Frau mit Brille ist mit Brillen-Zusatzversicherung abgesichert.

Zusatzversicherung für Brille & Co.

So bleiben Sie kostengünstig Herr Ihrer Sinne.

Die Zusatzversicherung für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte.

Gutes Sehen ist eine Grundvoraussetzung für Lebensqualität. Brillen und Kontaktlinsen sind hierzu oftmals  wichtige Hilfsmittel. Doch Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur noch in wenigen Ausnahmefällen und lediglich in Form von geringen Zuschüssen.

Deutliche finanzielle Vorteile bietet hier die Brillen-Zusatzversicherung, mit der die Eigenleistung für eine neue Sehhilfe um bis zu 90 % reduziert werden kann. Eine Finanzierungshilfe für die Neuanschaffung Ihrer Sehhilfe.

Profitieren Sie von attraktiven Konditionen.1

Sofortiger Versicherungsschutz.

Ihr Versicherungsschutz beginnt sofort nach Versicherungsbeginn. Die sonst üblichen Wartezeiten gibt es bei unserem Angebot nicht!

6 Monate Geld-zurück-Garantie.

Sollten Sie mit dieser Zusatzversicherung unzufrieden sein und noch keine Leistungen beantragt haben, erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Garantiert!

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Auch bei häufiger Inanspruchnahme oder späteren chronischen Erkrankungen kann Ihnen der Versicherer nicht aus ordentlichem Grund kündigen. Das bedeutet für Sie Sicherheit, so lange Sie es wünschen.

Keine Risikoprüfung.

Im Basis-Tarif müssen Sie sich keiner Risikoprüfung unterziehen.

Brillen-Zusatzversicherung ganz einfach beantragen.

Angebot berechnen.

Antrag stellen.

Zu den Tarifen

Versicherung abschließen und stets den Durchblick haben.

Darum ist eine Brillen-Zusatzversicherung sinnvoll.

Leistungsanspruch mindestens alle 2 Jahre.
Zusätzlicher Leistungsanspruch bei einer Dioptrienveränderung von mindestens 0,5.
Freie Wahl des Optikers.
Leistungen auch für Sonderausstattungen wie Kunststoffgläser, Entspiegelungen.
Leistungen auch für Kontaktlinsen sowie ärztlich verordnete Sonnen- und/oder Sportbrillen.
Kostenloser Auslandsreisekrankenschutz inklusive.

Absicherung in zwei Tarifen.

Leistungen1 Basis Premium
Zuschuss für Sehhilfen
80 % (bis zu 200,- Euro2) 90 % (bis zu 300,- Euro3)
Erstattungsanspruch
alle 2 Jahre
alle 2 Jahre
Zusätzlicher Erstattungsanspruch ab 0,5 Dioptrienveränderung
ja
ja
Weitere Leistungen    
Zuschuss für Hörgeräte
80 % (bis zu 600,- Euro pro Hörgerät)
Zuschuss für Hilfsmittel
80% (bis zu 300,- Euro jährlich)4
Erstattungsanpruch
jährlich

Monatliche Beiträge.

Eintrittsalter Basis Premium
Kinder/Jugendliche bis 19 Jahre 3,51 Euro 7,82 Euro
Erwachsene ab 20 Jahren 5,17 Euro 10,- Euro

Sobald eine versicherte Person das 19. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Die detaillierte Leistungsbeschreibung des Tarifs KSHR/KHMR der DKV entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der separaten Beschreibung der Sonderleistungen, die wir dem Angebot gerne beifügen. Risikoträger ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Könnten Sie das bezahlen?

Benötigen Sie eine neue Sehhilfe, kommen einige Kosten auf Sie zu. Das Brillengestell, neue Gläser, möglicherweise Extras wie Entspiegelungen oder Kunststoffgläser. Mit der Brillen-Zusatzversicherung müssen Sie diese Beträge nicht auf einmal zahlen und schützen sich so vor finanziellen Einschnitten.

Beispiel im Basis-Tarif:

Brillengestell und Gläser
(inkl. Entspiegelung und Tönung)

Kassenleistung
250,- Euro


0,- Euro
Eigenanteil ohne Brillen-Zusatzversicherung
250,- Euro
Erstattung im Basis-Tarif

Eigenanteil nach Leistungen der DKV
200,- Euro

50,- Euro

Wichtige Unterlagen zum Download.

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Versicherungsprodukt.

Fragen & Antworten zur Brillen-Zusatzversicherung.

Unser Partner bei der Brillen-Zusatzversicherung.

Die Volkswagen Bank agiert bei der Brillen-Zusatzversicherung als Vermittler und Ihr vertrauter Ansprechpartner. Bei Fragen und Anliegen sind wir immer für Sie da.

DKV.

Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit einem starken, kompetenten Partner entschieden: der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50933 Köln, Aachener Straße 300.

Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Leistungen nur einen Auszug darstellen. Verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Sondervereinbarungen mit der Volkswagen Bank GmbH. Dies ist ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Bank GmbH. Versicherer und Risikoträger ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

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Die Volkswagen Bank GmbH vermittelt dieses Angebot für die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

So kommen Sie zu Ihrer Brillen-Zusatzversicherung.

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