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FAQ.
Wo kann ich den Schaden melden?
Sobald Sie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Schriftliche Schadenmeldungen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefax: 0221 8277-460
Warum gibt es eine Selbstbeteiligung im Vertrag?
Viele Kunden entscheiden sich bewusst für eine Selbstbeteiligung, da hierdurch der Versicherungsbeitrag deutlich günstiger ist. Ein weiterer Vorteil: Gewinnen Sie den Rechtsstreit vollständig, übernimmt die Gegenseite Ihre Kosten und Sie bekommen Ihre Selbstbeteiligung erstattet.
Wann greift eine Rechtsschutzversicherung?
Sobald die Wartezeit abgelaufen ist, greift die Rechtsschutzversicherung. Je nachdem, welche Bausteine Sie ausgewählt haben, sind unterschiedliche Bereiche mitversichert. Beachten Sie bitte, dass die Rechtsschutzversicherung nicht greift, wenn der Rechtsstreit schon vor Abschluss begonnen hat beziehungsweise das rechtliche Problem bereits bekannt war. Auch im Fall einer vorsätzlichen Tat des Versicherungsnehmers ist der Rechtsschutz nicht gegeben.
Weitere Informationen zu den versicherten Risiken entnehmen Sie den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen).
Welche Wartezeit muss bei der Rechtsschutzversicherung eingehalten werden?
In einigen wenigen Leistungsarten (z. B. im Arbeits-, Verwaltungs- oder Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) gilt nach Abschluss der Versicherung eine Wartezeit von 3 Monaten. Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird (Nachweis ist erforderlich). Dies gilt auch für den Fall, dass die Risiken bisher in einem Vertrag der Eltern des Versicherungsnehmers mitversichert waren. Keine Wartezeit besteht im Immobilien-Rechtsschutz für die Geltendmachung gesetzlicher Schadensersatzansprüche aus der Verletzung dinglicher Rechte.
Wie lange sind volljährige Kinder mitversichert?
Solange ein volljähriges Kind unverheiratet ist (oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt) und unter 25 Jahre alt ist, ist es im Familientarif mitversichert. Dies gilt jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem es erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhält.
Gilt die Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?
Ja, auch im Ausland greift die Rechtsschutzversicherung – bis zu einer Deckungssumme von 200.000,- € außerhalb Europas (Reisezeit bis zu einem Jahr). Profitieren Sie innerhalb Europas (inklusive Mittelmeeranliegerstaaten, Kanaren, Azoren und Madeira) sogar von einer Deckungssumme von bis zu 1.000.000,-€ je Rechtsschutzfall.
Kann die Rechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung können Sie teilweise von der Steuer absetzen, wenn das gewählte Paket auch den Arbeits-Rechtsschutz umfasst. Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung den Versicherungsbetrag angeben, den Sie für den Arbeits-Rechtsschutz bezahlen. Andere Bestandteile der Rechtsschutzversicherung sind nicht absetzbar.
Downloads zur Rechtsschutzversicherung.
Wiki-Artikel.
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