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Grundschuld: Was Hauskäufer und Kreditnehmer wissen müssen.
Wer eine Immobilie finanziert, besichert den Kredit mit einer Grundschuld. Wie genau funktioniert das Prinzip einer Grundschuld? Welche Rahmenbedingungen gibt es? Wie wird eine Grundschuld eingetragen und welche Kosten fallen dafür an? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wozu dient eine Grundschuld?
Die Grundschuld ist ein Instrument der Kreditsicherung, dient also als Sicherheit für einen Kredit. Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, benötigt dafür fast immer ein größeres Darlehen. Immobilienkredite gehören zu den größten finanziellen Vorhaben von Privatpersonen überhaupt. Aus Sicht der darlehensgebenden Bank stellt der Immobilienkredit ein gewisses Risiko dar. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer die Forderungen nicht über die gesamte Kreditlaufzeit erfüllen kann, verlangt die Bank zum Schutz ihrerseits Sicherheiten. Die Grundschuld ist die bei Immobilienkrediten übliche Form der Kreditsicherheit.
Kredite können auch auf andere Weise gesichert werden, so zum Beispiel durch Bürgschaften, Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung.
Die Grundschuld ist eine besondere Form der Sicherheit. Diese stellt nämlich nicht nur eine Vereinbarung zwischen Sicherheitsgeber und -nehmer dar, sondern wird in das Grundbuch eingetragen.
Das Grundbuchamt wird vom zuständigen Amtsgericht geführt und ist eine Art Register über Grundstücke im Zuständigkeitsbereich. Für jedes Grundstück werden neben Informationen über Lage, Art und Größe auch Informationen über Rechte am Grundstück im Grundbuch vermerkt. So lässt sich feststellen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und ob dieser als Sicherheit für diese Immobilie einen Kredit hinterlegt hat. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz von Kaufinteressenten. Diese werden davor bewahrt, ein Grundstück zu kaufen, das bereits als Sicherheit für ein Darlehen dient und damit „belastet“ ist.
Rahmenbedingungen der Grundschuld.
Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Grundpfandrechte geben seinem Rechtsinhaber das Recht, sich aus dem Grundstück zu befriedigen. Die Grundschuld ist die bei privaten Immobiliengeschäften am häufigsten anzutreffende Variante. Darüber hinaus gibt es die Hypothek, die für private Bauherren und Käufer allerdings selten eine Rolle spielt. Stattdessen kommt die Grundschuld zum Einsatz.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Grundschuld finden sich in § 1191 BGB. Dort heißt es (Abs. 1): „Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld)“.
Zur Immobilienfinanzierung mit einer Grundschuld gehört ein Sicherungsvertrag. Der Sicherungsvertrag definiert die genauen Forderungen der Bank gegen den Kreditnehmer. Dazu wird in einer Zweckerklärung bestimmt, welche Forderungen abgesichert werden sollen. Durch den Sicherungszweck lässt sich die Grundschuld eindeutig einem bestimmten Darlehensvertrag zuordnen.
Das bedeutet: Zahlt der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten, kann der Darlehensgeber – im Regelfall also die Bank – keine Ansprüche mehr aus der Grundschuld geltend machen. Der Darlehensnehmer kann dann die Löschung der Grundschuldeintragung aus dem Grundbuch beantragen. Bis zur Löschung bleibt sie jedoch im Grundbuch eingetragen und könnte zum Beispiel für eine erneute Kreditaufnahme genutzt werden.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann eine Grundschuld auf seinen eigenen Namen eintragen lassen und anschließend den Grundschuldbrief an den Darlehensgeber abtreten. Im Grundbuch ist ausschließlich die Belastung des Grundstücks zu sehen – nicht jedoch, ob tatsächlich ein Kredit besteht und durch wen dieser gewährt wurde.
Ist nicht der Grundstückseigentümer im Besitz der Grundschuld, handelt es sich um eine Fremdgrundschuld. Dies ist der Regelfall nach einer Kreditaufnahme: Die finanzierende Bank ist hier Grundschuldgläubiger.
Nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens wird die Grundschuld – sofern sie nicht gelöscht wird – zur Eigentümergrundschuld. Der Eigentümer des Grundstücks ist dann selbst Inhaber der Grundschuld. Dies ist bei abbezahlten Immobilien die Regel.
Unterschied zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschuld.
Grundschulden lassen sich in Buchgrundschuld und Briefgrundschuld unterteilen.
Bei der Buchgrundschuld wird kein Grundschuldbrief ausgestellt. Im Grundbuch ist die Anmerkung „ohne Brief“ zu sehen. Sämtliche Änderungen wie zum Beispiel die Abtretung der Grundschuld erfordern eine Änderung am Grundbucheintrag.
Bei der Briefgrundschuld hingegen gibt es zusätzlich zum Grundbucheintrag eine Urkunde. Sie ist der sogenannte Grundschuldbrief und ermöglicht die Abtretung der Grundschuld ohne Grundbucheintragung.
Grundschuld eintragen: Ablauf und Kosten.
Der Weg zur Eintragung einer Grundschuld beginnt in der Regel bei der darlehensgebenden Bank. Diese händigt ein Formular zur Grundschuldbestellung aus. In dem Formular legt die Bank auch die Bedingungen der Grundschuld fest.
Dazu gehört in der Regel die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung gemäß § 800 ZPO. Dies ermöglicht der Bank eine einfachere Zwangsvollstreckung bei Zahlungsausfällen, das heißt eine im Zweifel einfachere beziehungsweise schnellere Durchsetzung von Forderungen. Üblich ist zudem die Festlegung der persönlichen Haftung durch den Darlehensnehmer. In diesem Fall ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ohne die Klausel reicht eine notarielle Beglaubigung.
Mit dem Formular zur Grundschuldbestellung suchen Kreditnehmer deshalb einen Notar auf. Dieser erstellt eine Grundschuldbestellungsurkunde, die der Kreditnehmer unterzeichnet. Anschließend reicht der Notar die Urkunde beim Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt nimmt die Eintragung der Grundschuld vor und sendet die Urkunde zusammen mit einem aktualisierten Auszug aus dem Grundbuch an den Grundschuldgläubiger – in der Regel also an die Bank.
Für die Eintragung einer Grundschuld fallen Notarkosten und Gebühren für das Grundbuchamt an. Die Höhe richtet sich nach der Höhe der Grundschuld. Üblich sind aktuell etwa 0,8 bis 1,0 %.
Verwertung der Grundschuld.
Die Bank erhält mit der Grundschuld eine wirksame Sicherheit – insbesondere dann, wenn die Kreditnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung zustimmen. Dies ist häufig der Fall, da viele Banken nur dann ein Darlehen gewähren. Der Vorteil für Gläubiger: Das ansonsten auch bei einer Grundschuld notwendige gerichtliche Zwangsvollstreckungsverfahren zur Wirkung eines vollstreckbaren Titels im Falle der Nichtzahlung entfällt. Stattdessen dient die Urkunde über die Grundschuldbestellung als Titel. Der Gläubiger kann die Immobilie bei Zahlungsausfall also zum Beispiel über eine Zwangsversteigerung verwerten. Eine Entschädigung des Gläubigers ist auch im Wege der Zwangsverwaltung möglich. Dann werden zum Beispiel Mieteinnahmen an den Gläubiger umgeleitet.
Auch der Rang der Grundschuld spielt eine Rolle. Er gibt an, in welcher Reihenfolge Gläubiger „an die Reihe kommen“, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. Die Grundschuld erfüllt ihren Zweck insbesondere dann, wenn es sich um ein Grundpfandrecht ersten Ranges handelt. Der Verwertungserlös wird zunächst zur Befriedigung der erstrangigen Grundschuldgläubiger verwendet. Erst wenn diese Ansprüche vollständig gedeckt sind, können nachrangige Ansprüche bedient werden.
Übrigens: Einige lassen trotz vollständiger Rückzahlung des Darlehens die hierdurch entstandene Eigentümerschuld nicht aus dem Grundbuch löschen, da hierdurch nachrangige Grundpfandrechte nicht aufrücken.
Mitunter wird eine Eigentümergrundschuld deshalb bewusst installiert, um Ränge im Grundbuch zu blockieren. So ist es zum Beispiel möglich, bestimmten Gläubigern (etwa Verwandten) einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern einzuräumen. Dies ist durch die Abtretung der Eigentümergrundschuld möglich.
Fragen und Antworten rund um die Grundschuld.
Was ist eine Grundschuld?
Die Grundschuld dient als Sicherheit für Immobilienkredite. Sie wird ins Grundbuch eingetragen. Der Grundschuldgläubiger hat Anspruch auf Zahlung der mit der Grundschuld verbrieften Summe.
Was passiert, wenn eine Grundschuld nicht gelöscht wird?
Eine Grundschuld erlischt nach vollständiger Tilgung des Grundschulddarlehens nicht automatisch, sondern muss gelöscht werden. Unterbleibt dies, kann es insbesondere bei der Briefgrundschuld im Nachgang zu Problemen kommen. Gelingt es (zum Beispiel nach längerer Zeit) nicht, den Grundschuldbrief zu beschaffen, ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren erforderlich. Mit diesem wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens kann eine mögliche Veräußerungsabsicht erheblich verzögern.
Warum sollte man eine Grundschuld löschen lassen?
Die Löschung ist regelmäßig bei einem geplanten Verkauf notwendig. Die meisten Käufer möchte keine belastete Immobilie erwerben. Es ist allerdings möglich, die Löschung der Grundschuld im Kaufvertrag zu regeln. Eine (noch) nicht gelöschte Grundschuld muss daher nicht zwingend ein Problem darstellen.
Was bedeutet Grundschuld ohne Brief?
Grundschulden lassen sich in Buchgrundschuld und Briefgrundschuld unterteilen. Bei der Buchgrundschuld wird kein zusätzlicher Grundbuchbrief ausgestellt. Im Grundbuch wird die Anmerkung „ohne Brief“ eingetragen. Bei einer Briefgrundschuld wird der Grundbucheintrag dagegen um einen Grundschuldbrief ergänzt. Die Abtretung der Grundschuld ist mit Übergabe des Briefs möglich.
Was passiert mit einer Grundschuld bei einer Versteigerung?
Das Gericht gibt beim Versteigerungstermin bekannt, ob und welche Rechte im Grundbuch nach der Versteigerung bestehen bleiben. Immobilien können unter der Maßgabe versteigert werden, dass die eingetragene Grundschuld bestehen bleibt. Dann muss der Erwerber die Grundschuld abzahlen.
Was kostet die Löschung einer Grundschuld?
Für die Löschung einer Grundschuld fallen Gebühren für Notar und Grundbuchamt an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der eingetragenen Grundschuld. Als Richtwert gilt eine Gesamtgebühr in Höhe von 0,2 % der eingetragenen Summe, wovon jeweils rund die Hälfte auf Notar und Grundbuchamt entfallen.
Wie hoch ist die Grundschuld?
Die Höhe der Grundschuld wird in der Praxis durch die darlehensgebende Bank festgelegt. Diese sichert so den Kredit ab. Neben dem Kreditbetrag werden auch Grundschuldzinsen von 15 bis 20 % sowie zusätzliche Sicherheiten für einmalige Nebenleistungen eingetragen. Diese müssen jedoch im Regelfall nicht vom Kreditnehmer bezahlt werden und dienen als zusätzliche Sicherheit bei einer Baufinanzierung, die die Grundschuld nur im Falle der Zwangsversteigerung erhöht.
Wie entsteht eine Grundschuld?
Eine Grundschuld entsteht nach Vereinbarung zwischen Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber durch die Eintragung im Grundbuch.
Hypothek oder Grundschuld: Was ist besser?
Die Grundschuld dient bei Immobilienfinanzierungen häufiger als Sicherheit als die Hypothek, da sie sich nicht auf eine bestimmte Forderung bezieht, und bleibt auch nach einer Rückzahlung des Kredits bestehen. Auch ist die Missbrauchsgefahr durch den Grundschuldgläubiger aufgrund des zugehörigen Sicherungsvertrages gering.
Was kostet die Eintragung einer Grundschuld?
Mit der Grundschuldbestellung stimmt der Eigentümer einer Immobilie zu, dass die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Dafür fallen Gebühren für Notar und Grundbuchamt an. Die Höhe der Gebühr richtet sich auch nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld. Üblich sind aktuell Gesamtkosten im Bereich von 0,8 bis 1,0 % der Grundschuld, die jeweils zur Hälfte an Notar und Grundbuchamt gehen.
Was kann der Gläubiger einer Grundschuld vom Eigentümer des Grundstücks verlangen?
Die Grundschuld dient dem Gläubiger als Sicherheit. Erfüllt der Eigentümer des Grundstücks seine im Sicherungsvertrag festgelegten Verpflichtungen (zum Beispiel pünktliche Rückzahlung des Immobiliendarlehens) nicht, kann der Gläubiger seine Rechte durch den Zugriff auf das Grundstück geltend machen. Muss das Grundstück dann zwangsversteigert werden, erhält der Grundschuldgläubiger aus dem Verkaufserlös die in der Grundschuld festgelegte Summe.
Wie lange dauert es, bis die Grundschuld eingetragen ist?
Das Grundbuchamt braucht üblicherweise 3 bis 8 Wochen, um die Bestätigung für die Eintragung im Grundbuch an den Notar zu senden. Schneller kann es mit einer Notarbestätigung gehen. Dafür fallen allerdings zusätzliche Kosten an.
Wer bezahlt die Löschung einer Grundschuld?
Die Löschung einer Grundschuld bezahlt der Schuldner. Dieser benötigt die Löschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers.
Wie hoch darf die Grundschuld sein?
Hier gibt es keine festen Vorgaben. Banken entscheiden selbst, wie hoch die Grundschuld angesetzt wird. Üblicherweise orientiert sich die Höhe der Grundschuld an der Höhe des ausgereichten Immobilienkredits und übersteigt diesen typischerweise, da im Falle der Zwangsversteigerung selten der tatsächliche Wert eines Hauses erzielt wird.
Was kostet die Umschreibung einer Grundschuld?
Die Umschreibung einer Grundschuld ist häufig mit der Löschung und Neueintragung gleichbedeutend. Für die Löschung einer bestehenden Grundschuld fallen Notar- und Grundbuchamtgebühren an. Deren Höhe bemisst sich auch an der Höhe der Grundschuld. Als Richtwert gelten etwa 0,2 %. Zusätzlich fallen die Kosten für die Neueintragung an, die im Bereich von ca. 0,8 bis 1,0 % der Grundschuld liegen.
Warum will die Bank eine Grundschuld?
Die Grundschuld dient bei Immobilienkrediten als Sicherheit. Während Ratenkredite für Konsumzwecke mit der Bonität des Kreditnehmers besichert werden können, fordern viele Banken eine zusätzliche Sicherheit.
Was bedeuten die Zinsen im Grundbuch?
Im Grundbuch sind häufig Zinssätze eingetragen, die deutlich höher sind als die Zinssätze im Darlehensvertrag. Die Zinsen im Grundbuch sind im Regelfall jedoch nur relevant, wenn der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann und die Immobilie zwangsversteigert wird. Beläuft sich eine Grundschuld zum Beispiel auf 200.000 EUR und beträgt der im Grundbuch vermerkte Zinssatz 20 %, kann die Bank nach einem Jahr 240.000 EUR aus dem Versteigerungserlös einbehalten. Dieser Betrag kann sich durch die Berücksichtigung einmaliger Nebenleistungen noch erhöhen. Nur darüberhinausgehende Versteigerungserlöse fließen an andere Gläubiger.
Was ist eine nachrangige Grundschuld?
Eine nachrangige Grundschuld ist eine Grundschuld, die im Verwertungsfall (also bei der Zwangsversteigerung des Hauses) hinter anderen Gläubigern zurücksteht. Bevor ein Euro aus dem Versteigerungserlös an einen nachrangigen Gläubiger fließt, werden sämtliche vorrangige Gläubiger zu 100 % abgefunden. Eine nachrangige Grundschuld stellt für Banken deshalb eine viel geringere Sicherheit dar als eine erstrangige Grundschuld.
Nachrangig besicherte Immobilienkredite sind daher oftmals nur gegen Risikozuschläge auf den Zinssatz erhältlich.