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FAQ.
Wie lange vor Reiseantritt kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, müssen Sie die Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.
Reiserücktrittsversicherung: Welche Leistungen bietet sie?
Die Versicherung umfasst verschiedene Ereignisse, die dem Reiseantritt im Wege stehen. U. a. sind folgende Gründe versichert:
- unerwartete, schwere Erkrankung (Reise kann laut ärztlichem Attest in keinem Fall angetreten werden)
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- ein Todesfall in der Familie
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- ein schwerer Unfall
- Opfer einer strafbaren Handlung Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)
- Schwangerschaft
- ein erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Brand oder Wasserrohrbruch
- eine Ladung einer versicherten Person als Zeuge vor Gericht
Wenn öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden verspätet eintreffen und der Reisende den Anschluss (z. B. Bahn, Bus, Flug) verpasst, deckt dies die Reiserücktrittsversicherung in der Regel auch ab. Auch versichert sind Kunden, die ihren Arbeitsplatz wechseln und die versicherte Reisezeit in die Probezeit beim neuen Arbeitgeber fällt, oder wenn bei versicherten Personen die Wiederholung einer Prüfung in Schule oder Uni ansteht. Selbst wenn der Partner die Scheidung einreicht, springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Alle Leistungen im Überblick finden Sie in der Produktübersicht.
Reiserücktrittsversicherung: Wie viel bekommt man zurück?
Bei der hier vermittelten Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie den gesamten Reisepreis zurückerstattet, sofern Sie die Reise nicht antreten können. Sollten Sie aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln Mehrkosten für die Anreise haben, werden diese Kosten übernommen.
Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Kunden müssen den Eintritt eines der oben genannten Ereignisse bei ihrer Versicherung melden und Nachweise erbringen, etwa eine Krankenbescheinigung vom Arzt. Wenn solche Nachweise nicht erbracht werden können, kann die Versicherung die Auszahlung verweigern. Liegen alle Nachweise vor, schreibt der Versicherer Ihnen das Geld auf Ihrem Konto gut – sofern Sie die Reise noch nicht angetreten haben. Sobald Sie bereits unterwegs in den Urlaub sind, greift die einfache Reiserücktrittsversicherung nicht mehr. Wer sich für die Reise selbst weiter versichern will, für den könnten eine Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Reisegepäckversicherung interessant sein. Die HanseMerkur bietet die Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und die Reisegepäckversicherung auch im Paket für Sie an.
Werden Umbuchungskosten erstattet?
Die Umbuchungskosten werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, maximal bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Sollten Sie ohne Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 42 Tage vor Reiseantritt Ihre Reise umbuchen, erhalten Sie bis zu 30,- Euro pro Person und Objekt zurück.
Was deckt die Auslandreise-Krankenversicherung ab?
Bei der Auslandskrankenversicherung für die Reise sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland ebenso abgedeckt wie Kosten für den Krankentransport zur nächsten Klinik und ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland. Ebenso übernimmt die Versicherung Kosten für zahlreiche Zusatzleistungen, z. B. die Anreise von Familienmitgliedern bei längerem Krankenhausaufenthalt. Alle Leistungen entnehmen Sie der Produktübersicht.
Wie nehme ich die Auslandsreise-Krankenversicherung in Anspruch?
Sollten Sie im Urlaub medizinische Hilfe in Anspruch nehmen oder sollte ein Notfall eintreten, rufen Sie einfach die 24-Stunden-Hotline der HanseMerkur an. Diese berät Sie bei der Wahl des richtigen Arztes und leistet schnell und unkompliziert Hilfe. Die Telefonnummer aus dem Ausland: +49 40 5555-7877.
Anträge zur Reiseversicherung.
Wiki-Artikel.
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