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FAQ.
Wo kann ich einen Schaden melden?
Schäden können telefonisch über den Schadenservice rund um die Uhr gemeldet werden.
Übernimmt die Privat-Haftpflicht Kfz-Schäden?
Mögliche Schäden, die Sie als Kfz-Fahrer verursachen, werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Allerdings: Beschädigen Sie als Fußgänger oder Radfahrer das Auto eines Dritten, übernimmt die Privat-Haftpflicht den Schaden.
Gilt die Privat-Haftpflicht auch im Ausland?
Bei Auslandsaufenthalt besteht im Basispaket weltweit für 3 Jahre Versicherungsschutz (ab dem Tarif Plus sind es 5 Jahre). Innerhalb der EU genießen Sie auch drüber hinaus generell Ihren Versicherungsschutz.
Wie lange sind Kinder in der Privat-Haftpflicht mitversichert?
Wenn Ihre Kinder im Anschluss an die Schule eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, sind sie weiter in Ihrer Privat-Haftpflicht versichert. Nach dem Erststudium, nach der ersten Ausbildung oder bei Eintritt ins Arbeitsleben muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
Wer ist bei der privaten Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. Die private Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern auch:
- Ihren Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft (gilt nur für die Tarifvarianten Familie und Partner)
- Ihre Kinder, sofern sie unverheiratet und minderjährig sind oder unverheiratet und volljährig und noch in Ausbildung (Schul-/Berufserstausbildung) sind
- Eltern, die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt leben (gilt nicht für die Gothaer Privathaftpflicht Basis mit Sparoption)
- Personen, die jeweils vorübergehend in den Familienverbund eingegliedert werden (zum Beispiel Austauschschüler, minderjährige Enkel in Obhut)
- Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit
Bei der Gothaer Privathaftpflicht Plus (Zusatzbaustein) sind zusätzlich versichert:
- Pflegebedürftige Personen (im Haushalt)
- Kinder nach der Ausbildung
Welche zusätzlichen Mitversicherungen sind möglich?
- Deckungssummenerhöhung2: von 10 Mio. € (Paket Basis) auf 20 Mio. € (Paket Plus) oder 50 Mio. € (Paket Premium)
- Deliktunfähigkeit: Der Versicherungsschutz umfasst neben Kindern auch alle sonstigen mitversicherten Erwachsenen, sofern diese deliktunfähig sind bzw. der Schaden im Zuge einer festgestellten Deliktunfähigkeit erfolgt ist (z. B. durch unvorhersehbaren Schwindelanfall). Bei der Versicherung für Singles und für Paare/Familien ohne Kinder sind Kinder nicht mitversichert. Von 5.000 € (Paket Basis) auf 50.000 € (Paket Plus) oder 50 Mio. € (Paket Premium)
- Forderungsausfalldeckung: Für den Fall, dass Sie einmal selbst der Geschädigte sind und der Verursacher den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung. Von 10.000 € Mindestschadenhöhe (Paket Basis) auf 1.000 € Mindestschadenhöhe (Paket Plus) oder ohne Mindestschadenhöhe (Paket Premium)
- Geliehene Sachen: Beschädigung und Abhandenkommen fremder, beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken geliehen oder gemietet wurden. Versicherbar 50.000 € (ab Paket Plus) oder 200.000 € (bei Paket Premium)
- Be-und Entladeschäden von Kfz: Schäden, die Sie Dritten beim Be- und Entladen Ihres Pkw oder Anhängers zufügen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Pflegearbeiten. Versicherbar 10.000 € (bei Paket Premium)
- Verlust fremder privater Schlüssel: Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder auch Schlössern der Mietwohnung oder des Nachbarn. Von 25.000 € (Paket Basis) auf 50.000 € (Paket Plus und Premium)
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen: Beschädigung z. B. von Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen. Von 10.000 (Paket Basis) auf 50.000 € (Paket Plus) bis 50 Mio. € (Paket Premium)
- Vorübergehende Auslandsaufenthalte: Versicherungsschutz besteht im Ausland, z. B. während des Urlaubs oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes. Innerhalb Europa zeitlich unbegrenzt – weltweit 3 Jahre (Paket Basis); innerhalb Europa zeitlich unbegrenzt – weltweit 5 Jahre (Paket Plus und Premium)
- Neuwertersatz: Schäden an Gegenständen z. B. von Freunden oder Nachbarn können zum Neuwert reguliert werden, sofern die Sache nicht älter als ein Jahr ist und nicht mehr als 3.000,- Euro gekostet hat.
Glossar.
Deckungssummen
Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag zu dem der Versicherer die Leistung erbringt. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es empfehlen sich hohe Deckungssummen, da Schäden in Mio.-Höhe durchaus möglich sind. Im Rahmen der PlusDeckung maximal 50 Millionen Euro (max. 20 Millionen Euro je Person).
Zwei Beispiele:
- Jugendliche zündeln vor einem Supermarkt und das Feuer greift auf das Gebäude über.
- Ein Fußgänger erleidet ein schweres Hirntrauma nach einer Kollision mit einem Radfahrer.
Deliktunfähigkeit
Der Versicherungsschutz umfasst neben Kindern auch alle sonstigen mitversicherten Erwachsenen, sofern diese deliktunfähig sind bzw. der Schaden im Zuge einer festgestellten Deliktunfähigkeit erfolgt ist (z. B. durch unvorhersehbaren Schwindelanfall). Bei der Versicherung für Singles und für Paare/Familien ohne Kinder sind Kinder nicht mitversichert.
Forderungsausfalldeckung
Für den Fall, dass Sie einmal selbst der Geschädigte sind und der Verursacher den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sofern keine Ersatzpflicht Ihrerseits besteht, wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche Dritter für Sie ab und übernimmt die Kosten dafür. Notfalls sogar bis vor Gericht.
Geliehene Sachen
Beschädigung und Abhandenkommen fremder, beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken geliehen oder gemietet wurden.
Be- und Entladeschäden von KFZ
Schäden, die Sie Dritten beim Be- und Entladen Ihres PKW oder Anhängers zufügen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Verlust fremder privater Schlüssel
Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder auch Schlössern der Mietwohnung oder des Nachbarn.
Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Chipkarten, die vom Arbeitgeber überlassen wurden, bis hin zum Austausch von Schlössern oder einem erforderlichen Objektschutz.
Gefälligkeitsschäden
Schäden, für die ggf. keine gesetzliche Haftung besteht, z. B. bei privater Umzugshilfe oder sonstigen Freundschaftsdiensten.
Berufliche Tätigkeit
Schäden an fremden Dritten sowie Sachschäden bei Arbeitgeber und Kollegen.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Mitversichert ist das Ehrenamt und die unentgeltliche Freiwilligenarbeit, z. B. im Sportverein. Eine Betätigung in verantwortlicher Position muss über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
Beschädigung z. B. von Waschbecken oder Badewanne in gemieteten Zimmern oder Wohnungen.
Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Beschädigung z. B. von Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Versicherungsschutz besteht im Ausland, z. B. während des Urlaubs oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes.
Neuwertersatz
Schäden an Gegenständen z. B. von Freunden oder Nachbarn können zum Neuwert reguliert werden, sofern die Sache nicht älter als ein Jahr ist und nicht mehr als 5.000 Euro gekostet hat.
Heizöltank
Betreiben eines Heizöltanks im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus.
Downloads zur Privat-Haftpflichtversicherung.
Wiki-Artikel.
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