nur bei der Wahl Ihres Autos stehen Ihnen mehrere Optionen offen – auch das Fahrzeug-Leasing bietet zwei unterschiedliche Modelle, sodass Sie die für Sie ideale Variante auswählen können: Kilometer- oder Restwertleasing.

Beim Kilometerleasing legen Sie mit Ihrem Vertragspartner im Leasingvertrag fest, wie viele Kilometer Sie während der Vertragslaufzeit fahren dürfen. Überschreiten Sie diese Laufleistung, zahlen Sie pro Mehrkilometer einen Centbetrag an den Leasinggeber nach. Unterschreiten Sie die Kilometer, bekommen Sie für jeden Minderkilometer Geld zurück. Sowohl nach oben als auch unten gibt es eine festgelegte Toleranzgrenze. Überlegen Sie sich bei Vertragsabschluss also am besten gut, wofür Sie das Leasingfahrzeug nutzen möchten. Pendeln Sie eine weitere Strecke zu Ihrem Arbeitsplatz oder schlängeln Sie sich nur kurz durch den Stadtverkehr? Fahren Sie gern mit dem Auto in den Urlaub oder lassen Sie Ihr Auto am Flughafen zurück? Sollte sich Ihr Fahrverhalten während der Leasingdauer unerwartet verändern, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, eine Anpassung der vereinbarten Laufleistung in Ihrem Vertrag anzufragen.

Die Alternative zum Kilometerleasing ist das Restwertleasing. Dabei legen Sie keine Kilometerzahl fest, sondern kalkulieren gemeinsam mit dem Leasinggeber einen Preis, den das Fahrzeug am Ende des Leasingvertrages noch wert sein soll. Dieser wird natürlich nicht willkürlich festgelegt, sondern basiert auf Faktoren wie Kaufpreis, Leasinglaufzeit sowie Fahrzeugmarke oder -modell. Den tatsächlichen Restwert stellt bei der Rückgabe ein unabhängiger Gutachter fest. Wird das Fahrzeug intensiv genutzt, entsteht schnell eine Differenz zwischen vereinbartem und tatsächlichem Restwert, für die Sie aufkommen müssen. Hier spricht man vom sogenannten Restwertrisiko. Liegt der Restwert über der vereinbarten Summe, beteiligt Sie der Leasinggeber in der Regel am Mehrerlös bei Verkauf des Fahrzeugs.

Je nachdem, was für ein Fahrtyp Sie sind, eignet sich also eine andere Leasingart für Sie. Können Sie gut abschätzen, wie viele Kilometer Sie in etwa fahren werden, kann sich Kilometerleasing für Sie lohnen. Sind Sie bereit, das Restwertrisiko bei Vertragsende zu tragen, kann sich Restwertleasing für Sie lohnen.

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Welche Kosten entstehen beim Leasing?

Das Konzept des Autoleasings hat Sie neugierig gemacht und Sie fragen sich nun, welche Kosten Sie monatlich für diesen Fahrspaß einkalkulieren sollten? Das ist schnell zusammengefasst: Zum einen gibt es verschiedene fixe Kosten, wie zum Beispiel die monatliche Leasingrate, Steuern und Versicherung. Zum anderen können unter Umständen variable Kosten auf Sie als Leasingnehmer zukommen, wie etwa Mehrkosten für Schäden am Fahrzeug, Mehrkilometer oder ein zu geringer Restwert.

Die Leasingrate.

Den Kern der Kosten für ein Fahrzeug-Leasing bildet aber die Leasingrate. Und wie diese sich zusammensetzt, klären wir jetzt: Zunächst richtet sich die Höhe der monatlichen Leasingrate nach den Anschaffungskosten für Ihr Wunschfahrzeug. Sie hören gern Ihren persönlichen Soundtrack auf Ihren Spritztouren und legen deshalb Wert auf ein gutes Soundsystem? Ihnen ist die Optik des Fahrzeugs wichtig und Sie bevorzugen deshalb Aluminium- statt Stahlfelgen? Solche persönlichen Vorlieben können wir sehr gut verstehen, aber zusätzliche Wunschausstattungen des Leasingnehmers wirken sich in der Regel auf die Höhe der Anschaffungskosten und damit auch auf die monatliche Leasingrate aus.

Die Leasinglaufzeit.

Darüber hinaus spielt auch die Laufzeit Ihres Leasingvertrages eine wichtige Rolle für die Berechnung der Leasingrate. Nun könnte man annehmen, dass die Rate umso geringer ist, je länger die Laufzeit ausfällt. Aber das stimmt nicht pauschal: Je nach modellspezifischem Wertverlust und Zinsfestsetzung oder gegebenenfalls durch Sonderaktionen kann es vorkommen, dass eine kürzere Laufzeit günstiger ist als eine längere. Andersherum ist es ebenso möglich, dass eine längere Laufzeit mit Blick auf die monatliche Leasingrate von Vorteil ist. Unser Tipp: Rechnen Sie die verschiedenen Varianten mit Ihrem Händler oder Leasinggeber durch, um die für Sie besten Konditionen zu finden.

Leasing mit Sonderzahlung.

Eine weitere Möglichkeit, die monatliche Rate zu senken, ist das Leasing mit Sonderzahlung. In diesem Fall leisten Sie zu Vertragsbeginn eine Anzahlung. Diese reduziert den insgesamt zu zahlenden Leasingbetrag und führt zu einer niedrigeren monatlichen Leasingrate. Wenn Sie also Geld für eine Anzahlung zur Verfügung haben, können Sie die monatliche finanzielle Belastung verringern.

Versicherungskosten.

Neben den monatlichen Leasingraten fallen für das Leasingfahrzeug auch Versicherungskosten an. Als Leasingnehmer müssen Sie das Auto mit einer Kfz-Versicherung absichern – die Versicherungspflicht liegt nämlich bei Ihnen und nicht bei der Leasinggesellschaft. Über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus verlangen Leasinggeber häufig den Abschluss einer Kaskoversicherung. Ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung nötig ist, besprechen Sie am besten mit dem Leasinggeber.

Nicht zu vergessen: Auch die Kfz-Steuer und weitere Aufwendungen, die mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs zusammenhängen – wie beispielsweise Tank- oder Ladekosten für E-Autos –, müssen vom Leasingnehmer getragen werden.

Tipp: Gebrauchtwagenleasing.

Sie dachten bisher, dass man nur Neuwagen leasen kann? Weit gefehlt, denn auch für Gebrauchtwagen finden sich attraktive Leasingangebote. Der Vorteil: Die Anschaffungskosten eines Gebrauchtwagens sind aufgrund des Fahrzeugalters in der Regel geringer als die eines vergleichbaren Neuwagens. Somit fallen auch die monatlichen Leasingraten niedriger aus.

Wie wäre es zum Beispiel mit dem Leasing eines Jahreswagens? Diese sind mit gerade einmal einem Jahr Gebrauchszeit noch recht neu und besitzen demnach eine aktuelle Ausstattung. Den relativ hohen Wertverlust des ersten Betriebsjahres hat ein Jahreswagen aber schon hinter sich und ist dementsprechend günstiger. Sie können also während der Leasingdauer von aktueller Technik profitieren, ohne zwingend einen Neuwagen leasen zu müssen. 

Das Gebrauchtwagen-Leasing.

Eine attraktive monatliche Nutzungsrate und kein Restwertrisiko: Das Gebrauchtwagen-Leasing ist eine gute Alternative zum Gebrauchtwagenkauf.

Vertragsende: Die Rückgabe des Leasingfahrzeugs.

Ein Blick auf den Tacho und dann ist die Leasingrückgabe abgeschlossen? Ganz so einfach ist es nicht. Der Leasinggeber möchte das Fahrzeug natürlich in einem möglichst gepflegten Zustand zurückbekommen und für eventuelle Mängel entschädigt werden. Leasinggeber und -nehmer bewerten bei der Rückgabe gemeinsam den Fahrzeugzustand und dokumentieren alles in einem Rückgabeprotokoll. Dabei werden natürlich auch solche Schäden aufgenommen, für die der Leasingnehmer aufkommen muss.

Aber keine Sorge: Nicht jeder Kratzer, jede Beule und jeder Steinschlag gilt gleich als Schaden, für den der Leasingnehmer zahlen muss. Für übliche Gebrauchsspuren wie leichte, polierbare Kratzer an der Lackoberfläche, kleine Steinschläge an der Scheibe, die die Sicht nicht beeinflussen, oder leichten Abrieb an den Stoßleisten muss der Leasingnehmer in der Regel nicht aufkommen. Anders sieht es beispielsweise bei Schäden wie tiefen, nicht auspolierbaren Kratzern, Steinschlägen mit Rissbildung oder einer Verformung der Stoßleisten aus. Grundlage für die Bewertung der Schäden sollte ein Schadenkatalog sein, in dem klare Leitlinien für den akzeptierten Rückgabezustand des Leasingfahrzeugs definiert sind. Informieren Sie sich also bei Ihrem Leasinggeber, ob ein solcher Katalog vorhanden ist und wie Sie ihn einsehen können. Um einen Eindruck zu bekommen, wie ein Schadenkatalog aussehen kann, werfen Sie doch zum Beispiel mal einen Blick in den VW FS-Schadenkatalog.

Sind sich Leasinggeber und Leasingnehmer über den Zustand und eventuelle Nachzahlungen einig, unterschreiben beide das Rückgabeprotokoll.

Tipp: Fahren Sie doch ein paar Wochen vor dem Rückgabetermin schon mal zum Händler und bitten ihn um eine Einschätzung zu eventuellen Beanstandungen. Vielleicht lohnt es sich, kleinere Reparaturarbeiten vor der Rückgabe erledigen zu lassen und das Auto optisch herauszuputzen.

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Die Leasing-Rückgabe: Der Schadenkatalog.

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