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Alles unter Kontrolle hat man nie – die Tierhalterhaftpflicht hilft im Fall der Fälle.
Sie haben Ihr Tier in jahrelangem Training gut erzogen und vertrauen ihm voll und ganz. Trotzdem behält es seinen eigenen Kopf und kann schnell mal unbeabsichtigt einen Schaden verursachen: Womöglich springt Ihr Hund mal vor ein Fahrrad und verursacht einen Sturz des Radfahrers. Oder Ihr Pony erschrickt sich, tritt aus und trifft dabei versehentlich einen Menschen oder ein anderes Tier. Für alle Tierbesitzer gibt es deshalb wertvolle Unterstützung: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert viele finanzielle Schäden ab, die vom Vierbeiner verursacht werden können.
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Abgeschlossenen Tierhalterhaftpflichtschutz1 genießen.
Nicht jedes Tier benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung.
Für Hunde
Für Pferde
Nicht alle
Fragen & Antworten zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Wo kann ich einen Schaden melden?
In Ihrem Digitalen VersicherungsOrdner können Sie an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr einen Schaden melden. Einfach einloggen und in der Detailansicht Ihres Vertrages den Service „Schaden melden“ auswählen.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Tierhalter. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie, sondern auch Miteigentümer, Mithalter und gegebenenfalls Reiter des versicherten Vierbeiners.
Wo besteht der Versicherungsschutz?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland wird Schutz gewährt.
Welche Schäden werden nicht abgedeckt?
Schäden und Eigenschäden, die durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt werden, sind nicht durch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Brauche ich für jedes Tier eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Nicht jedes Tier muss versichert werden. Kleintiere wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen oder Vögel benötigen keine Versicherung. Bei Hund, Katze, Pferd oder Esel sieht das jedoch anders aus. Hier ist für jedes einzelne Tier eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig, da mit mehr als einem Tier das Schadensrisiko steigt. Eine Ausnahme besteht bei Nachwuchs: Dieser ist ab Geburt bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.
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So kommen Sie zu Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Annahme erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch den Versicherer. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.