Der Service ist zur Zeit leider nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
-
Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
-
Suche
- LOGIN
- MENÜ
Die Zusatzversicherung für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte.
Gutes Sehen ist eine Grundvoraussetzung für Lebensqualität. Brillen und Kontaktlinsen sind hierzu oftmals wichtige Hilfsmittel. Doch Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur noch in wenigen Ausnahmefällen und lediglich in Form von geringen Zuschüssen.
Deutliche finanzielle Vorteile bietet hier die Brillen-Zusatzversicherung, mit der die Eigenleistung für eine neue Sehhilfe um bis zu 90 % reduziert werden kann. Eine Finanzierungshilfe für die Neuanschaffung Ihrer Sehhilfe.
Profitieren Sie von attraktiven Konditionen.1
Brillen-Zusatzversicherung ganz einfach beantragen.
Angebot berechnen.
Antrag stellen.
Zu den TarifenVersicherung abschließen und stets den Durchblick haben.
Darum ist eine Brillen-Zusatzversicherung sinnvoll.
Absicherung in zwei Tarifen.
Leistungen1 | Basis | Premium |
---|---|---|
Zuschuss für Sehhilfen |
80 % (bis zu 200,- Euro2) | 90 % (bis zu 300,- Euro3) |
Erstattungsanspruch |
alle 2 Jahre |
alle 2 Jahre |
Zusätzlicher Erstattungsanspruch ab 0,5 Dioptrienveränderung |
ja |
ja |
Weitere Leistungen | ||
Zuschuss für Hörgeräte |
– | 80 % (bis zu 600,- Euro pro Hörgerät) |
Zuschuss für Hilfsmittel |
– | 80% (bis zu 300,- Euro jährlich)4 |
Erstattungsanpruch |
– | jährlich |
Monatliche Beiträge.
Eintrittsalter | Basis | Premium |
Kinder/Jugendliche bis 19 Jahre | 3,51 Euro | 7,82 Euro |
Erwachsene ab 20 Jahren | 5,17 Euro | 10,- Euro |
Sobald eine versicherte Person das 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung des Tarifs KSHR/KHMR der DKV entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der separaten Beschreibung der Sonderleistungen, die wir dem Angebot gerne beifügen. Risikoträger ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Könnten Sie das bezahlen?
Benötigen Sie eine neue Sehhilfe, kommen einige Kosten auf Sie zu. Das Brillengestell, neue Gläser, möglicherweise Extras wie Entspiegelungen oder Kunststoffgläser. Mit der Brillen-Zusatzversicherung müssen Sie diese Beträge nicht auf einmal zahlen und schützen sich so vor finanziellen Einschnitten.
Beispiel im Basis-Tarif:
Brillengestell und Gläser (inkl. Entspiegelung und Tönung) Kassenleistung |
250,- Euro 0,- Euro |
Eigenanteil ohne Brillen-Zusatzversicherung |
250,- Euro |
Erstattung im Basis-Tarif Eigenanteil nach Leistungen der DKV |
200,- Euro 50,- Euro |
Wichtige Unterlagen zum Download.
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Versicherungsprodukt.
Fragen & Antworten zur Brillen-Zusatzversicherung.
Wo kann ich einen Leistungsfall melden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Brillen-Zusatzversicherung und einer Brillenversicherung?
Welche Kostenerstattungen werden in der Brillen-Zusatzversicherung vom Versicherer übernommen?
Benötige ich ein Rezept vom Augenarzt, damit die Leistung für die Brille oder Kontaktlinsen gezahlt werden?
Unser Partner bei der Brillen-Zusatzversicherung.
Die Volkswagen Bank agiert bei der Brillen-Zusatzversicherung als Vermittler und Ihr vertrauter Ansprechpartner. Bei Fragen und Anliegen sind wir immer für Sie da.
DKV.
Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit einem starken, kompetenten Partner entschieden: der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50933 Köln, Aachener Straße 300.
Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Leistungen nur einen Auszug darstellen. Verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Sondervereinbarungen mit der Volkswagen Bank GmbH. Dies ist ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Bank GmbH. Versicherer und Risikoträger ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
Auch interessant für Sie:
Die Volkswagen Bank GmbH vermittelt dieses Angebot für die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
So kommen Sie zu Ihrer Brillen-Zusatzversicherung.
Antrag ausfüllen & sich absichern.
Rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Fragen gern.
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr