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Wiki: Private Rentenversicherung & die Steuer.

Was Sie über die Private Rentenversicherung und die Steuer wissen sollten.

Mit einer privaten Rentenversicherung Steuern sparen.

Lebensunterhalt, Freizeit und die ein oder andere Ausgabe, um den Lebensabend gebührend genießen zu können: Damit Ihre Rentenzahlungen dafür später wirklich ausreichen, sollten Sie auch einen Blick auf die zu zahlenden Steuern werfen. Denn Rentenbezüge sind je nach Rentenart unterschiedlich zu versteuern. Verschaffen Sie sich im Folgenden einen Überblick.

Welche Altersvorsorge kann man steuerlich absetzen?

Alle Jahre wieder steht im Frühjahr die Steuererklärung an, mit der sich Steuerzahler einen Teil ihrer Kosten zurückholen können. Und das geht auch mit Beiträgen zur Altersvorsorge:

Riester-Rente

Für Beiträge zur Riester-Rente können Sie einen Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung geltend machen. Dieser beträgt maximal 2.100 Euro pro Jahr und wird nur gewährt, wenn er für den Steuerzahler günstiger ist, als die Zulagen, die er für den Riester-Vertrag erhält. Da die Zulagen bei der Riester-Rente von der individuellen Lebenssituation wie Kinderzahl und Steuersatz abhängen, ist das für jeden Riestersparer anders.

Private Rentenversicherungen

Private Rentenversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, sind bei der Steuererklärung nicht begünstigt. Bei älteren Policen liegt die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug bei 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und Beamte sowie bei 2.800 Euro für Selbstständige.

Gesetzliche Rentenversicherung

Bei gesetzlicher Rentenversicherung und der Basis- bzw. Rürup-Rente gibt es ebenfalls eine gesonderte Regelung: Hier sind 94 Prozent der Einzahlungen für 2024 abzugsfähig – zumindest bis zu einer gewissen Bemessungsgrenze. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich, sodass 2025 100 Prozent der Beiträge der Rentenversicherung als Sonderausgaben absetzbar werden.

Der zunehmende Steuervorteil in der Ansparphase wird mit einer steigenden nachgelagerten Besteuerung in der Rentenbezugsphase ausgeglichen. Wie das funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wie wird die gesetzliche Rente versteuert?

Die Höhe des steuerpflichtigen gesetzlichen Rentenanteils hängt grundsätzlich vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer zum Beispiel 2021 in Rente gegangen ist, versteuert bis zum Lebensende 81 Prozent der gesetzlichen Rentenbezüge mit seinem persönlichen Steuersatz. Die restlichen 19 Prozent gelten als Rentenfreibetrag und bleiben von der Steuer unberührt.

Mit späterem Renteneintritt erhöht sich der zu versteuernde Anteil an den gesetzlichen Rentenbezügen gemäß § 22 des Einkommensteuergesetzes um zwei Prozentpunkte pro Jahr. So zahlen alle, die ab 2040 in Rente gehen, Steuern auf die vollen Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gleiche Prinzip und die gleichen steigenden Prozentsätze bei der Besteuerung gelten übrigens auch für die Rürup-Rente.

In beiden Fällen wird die Besteuerung der Rente nach und nach weg von der aktiven Arbeitszeit auf das Alter umgelegt. Das ist häufig ein Vorteil, denn im Alter gilt meist ein besserer Steuersatz als im Erwerbsleben, weil das steuerpflichtige Gesamteinkommen dann in der Regel geringer ist.

Sie haben sich zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Riester-Vertrag abgesichert? Dann gelten für diese Einkünfte folgende Regelungen:

Wie wird die Riester-Rente versteuert?

In der Ansparphase profitieren Sie bei der Riester-Rente mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen von staatlicher Förderung. Bei der Auszahlung müssen Sie die Rentenauszahlungen dann in voller Höhe besteuern. Wie hoch diese in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz im Alter ab. In der Regel ergibt sich aber durch die nachträgliche Besteuerung der Riester-Rente ein Steuervorteil im Vergleich zur Besteuerung während des Erwerbslebens.

Übrigens: Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen bei der Riester-Rente in der Regel keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Wird eine private Rentenversicherung versteuert?

Bei einer privaten Rentenversicherung haben Sie zu Rentenbeginn meist die Wahl zwischen einmaliger Kapitalauszahlung und der Auszahlung einer lebenslangen Rente. Bei Kapitalauszahlung sind 50 Prozent des Wertzuwachses steuerpflichtig. Der Wertzuwachs ist die Differenz zwischen der Auszahlung und der Summe der gezahlten Beiträge.

Voraussetzung für diese Regelung ist, dass Sie den Versicherungsvertrag nach 2005 abgeschlossen haben, dieser mindestens zwölf Jahre lief und Sie bei Bezug der Rente mindestens 62 Jahre alt sind. Ansonsten muss der komplette Wertzuwachs nach Ihrem Steuersatz besteuert werden.

Sie möchten anstelle einer einmaligen Zahlung lieber eine lebenslange Rente beziehen? In diesem Fall fallen lediglich Steuern auf einen bestimmten Teil der Rentenerträge an. Dieser Ertragsanteil variiert je nach Renteneintrittsalter. Je länger Sie im Berufsleben bleiben, desto mehr können Sie von Ihrer privaten Rente behalten. Gehen Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente, liegt der Ertragsanteil bei 18 Prozent. Sie versteuern lebenslang also nur 18 Prozent Ihrer Rentenzahlungen.

Die vollständige Übersicht mit allen möglichen Renteneintrittsaltern und den dazugehörigen Ertragsanteilen finden Sie im Einkommenssteuergesetz § 22.

Die Besteuerung fondsgebundener Rentenversicherungen funktioniert übrigens auch über den Ertragsanteil. Haben Sie sich jedoch dazu entschieden, Ihren Fondssparplan nicht an eine Rentenversicherung zu binden und Ihr Vermögen fürs Alter unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft mit Fonds aufzubauen, sieht die Besteuerung der Erträge etwas anders aus.

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Erträge aus Fondssparplänen versteuern.

Grundsätzlich gilt, dass Fondssparer für Ausschüttungen von Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zahlen müssen.

Seit Anfang 2018 fallen jedoch für deutsche Dividenden und deutsche Immobilienerträge 15 Prozent Steuern bereits auf Fondsebene an. Das bedeutet für Fondssparer zunächst weniger Erträge. Als Ausgleich dafür zahlen Anleger teilweise keine Abgeltungssteuer mehr. Die Höhe der Teilfreistellung ist abhängig von der Art des Fonds. So sind zum Beispiel für Privatanleger in Aktienfonds 30 Prozent steuerfrei, in Mischfonds 15 Prozent und in offenen Immobilienfonds 60 Prozent.

Bei thesaurierenden oder gering ausschüttenden Fonds, die einen Großteil der Erträge nicht an den Sparer ausschütten, sondern direkt reinvestieren, fällt hingegen die Vorabpauschale an. Diese ergibt sich aus der Differenz des Basisertrags des Fonds und der Ausschüttung und wird für Sie von Ihrer depotführenden Gesellschaft ermittelt. Auch auf die Vorabpauschale gewährt der Fiskus die Teilfreistellung nach Fondsart.

Erträge bis zum Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Paare bleiben steuerfrei. Das betrifft alle so genannten Publikumsfonds – also Investmentfonds, in die in der Regel jeder investieren kann.

Da klassisches Fondssparen nicht ausschließlich auf die Altersvorsorge ausgerichtet ist, gibt es hier keinen „Steuerzahl-Start“ nach Renteneintritt. In diesem Fall zahlen Sie während der gesamten Anlagephase Steuern für erwirtschaftete Erträge, sofern Sie über dem oben genannten Sparerpauschbetrag sind. 

Deshalb lohnt sich eine private Rentenversicherung steuerlich.

Während die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente und das Riestern vor allem Steuervorteile in der Ansparphase bieten, punktet die private Rentenversicherung während der Rentenbezugszeit. Besonders wenn Sie planen, lange erwerbstätig zu sein und lebenslange Rentenzahlungen zu beziehen, profitieren Sie im Alter von geringen steuerpflichtigen Ertragsanteilen.

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