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Die Zusatzversicherung für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte.
Gutes Sehen ist eine Grundvoraussetzung für Lebensqualität. Brillen und Kontaktlinsen sind hierzu oftmals wichtige Hilfsmittel. Doch Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur noch in wenigen Ausnahmefällen und lediglich in Form von geringen Zuschüssen.
Deutliche finanzielle Vorteile bietet hier die Brillen-Zusatzversicherung, mit der die Eigenleistung für eine neue Sehhilfe um bis zu 90 % reduziert werden kann. Eine Finanzierungshilfe für die Neuanschaffung Ihrer Sehhilfe.
Profitieren Sie von attraktiven Konditionen.1
Brillen-Zusatzversicherung ganz einfach beantragen.
Angebot berechnen.
Antrag stellen.
Zu den TarifenVersicherung abschließen und stets den Durchblick haben.
Darum ist eine Brillen-Zusatzversicherung sinnvoll.
Absicherung in zwei Tarifen.
Leistungen1 | Basis | Premium |
---|---|---|
Zuschuss für Sehhilfen |
80 % (bis zu 200,- Euro2) | 90 % (bis zu 300,- Euro3) |
Erstattungsanspruch |
alle 2 Jahre |
alle 2 Jahre |
Zusätzlicher Erstattungsanspruch ab 0,5 Dioptrienveränderung |
ja |
ja |
Weitere Leistungen | ||
Zuschuss für Hörgeräte |
– | 80 % (bis zu 600,- Euro pro Hörgerät) |
Zuschuss für Hilfsmittel |
– | 80% (bis zu 300,- Euro jährlich)4 |
Erstattungsanpruch |
– | jährlich |
Monatliche Beiträge.
Eintrittsalter | Basis | Premium |
---|---|---|
Kinder/Jugendliche bis 19 Jahre | 3,51 Euro | 7,82 Euro |
Erwachsene ab 20 Jahren | 5,17 Euro | 10,- Euro |
Sobald eine versicherte Person das 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung des Tarifs KSHR/KHMR der DKV entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der separaten Beschreibung der Sonderleistungen, die wir dem Angebot gerne beifügen. Risikoträger ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
Könnten Sie das bezahlen?
Benötigen Sie eine neue Sehhilfe, kommen einige Kosten auf Sie zu. Das Brillengestell, neue Gläser, möglicherweise Extras wie Entspiegelungen oder Kunststoffgläser. Mit der Brillen-Zusatzversicherung müssen Sie diese Beträge nicht auf einmal zahlen und schützen sich so vor finanziellen Einschnitten.
Beispiel im Basis-Tarif:
Brillengestell und Gläser (inkl. Entspiegelung und Tönung) Kassenleistung |
250,- Euro 0,- Euro |
---|---|
Eigenanteil ohne Brillen-Zusatzversicherung |
250,- Euro |
Erstattung im Basis-Tarif Eigenanteil nach Leistungen der DKV |
200,- Euro 50,- Euro |
Wichtige Unterlagen zum Download.
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Versicherungsprodukt.
Fragen & Antworten zur Brillen-Zusatzversicherung.
Wo kann ich einen Leistungsfall melden?
Bitte melden Sie sich telefonisch bei dem Schadenservice der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
Was ist der Unterschied zwischen einer Brillen-Zusatzversicherung und einer Brillenversicherung?
Eine Brillen-Zusatzversicherung schließen Sie bei einer privaten Krankenversicherung ab, um sich z. B. Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Sehhilfe zu sichern. Brillenversicherungen, die Sie unter anderem beim Optiker abschließen können, dienen der Absicherung Ihrer neu erworbenen Brille beispielsweise gegen Bruchschäden.
Welche Kostenerstattungen werden in der Brillen-Zusatzversicherung vom Versicherer übernommen?
Im Basis-Tarif werden maximal 80% der erstattungsfähigen Kosten für Brillen und Kontaktlinsen vom Versicherer erstattet.
Nach dem 14. Lebensjahr alle 2 Jahre bis zu 200,- Euro (bis zum 14. Lebensjahr bis zu 100,- Euro jedes Jahr bei medizinischer Notwendigkeit). Sowie bei Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien auf einem Auge.
Im Premium-Tarif werden maximal 90% der erstattungsfähigen Kosten für Brillen und Kontaktlinsen vom Versicherer erstattet.
Nach dem 14. Lebensjahr alle 2 Jahre bis zu 300,- Euro (bis zum 14. Lebensjahr bis zu 100,- Euro jedes Jahr bei medizinischer Notwendigkeit). Sowie bei Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien auf einem Auge.
Benötige ich ein Rezept vom Augenarzt, damit die Leistung für die Brille oder Kontaktlinsen gezahlt werden?
Nein, Sie können Ihren Leistungsanspruch alle zwei Jahre ohne Rezept vom Arzt geltend machen. Ändert sich jedoch früher Ihre Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge, müssen Sie diese Veränderung nachweisen. Sie erhalten die versicherte Leistung dann schon vor Ablauf von zwei Jahren.
Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die medizinische Notwendigkeit ebenfalls nachzuweisen.
Unser Partner bei der Brillen-Zusatzversicherung.
Die Volkswagen Bank agiert bei der Brillen-Zusatzversicherung als Vermittler und Ihr vertrauter Ansprechpartner. Bei Fragen und Anliegen sind wir immer für Sie da.
DKV.
Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit einem starken, kompetenten Partner entschieden: der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50933 Köln, Aachener Straße 300.
Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Leistungen nur einen Auszug darstellen. Verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Sondervereinbarungen mit der Volkswagen Bank GmbH. Dies ist ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Bank GmbH. Versicherer und Risikoträger ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
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Die Volkswagen Bank GmbH vermittelt dieses Angebot für die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
So kommen Sie zu Ihrer Brillen-Zusatzversicherung.
Diese Leistungen erhalten Kunden mit einem aktuell laufenden Vertragsverhältnis der Volkswagen Bank GmbH oder einer Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG (z. B. Volkswagen Leasing GmbH, Volkswagen Versicherungsdienst GmbH), alle Mitarbeiter und Betriebspensionäre des Volkswagen Konzerns (einschließlich der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften) und dessen Handels- und Serviceorganisation sowie die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des beschriebenen Personenkreises, sofern die jeweilige Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat und die Mitarbeiter ausschließlich oder überwiegend in einer Betriebsstätte in Deutschland tätig sind. Sollten Sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehören, rufen Sie uns bitte an. Unsere Servicenummer lautet: 0531 212-859517
Ab dem 14. Lebensjahr. Kinder unter 14 Jahren erhalten maximal 100,- Euro Zuschuss pro Sehhilfe (auch ohne Änderung der Sehschärfe).
Ab dem 14. Lebensjahr. Kinder unter 14 Jahren erhalten maximal 300,- Euro Zuschuss pro Sehhilfe (auch ohne Änderung der Sehschärfe).
Nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.