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FAQ.
Wo kann ich einen Schaden melden?
Schäden können telefonisch über den Schadenservice rund um die Uhr gemeldet werden.
Warum sollte ich eine private Unfallversicherung für mich oder meine Kinder abschließen?
Ca. alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Betroffen sind acht Millionen Menschen; davon ca. zwei Millionen Kinder. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind aber nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle versichert. Es besteht also zum Beispiel kein Unfallschutz auf dem Spielplatz oder im Haushalt. Die Krankenversicherung, ob nun gesetzlich oder privat, zahlt zwar die Kosten von Heilbehandlungen der durch einen Unfall entstandenen Gesundheitsschäden, langfristige Kosten, wie beispielsweise einen Verdienstausfall oder eine Verdienstminderung, trägt sie aber nicht. Durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung lassen sich solche langfristigen Kosten absichern.
Für wen ist die private Unfallversicherung sinnvoll?
Rund 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich zu Hause und in der Freizeit. Damit liegen diese außerhalb des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ein Arbeitnehmer sollte sich daher mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Ein privater Unfallschutz ist aber vor allem auch für Hausfrauen, Kinder, Schüler und Studenten, Rentner oder Arbeitslose wichtig, da diese nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung genießen.
Bin ich in der Freizeit und beim Sport durch eine Unfallversicherung genügend abgesichert?
Im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung ist die normale sportliche Betätigung im vollen Umfang abgesichert. Ausgeschlossen sind die Risiken als Luftfahrzeugführer bzw. Luftsportgeräteführer und der Rennsport mit Motorfahrzeugen.
Wenn Sie Extremsportarten betreiben, sollten diese auf jeden Fall mit dem Versicherer abgesprochen werden und bei Abschluss der Unfallversicherung aufgeführt sein. Nicht gedeckt sind Unfälle des Versicherten bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (Flugzeugen) mit Ausnahme des Fluggastrisikos. Unfälle bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennsport), sind in der privaten Unfallversicherung nicht versichert.
Gilt die private Unfallversicherung gleichermaßen im privaten und im beruflichen Bereich?
Ja. Die private Unfallversicherung sichert Sie rund um die Uhr und weltweit gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ab.
Gilt meine private Unfallversicherung auch im Ausland?
Generell gilt der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung weltweit.
Kann ich durch meine Unfallversicherung auch meine Kinder oder Familienmitglieder absichern?
Die private Unfallversicherung wird immer nur für eine bestimmte Person abgeschlossen und kann nicht übertragen werden. Es besteht natürlich die Möglichkeit, Ihren Partner, Ihre Kinder oder Ihre Enkel auch mit einer privaten Unfallversicherung abzusichern.
Wie errechnen sich die Beiträge einer privaten Unfallversicherung?
Die Beiträge der privaten Unfallversicherung errechnen sich durch die Einstufung in eine spezielle Gefahrengruppe, die jeweils individuell vereinbarten Leistungen und die hierfür vereinbarte Versicherungssumme. Es gibt gefährliche und weniger gefährliche Tätigkeiten. Ein Dachdecker hat ein größeres Unfallrisiko als ein Buchhalter. In der privaten Unfallversicherung werden die verschiedenen Berufe deshalb in aller Regel in zwei Gefahrengruppen eingeteilt. Die eine gilt für alle, die in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen beschäftigt sind. Die andere ist für körperlich und handwerklich Tätige vorgesehen – aufgrund des größeren Unfallrisikos sind hier die Beiträge in der privaten Unfallversicherung etwas höher.
Für Kinder gilt eine eigene Gefahrengruppe.
Was muss ich bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich in der Unfallversicherung unter Umständen auch die Tarifierungsgrundlage verändern. Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie die neue Berufssituation dem Versicherer mitteilen, es kann in der Folge zu einer Anpassung des Beitrags kommen.
Glossar.
Vorschusszahlung
Bei einer schwerwiegenden Verletzung zahlen wir Ihnen vor Abschluss des Heilverfahrens einen sofortigen Vorschuss, der sich aus der zu erwartenden unfallbedingten Invalidität errechnet.
Infektionen – z. B. durch Zeckenbiss
Als Unfall gelten auch Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch eine Verletzung in den Körper gelangt sind. Folglich sind Sie bei Insektenstichen und -bissen, z. B. durch Zecken, mitversichert.
Schlaganfall oder Herzinfarkt
Sie erhalten Ihre Zahlung auch nach Unfällen, die infolge eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts aufgetreten sind.
Sonnenbrände & Sonnenstiche
Sie sind versichert gegen Sonnenbrände und Sonnenstiche, die als Folge eines Unfalls auftreten.
Lebensmittelvergiftungen
Sie sind versichert bei Vergiftungen z. B. durch verdorbene Nahrungsmittel.
Schäden durch künstlich erzeugte Strahlen
Sie sind versichert bei Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, wie z. B. Röntgen- oder Laserstrahlen.
Einatmen von Gasen & Dämpfen
Sie sind versichert bei Gesundheitsschädigungen durch das Einatmen von Gasen oder Dämpfen.
Rettung von Menschen, Tieren & Sachen
Unfälle bei der Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen gelten als unfreiwillig und sind deshalb versichert.
Tauchschäden
Sie sind versichert bei Tauchschäden wie z. B. der Caisson-Krankheit oder einer Trommelfellverletzung.
Erhöhte Kraftanstrengung
Die Verrenkung von Gelenken oder die Zerrung bzw. das Reißen von Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bändern als Folge erhöhter Kraftanstrengung.
Eigenbewegung
Sie sind versichert, wenn Sie sich z. B. ohne äußere Einwirkung einen Sprunggelenksbruch als Folge des Umknickens beim Joggen zuziehen.
Zusatzleistung bei Sportunfällen (Helmklausel)
Haben Sie einen Unfall bei den nachfolgend genannten sportlichen Aktivitäten und erleiden ein Schädel-Hirn-Trauma zweiten oder dritten Grades, so zahlen wir eine zusätzliche Invaliditätsleistung, wenn nachweislich ein Helm getragen wurde:
- Ski alpin
- Fahrradfahren (auch passiv in einem Kindersitz)
- Inline-Skating / Roller-Skating
- Skateboarden
- Wakeboarden
- Kitesurfen
- Windsurfen
- Surfen (Wellenreiten)
- Reiten
- Rodeln
Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit
Sie sind versichert bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit. Beim Lenken von KFZ gilt der Versicherungsschutz nur bis zu einem Promillesatz von unter 1,1 Prozent.
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente
Sie sind versichert bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht wurden.
Auswirkungen von Krankheiten & Gebrechen
Haben Krankheiten oder Gebrechen einen Anteil an der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, berücksichtigen wir den Mitwirkungsanteil erst ab einer bestimmten Prozentzahl.
Zerstörung von Zahnersatz
Sie sind versichert, wenn infolge eines Unfalls z.B. eine Krone oder ein Zahnimplantat zerstört werden.
Zahnbehandlungskosten nach einem Unfall
Sie sind versichert bei erforderlichen Zahnbehandlungen an Front- und Eckzähnen als Folge eines Unfalls.
Kosmetische Operationen
Sichtbare Folgen eines Unfalls, die nur durch eine kosmetische Operation beseitigt werden können.
Beitragsfreier Einschluss von Neugeborenen
Ihr neugeborenes Kind ist bis zum Beginn des nächsten neuen Versicherungsjahres beitragsfrei mitversichert. Die Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro.
Haushaltshilfe
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei vollstationärer Heilbehandlung nach einem Unfall und einem zu versorgenden Kind unter 15 Jahren im Haushalt.
Downloads zur Unfallversicherung.
Wiki-Artikel.
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