Flexibler Versicherungsschutz für alle Fahrzeugmarken.
Ob Basis-, Optimal- oder Premiumschutz: Bei unserer Kfz-Versicherung finden Sie den genau zu Ihnen passenden Versicherungsumfang. Profitieren Sie im Fall der Fälle außerdem von einer schnellen und fachgerechten Schadenabwicklung bei Ihrem Konzern-Handelspartner.
Der richtige Versicherungsschutz für Ihren Bedarf.
Je nach Fahrzeug und individuellen Voraussetzungen ist bei Ihrer Kfz-Versicherung ein anderer Versicherungsumfang sinnvoll. Entscheiden Sie sich grundsätzlich zwischen der Kfz-Haftpflicht oder der optionalen Teil- oder Vollkasko. Ihnen stehen darüber hinaus drei Produktlinien zur Auswahl, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken, sowie weitere Zusatzbausteine wie der Schutzbrief Mobilität.
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Die Vorteile im Überblick.
Der Versicherungsumfang.
Die Produktlinien.
Über den gewählten Versicherungsumfang hinaus können Sie weitere Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung individuell konfigurieren. Entscheiden Sie selbst, wie viel Schutz Sie benötigen. Dabei bleiben Sie stets flexibel, denn unsere Kfz-Versicherung ist monatlich kündbar.
Die Kfz-Versicherung im Detail.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung ist als Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Folgende Leistungen sind in der Haftpflicht inklusive:
Leistungen der Kfz-Haftpflicht.
Die Teilkasko.
Die Teilkasko tritt bei Fahrzeugschäden in Kraft, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Um sie abzuschließen, ist der Abschluss der Kfz-Haftpflicht Voraussetzung. Die Teilkasko deckt unter anderem Folgendes ab:
Leistungen der Teilkasko.
Die Leistungen der Teilkasko gelten bei allen Produktlinien:
Die Vollkasko.
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie darüber hinaus auch gegen selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Folgende Leistungen sind unter anderem inkludiert:
Leistungen der Vollkasko.
Die Zusatzbausteine.
Die Kfz-Versicherung kurz erklärt.
Video Cookie Zustimmung
Ich stimme zu, dass die Daten, die beim Abspielen des Videos verarbeitet werden, an YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., 94066 San Bruno, USA, weitergegeben werden. Dies ermöglicht es YouTube insbesondere, mir personalisierte Empfehlungen zu zeigen, die auf meinen früheren Aufrufen und Suchanfragen basieren.
Persönliche Beratung.
Sie sind unsicher, welche Kfz-Versicherung für Sie in Frage kommt? Oder Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Dann sind unsere Händler gerne für Sie da. Beachten Sie, dass es bei einem Versicherungsabschluss vor Ort Abweichungen zu unseren Online-Produkten gibt.
Fragen & Antworten zur Kfz-Versicherung.
Ich möchte meine Kfz-Versicherung wechseln. Zu wann kann ich das tun und welche Kündigungsfristen gelten?
Je nach Vertrag und Versicherer können unterschiedliche Zeitpunkte und Fristen für die Kündigung gelten. Bitte prüfen Sie deshalb den Ablauf Ihres bisherigen Kfz-Vertrages; die Kündigungsfristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für Ihre Kündigung können Sie diesen Vordruck verwenden.
In der Regel gibt es folgende Möglichkeiten, einen laufenden Vertrag zu beenden und die Kfz-Versicherung zu wechseln:
- Kfz-Versicherung wechseln zum Jahresende:
Läuft Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember aus, kündigen Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende. Das heißt: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist Stichtag für die ordentliche Kündigung der 30. November. Bis zu diesem Termin muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich Ihre bisherige Kfz-Versicherung automatisch. - Kfz-Versicherung wechseln unterjährig:
Endet Ihre Kfz-Versicherung beispielsweise am 30. September (= unterjährige Hauptfälligkeit), gilt eine ein-monatige Kündigungsfrist. Das heißt: Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, ist Stichtag für die Kündigung der 31. August. - Kfz-Versicherung wechseln aufgrund einer Beitragserhöhung:
Im Falle einer Beitragserhöhung haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, um die Kfz-Versicherung zu beenden. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Das heißt: Möchten Sie Ihre
Kfz-Versicherung aufgrund einer Beitragserhöhung wechseln, muss das Kündigungsschreiben innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.
Entstehen beim Wechsel der Kfz-Versicherung zusätzliche Kosten?
Nein. Wenn Sie zu uns wechseln, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kündigung Ihres alten Vertrags und der Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung sind für Sie kostenlos. Mit einem auf Sie abgestimmten Tarif können Sie durch den Versicherungswechsel sogar Beitragskosten sparen.
Verliere ich bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung meine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Wenn Sie zu uns wechseln, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Das heißt: Wir stufen Sie in dieselbe Schadenfreiheitsklasse ein, die Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer hatten. Für den Schadenfreiheitsrabatt gilt das nicht immer. Denn: Die Prozente, die Ihnen die Kfz-Versicherung je nach Schadenfreiheitsklasse einräumt, unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Bekomme ich beim Wechsel des Versicherers eine neue eVB-Nummer?
Ja. Wenn Sie sich für uns entscheiden, leiten wir die eVB-Nummer automatisch an die Zulassungsbehörde weiter.
Muss ich die Zulassungsbehörde bei einem Wechsel des Versicherers informieren ?
Nein. Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden oder Ummelden bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist möglich. Denn: Ihr bisheriger Versicherer informiert die Zulassungsbehörde automatisch über die Kündigung des Vertrags. Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung bei uns abschließen, informieren wir die Zulassungsbehörde automatisch für Sie.
Was wird im Schadenfall von der Vollkaskoversicherung ersetzt?
Die Vollkaskoversicherung schützt vor finanziellen Folgen nach Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch einen Unfall oder aufgrund mut- oder böswilliger Handlungen durch unberechtigte Personen. Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde. Diese genannten Schäden können in einem Schadenfall ersetzt werden.
Warum ist eine Kfz-Versicherung mit Vollkasko für mich wichtig?
Jeder ärgert sich über selbstverschuldete Schäden an seinem Fahrzeug. Wenn Unbekannte Ihr Fahrzeug zum Beispiel mit einem Nagel zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen finanziellen Überraschungen. Kunden mit einem Neuwagen oder einem jungen Gebrauchten wählen fast immer eine Vollkaskoversicherung. Darüber hinaus sind alle Bestandteile der Teilkaskoversicherung in der Vollkaskoversicherung enthalten.
Tipp: Besonders wenn Sie bereits einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung zur Verfügung haben, kann der Abschluss einer Vollkaskoversicherung gegenüber einer Teilkaskoversicherung sinnvoll sein. Hatten Sie in den letzten zwölf Monaten keine Vollkaskoversicherung, können Sie den Schadenfreiheitsrabatt aus der Haftpflicht auf Ihre Vollkaskoversicherung übertragen.
Was wird in einem Schadenfall von der Teilkaskoversicherung ersetzt?
In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug gegen Brand oder Explosion, Entwendung durch Diebstahl oder Raub, unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Hagel, Blitzschlag, Dachlawinen, Lawinen), Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, Kurzschlussschäden an der Verkabelung (ohne Folgeschäden), Marderbiss (ohne Folgeschäden) und die Benutzung von Schiffen und Fähren versichert.
Warum ist eine Kfz-Versicherung mit Teilkasko für mich wichtig?
Die Kfz-Versicherung mit Teilkasko ist für Sie wichtig, da sie unter anderem den Zusammenstoß mit einem Reh, den Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder den Hagelschlag abdeckt. Damit ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und bietet Ihnen einen zusätzlichen Schutz.
Tipp: Gerade wer sich nicht mehr für den umfassenden Schutz der Vollkaskoversicherung entscheidet, wählt die Grundabsicherung der Teilkaskoversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko?
Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie schützt Sie vor Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Versichert hierbei sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Zudem beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung die MallorcaDeckung, die sie im Falle eines Unfalls in einem Mietwagen im Ausland vor finanziellen Risiken schützt.
Teilkaskoversicherung: In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug u.a. gegen Brand oder Explosion, Entwendung durch Diebstahl oder Raub, unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Hagel, Blitzschlag, Dachlawinen, Lawinen), Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, Kurzschlussschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden bis 10.000 Euro, Tierbiss inkl. Folgeschäden bis 10.000 Euro und die Benutzung von Schiffen und Fähren versichert. Zudem ist in der Teilkaskoversicherung die Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung für Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge für 12 Monate enthalten.
Vollkaskoversicherung: Zusätzlich zur Absicherung durch die Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug auch gegen mut- oder böswillige Beschädigung versichert, die durch andere verursacht wurden. Die Vollkasko bezahlt ebenfalls Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie selber verursacht haben, etwa durch einen selbstverschuldeten Unfall.
Welche Selbstbeteiligung kann ich vereinbaren?
Sie können die Teilkaskoversicherung mit folgenden Selbstbeteiligungen abschließen:
- Teilkasko mit 0,- Euro Selbstbeteiligung
- Teilkasko mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
- Teilkasko mit 300,- Euro Selbstbeteiligung
Die Vollkaskoversicherung können Sie mit folgenden Selbstbeteiligungen abschließen:
- Vollkasko mit 300,- Euro / Teilkasko mit 0,- Euro Selbstbeteiligung
- Vollkasko mit 300,- Euro / Teilkasko mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
- Vollkasko mit 500,- Euro / Teilkasko mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
- Vollkasko mit 1.000,- Euro / Teilkasko mit 150,- Euro Selbstbeteiligung
Was ist die GAP Deckung?
Übersteigen bei einem finanzierten Fahrzeug im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens durch Zerstörung oder Entwendung des Fahrzeuges die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert und wird das Fahrzeug nicht repariert, ersetzt die GAP Deckung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der sich aus dem Darlehensvertrag errechneten Netto-Restkreditsumme (gemäß des ursprünglich vereinbarten Zahlungsplans am Tag des Schadens).
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Was bedeutet RabattSchutz?
Mit dem RabattSchutz belohnen wir sicheres und umsichtiges Fahrverhalten durch attraktive Zusatzangebote. Sie haben je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Kalenderjahr frei. Das bedeutet: keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse im nächsten Jahr, jedoch auch keine Weiterstufung. So sparen Sie im Ernstfall über viele Jahre viel Geld.
Was ist die EigenschadenDeckung?
Verursachen Sie selbst mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden an Ihrem Eigentum, beispielsweise Ihrer Garage oder auch Ihrem Zweitwagen, ist dies durch die EigenschadenDeckung abgesichert.
Kann ich auch Fahrzeuge anderer Marken versichern?
Ja. Mit unserer Kfz-Versicherung können Sie sowohl Modelle des Volkswagen-Konzerns als auch Autos anderer Marken versichern.