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Preis inkl. Mehrwertsteuer
Die Dienstleistung Wartung & Inspektion deckt die Kosten für umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgabe ab, welche laut Serviceplan innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit und Kilometerleistung anfallen.
* Gültig für einen Volkswagen Nutzfahrzeuge Caddy mit einem Mindestalter von 3 Monaten, bei einer Vertragslaufzeit von 42 Monaten und einer Fahrleistung von bis zu 10.000 km/Jahr.
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FAQ
Habe ich immer Anspruch auf einen Ersatzwagen?
Pro Wartung beziehungsweise Inspektion wird für einen Tag Ersatzmobilität² durch Übernahme der Ihnen entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 35,- Euro zzgl. USt. gewährt. Sie können zum Beispiel einen Werkstattersatzwagen, einen Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel oder einen Taxi-Gutschein wählen. Ein genereller Anspruch auf einen Ersatzwagen besteht nicht.
Ist eine vorgezogene Wartung und Inspektion bei einem aktuellen Werkstattaufenthalt möglich, um einen weiteren Werkstattaufenthalt in nachfolgenden Wochen zu ersparen?
Dies wird im Einzelfall von der Volkswagen Leasing entschieden. Bei der Einzelfallprüfung wird ermittelt, ob Sie ohnehin diesen Service in Kürze abrufen könnten.
Können die Leistungen auch im Ausland in Anspruch genommen werden?
Die Leistungen können ausschließlich bei einem vom Hersteller anerkannten Betrieb im Inland in Anspruch genommen werden.
Können bei einer vorgezogenen Wartung und Inspektion weitere Fristenarbeiten wie Pollenfilter- oder Zündkerzenwechsel durchgeführt werden?
Bei einer durch die Volkswagen Leasing genehmigten vorgezogenen Wartung und Inspektion haben Sie Anspruch auf die Fristenarbeiten nach Herstellervorgabe. Weitere Einzelfreigaben erfolgen durch die Volkswagen Leasing.
Footnote 1
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.
Footnote 2
Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten bis zu 35 Euro für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.
Footnote 3
Für einen Vertragsabschluss muss das Fahrzeug mindestens 3 Monate alt sein.