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FAQ.
Wie reiche ich eine Zahnarztrechnung ein?
Im Anschluss an die Behandlung reichen Sie Ihre Rechnung ganz einfach bei unserem Partner der DKV Deutsche Krankenversicherung AG ein. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, füllen Sie einfach den Leistungsantrag des Versicherers aus.
Wählen Sie Ihren gewünschten Weg zur Einreichung.
Per Post:
Der Versicherer akzeptiert Kopien der Belege, nur im Einzelfall werden die Orginale angefordert. Bitte schicken Sie immer
- alle Anlagen mit (zum Beispiel Material- und Laborkostenrechnung(en) bei einer Zahnbehandlung, Verordnung bei Heil-und Hilfsmitteln)
- Kopien mit Erstattungsvermerk, wenn ein anderer Kostenträger vorgeleistet hat.
Bitte heften und klammern Sie die Belege nicht und schicken bitte jeden Beleg einzeln. Bei mehreren Belegen auf einem Blatt können die Daten leider nicht elektronisch erfasst werden.
Die Adresse des Versicherers:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln
Per RechnungsApp:
Bei Rechnungen der Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS) können Sie auch die RechnungsApp der DKV nutzen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Per Fax:
Kostenvoranschläge, medizinische oder sonstige Unterlagen können Sie auch per Telefax schicken. Die Faxnummer der DKV: 01805 / 78 60 00
(14ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz)
Worauf ist bei einer Zahnarztrechnung zu achten, wenn ich diese zur Erstattung einreiche?
Eine Rechnung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name des Patienten
- Behandlungstage
- Nummern der Gebührenordnung
- Bezeichnung des behandelten Zahnes
- Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistungen
- jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz für die Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte/GOZ oder Ärzte/GOÄ
Für Zahnarztrechnungen gibt es seit dem 1. Juli 2012 einen einheitlichen Vordruck. den Liquidationsvordruck finden Sie in der Gebührenordnung für Zahnärzte/GOZ.
Bitte achten Sie darauf, dass auch die Material- und Laborkosten spezifiziert ausgewiesen sind. Bei Zahnzusatzversicherungen ist die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig. Nur dann kann der konkrete Leistungsbetrag ermittelt werden. Wir akzeptieren auch Kopie. Gern können Sie uns die Unterlagen auch faxen oder per E-Mail schicken.
Um ein unnötiges Kostenrisiko zu vermeiden, kann vor der Behandlung gern ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Sie erhalten dann vorab die Mitteilung über die Höhe der Leistungen.
Können Rechnungen bzw. Belege auch gesammelt eingereicht werden?
Rechnungen/Belege können gesammelt eingereicht werden. Dadurch können Sie Zeit sparen und Ihren Aufwand verringern.
Lohnt sich eine Zahn-Zusatzversicherung?
Die Krankenkasse zahlt nur einen befundorientierten Zuschuss zur Standardversorgung. Eine private Zahn-Zusatzversicherung entlastet Sie und Ihre Familie finanziell.
Was kostet eine Zahn-Zusatzversicherung?
Für die Zahn-Zusatzversicherung fällt ein monatlicher Beitrag an. Dieser steigt mit dem Eintritt in eine ältere Altersgruppe stetig an, da sich die Wahrscheinlichkeit einer Behandlung mit dem Alter erhöht. Eine Übersicht der Tarife finden Sie beim Angebot für den Zahnersatz.
Was zahlt eine Zahn-Zusatzversicherung?
Je nach Tarif übernimmt die Zahnersatzversicherung bis zu 70 %, 85 % oder 100 % der erstattungsfähigen Kosten einschließlich der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnkronen, Inlays und dentinadhäsive Füllungen, Bücken und Prothesen, implantologische Leistungen, Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnersatz sowie für Material- und Laborkosten.
Die optionale Versicherung für Zahnbehandlungen nach Tarif KDBE erstattet zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr bis zu 75,- Euro sowie parodontologische Leistungen und Wurzelbehandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Außerdem wird Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag bis 1.500,- Euro je Versicherungsfall inklusive Material- und Laborkosten übernommen. Dies gilt auch ohne Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gibt es bei der Zahn-Zusatzversicherung Wartezeiten und was bedeutet das?
Bei einigen Versicherern tritt der Versicherungsschutz für den Zahnzusatz erst nach Ablauf einer gewissen Wartezeit in Kraft. Zahnärztliche Leistungen, die innerhalb dieses Zeitraums erbracht werden, übernimmt die betreffende Versicherung dann nicht. Bei der hier angebotenen Zahn-Zusatzversicherung gilt die Versicherung jedoch direkt nach Abschluss des Vertrages, ohne Wartezeiten.2
Gibt es beim Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung?
Vor Abschluss der Zahn-Zusatzversicherung müssen Sie einige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.
Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung.
Erhöhen Sie die Leistungen und reduzieren Ihren Eigenanteil:
Zahnersatz und Implantate, Inlays und Kunststofffüllungen:
70 % Kostenerstattung
Basis Tarif (KDT70)
Leistungen bis zu 70 % (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung), bis zu 75 % (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung) über das dentale Netzwerk goDentis. Bei Unfällen sogar eine Leistung von bis zu 100%.
Bitte beachten: Für Kunststofffüllungen erhalten Sie Leistungen bis zu 75 % (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung). Das dentale Netzwerk goDentis findet hier keine Anwendung.
Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: 35 % Zuschuss zum Zahnersatz.
85 % Kostenerstattung
Komfort Tarif (KDTK85)
Leistungen bis zu 85 % (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung), bis zu 90 % (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung) über das dentale Netzwerk goDentis. Bei Unfällen sogar eine Leistung von bis zu 100 %.
100 % Kostenerstattung
Premium Tarif (KDTP100)
Leistungen bis zu 100 % (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung).
Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: 70 % Zuschuss zum Zahnersatz.
Schmerztherapie: 70 % Erstattung (max. 300 € je Kalenderjahr) für Narkose (z. B. Vollnarkose), Akupunktur und Hypnose.
Zahnbehandlung:
75 % Kostenerstattung
Zahnbehandlungstarif (KDBS)
75 % Kostenerstattung für Zahnbehandlung für Wurzel- und Parodontalbehandlung, soweit keine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt.
Erstattung für Zahnprophylaxe bis zu 70 € für professionelle Zahnreinigungen, einmal pro Jahr.
Hinweis: Keine Kieferorthopädischen Behandlungen mitversichert.
100 % Kostenerstattung
Zahnbehandlungstarif (KDBE)
100% Kostenerstattung für Zahnbehandlung für Wurzel- und Parodontalbehandlung, soweit keine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt.
Erstattung für Zahnprophylaxe bis zu 75 € (bzw. 100 € bei Partnerzahnärzten) für professionelle Zahnreinigungen, zweimal pro Jahr.
Erstattung für Kieferorthopädie bis max. 1.500 € bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr.
Wiki-Artikel.
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