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FAQ.
Wer sollte eine Risiko-Lebensversicherung abschließen?
Eine Risiko-Lebensversicherung benötigen Sie, wenn im Falle Ihres Todes bei Ihrer Familie oder Ihnen nahestehenden Personen eine finanzielle Lücke entsteht.
In der Regel betrifft dies besonders Familien mit Kindern. Gibt es einen Hauptverdiener, sollte dieser die Versicherung abschließen, um die Familie finanziell abzusichern. Aber auch bei gleich verdienenden Partnern und Unverheirateten, die von der gesetzlichen Witwer-und Witwenrente ausgeschlossen sind, sorgt die Risiko-Lebensversicherung für Sicherheit in einer schwierigen Zeit. Auch für Kreditnehmer lohnt sich eine Risiko-Lebensversicherung. Bei Ableben des Versicherten kann die ausgezahlte Summe dafür genutzt werden, den Kredit zurückzuzahlen.
Welche Todesfallsumme sollte man zur Familienabsicherung wählen?
Wählen Sie die Todesfallsumme so, dass Ihre Angehörigen ihren Lebensstandard nach Ihrem Tod halten können. In vielen Fällen empfiehlt sich das drei- bis fünffache Brutto-Jahreseinkommen als Familienabsicherung. Dies ist allerdings nur ein Richtwert, der im individuellen Fall geprüft werden muss.
Welche Vertragslaufzeit sollte man zur Familienabsicherung wählen?
Die Risiko-Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Familie. Der Vertrag sollte dementsprechend so lange greifen, bis Ihre Kinder oder Angehörigen finanziell eigenständig leben können.
Wie sichert man ein Darlehen mit einer Risiko-Lebensversicherung ab?
Sie können die Risiko-Lebensversicherung als Restschuldversicherung nutzen. Dann können Ihre Familienmitglieder mit der Todesfallsumme die ausstehende Restschuld des Darlehens zahlen.
Hier können Sie sich zwischen einer Variante mit konstanten Beiträgen und gleichbleibender Versicherungssumme oder einer Variante mit fallenden Beiträgen und sinkender Versicherungssumme entscheiden. Im zweiten Fall passen sich Beiträge und Summe der sinkenden Restschuld an.
Wer erhält die Todesfallsumme und fallen Steuern darauf an?
Die Versicherungssumme erhält die im Vertrag festgelegte bezugsberechtigte Person. Das können zum Beispiel Kinder oder Ehepartner sein. In beiden Fällen treten in der Regel keine Probleme mit der Erbschaftssteuer auf, denn ein Ehepartner kann 500.000,- Euro steuerfrei erben und Kinder jeweils 400.000,- Euro.
Bei unverheirateten Paaren hat jeder Partner jedoch nur einen Freibetrag von 20.000,- Euro.
Gibt es bei der Risiko-Lebensversicherung eine Beitragsrückerstattung?
Eine Risiko-Lebensversicherung ist eine Absicherung für die Familie während der Vertragslaufzeit. Die Versicherungssumme wird lediglich innerhalb dieser Zeit und nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt. Eine Beitragsrückerstattung ist nicht möglich.
Was ist eine Gesundheitsprüfung?
Um eine fundierte Risikoeinschätzung vornehmen zu können, werden Sie zu Ihrem Gesundheitsstatus befragt. In manchen Fällen kann auch eine ärztliche Untersuchung nötig sein. Damit gewährleistet der Versicherer, dass das individuelle Risiko zum vereinbarten Beitrag passt.
Sollte eine Risiko-Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden?
Bei der Risiko-Lebensversicherung zahlen Sie für die festgelegte Vertragslaufzeit den vereinbarten Beitrag. Werden Sie berufsunfähig und scheiden frühzeitig aus dem Berufsleben aus, können Sie den Beitrag für die Risiko-Lebensversicherung eventuell nicht mehr tragen. Mit beiden Versicherungen sind Sie für mögliche Eventualitäten abgesichert.
Wiki-Artikel.
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