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Die Rürup Rente / Basis-Rente.
Die Rürup Rente gilt als die wesentliche staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler. Die steuerliche Förderung ist dabei für jedermann erhältlich, aber nicht immer die beste Wahl. Dieser Beitrag erklärt, was die Rürup Rente ist, für wen sie sich eignet und welche Vorteile sie bietet.
Was ist die Rürup Rente?
Die Rürup Rente heißt eigentlich Basisrente. Ihren Spitznamen verdankt die im Jahr 2005 eingeführte Variante der staatlich geförderten Altersvorsorge dem Ökonomen Bert Rürup. Im Kern bietet die Rürup Rente eine für alle Berufsgruppen erhältliche steuerliche Förderung in Kombination mit einem Pfändungsschutz.
Für welche Berufsgruppen eignet sich die Rürup Rente?
Die Rürup Rente ist nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Einzahlungen in zertifizierte Verträge können steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag beläuft sich dabei auf 24.305 Euro pro Jahr für alleinstehende Sparer. Dieser Betrag orientiert sich am Höchsteinzahlungsbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Sämtliche an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführten Beiträge sind von diesem Höchstbetrag abzuziehen. Besonders groß ist das Potenzial der Steuervorteile somit für Sparer, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – wie z. B. Gewerbetreibende. Auch Einzahlungen in Versorgungswerke müssen von dem Höchstbeitrag abgezogen werden. Arbeitnehmer und Freiberufler mit Versorgungswerk können von der Rürup Rente somit durchaus profitieren – wenn auch in geringerem Umfang als Selbstständige ohne Rentenversicherung.
Die Orientierung des Höchstbeitrags am Beitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung bietet einen wesentlichen Vorteil gegenüber der Riester Rente. Die Kopplung an den Beitragssatz führt zu einer automatischen Dynamisierung. Diese wird z. B. benötigt, um Inflationseffekte auszugleichen.
Rürup oder Riester: Für Angestellte ist die Reihenfolge klar.
Angestellte, die bislang gar keine staatlich geförderte Altersvorsorge abgeschlossen haben, sollten zunächst über den Abschluss einer Riester Rente nachdenken. Hier fällt die Förderung sehr oft höher, aber keinesfalls geringer aus als bei der Rürup Rente.
Die Rürup Rente bietet Steuervorteile und Pfändungsschutz.
Die Rürup Rente wird durch Steuervorteile gefördert. Die eingezahlten Beiträge können bis zum oben genannten Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Anrechnung erfolgt dabei im Jahr 2019 zu 88 %. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte auf dann 100 %. In der Auszahlungsphase unterliegen die Renten der Besteuerung durch die Einkommensteuer.
Die Basisrente bietet einen weiteren Vorteil. Die Vertragsguthaben sind während der Ansparphase gegen Pfändungen durch Gläubiger geschützt. Dadurch sichern z. B. Selbstständige ihre Altersvorsorge auch für den Fall einer Insolvenz ab.
Nachteile: Kein Kapitalwahlrecht.
Die Rürup Rente ist allerdings auch mit einigen Einschränkungen verbunden. So dürfen die monatlichen Rentenzahlungen nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Ein Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn (also eine einmalige Auszahlung) gibt es nicht. Das Vertragsguthaben wird zu diesem Zeitpunkt zwingend in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt.
Es ist mittlerweile möglich, die Ansprüche aus einem Rürup Vertrag an die Nachkommen zu vererben. Dazu können wahlweise eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalabfindung vereinbart werden. Beide Varianten sind mit Abzügen bei der Monatsrente verbunden. Die Kapitalabfindung kostet dabei deutlich mehr als eine zehnjährige Rentengarantiezeit.
Die häufigsten Produktvarianten für die Basisrente.
Das Guthaben in einem Rürup Vertrag wächst durch Einzahlungen und erzielte Erträge. Die Verträge können dabei auf Banksparplänen, Fonds und ETFs sowie fondsgebundenen oder klassischen Rentenversicherungen basieren. Abgesehen von einer garantierten Mindestrente (z. B. 25 Euro pro 10 Euro Vertragsguthaben) richtet sich die tatsächliche Monatsrente im Alter dann nach der Wertentwicklung. Fonds und ETFs versprechen hier – bei größeren Risiken – die höheren Erträge.
Ein Tipp: Es ist nicht notwendig, sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den gesamten Einzahlungszeitraum auf eine bestimmte Anlageform festzulegen. Erstens ist es möglich, einen Rürup Vertrag beitragsfrei zu stellen und einen anderen Vertrag abzuschließen. Zweitens können z. B. ETFs auch im Zeitverlauf ausgetauscht werden.
Ein Beispiel: Ein 30 Jahre alter Sparer schließt einen Vertrag ab und zahlt in ein Portfolio mit 100 % Aktien-ETFs ein. Nach 20 Jahren lässt er das Portfolio zur Hälfte in einen sicheren ETF auf Staatsanleihen umtauschen. Auch sämtliche weitere Einzahlungen werden nun nach der neuen Aufteilung angelegt. Im Alter von 55 und 60 Jahren erfolgen zwei weitere Umschichtungen. Sieben Jahre vor dem Renteneintritt besteht das Portfolio dann nur noch aus relativ sicheren ETFs.
Die Rürup Rente kann auch als Sofortrente abgeschlossen werden. Ältere Arbeitnehmer und Beamte können damit ihre Rentenzahlungen erhöhen und im besten Fall Steuern sparen.