(E-)Bike-Leasing als attraktive Mobilitätsergänzung.

Das Mobilitätsangebot für Mitarbeiter zukunftsorientiert erweitern, die Gesundheit der Belegschaft fördern oder die eigene Arbeitgeberattraktivität steigern – Gründe für das Dienstfahrrad gibt es viele. Als ganzheitlicher Mobilitätsanbieter bieten die Volkswagen Financial Services das Dienstfahrrad-Leasing in Kooperation mit Lease a Bike an. Davon können sowohl Arbeitnehmer durch eine Dienstradüberlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung als auch Arbeitgeber als Leasingnehmer profitieren.

Zugehörige Dienstleistungen, wie Diebstahlschutz und Wartungsservices, können ab 1. April 2025 noch bedarfsgerechter gestaltet werden – damit das Dienstfahrrad sich passgenau in den Alltag seiner Nutzer einfügt. 

  1. Die Volkswagen Financial Services stellen den Erstkontakt zwischen Ihnen als Handelspartner und Lease a Bike her.

  2. Lease a Bike bietet Ihnen umfassende Unterstützung mit Informationsunterlagen, Auftaktterminen oder Material mit individuellen Branding-Möglichkeiten.

  3. Stellen Sie Ihren Geschäftskunden das (E-)Bike-Leasing vor und vermitteln Sie interessierte Geschäftskunden einfach und bequem an Lease a Bike.

  4. Der Vertragsabschluss erfolgt direkt zwischen dem Kunden (Arbeitgeber als Leasingnehmer) und Lease a Bike – für Sie fällt kein weiterer Aufwand an. Unternehmensmitarbeiter können sich anschließend im Lease a Bike-Portal registrieren und mit dem erhaltenen Bestellcode ihr Wunschrad bei einem von über 6.700 Fachhändlern auswählen und direkt mitnehmen.

  5. Bei erfolgreichem Vertragsabschluss mit dem von Ihnen vermittelten Kunden profitiert Ihr Autohaus von der in der Tippgebervereinbarung festgelegten attraktiven Vergütung für jedes geleaste Fahrrad.

Die möglichen Vorteile im Überblick.

Diensträder bieten die Möglichkeit, die ganze Belegschaft unabhängig von Tätigkeit und Position im Unternehmen zu begünstigen.

Diensträder i. R. e. Gehaltsumwandlung können steuerlich gefördert werden.

Die Abwicklung erfolgt vollständig digital und damit papierlos ganz einfach über das unternehmenseigene Portal bei Lease a Bike, auf das nur Unternehmenspersonal Zugriff hat.

Mit dem Dienstrad bieten Arbeitgeber ihrem Team ein attraktives Angebot sowie eine zeitgemäße Mobilitätslösung. Unternehmen können so ihr Image und ihre Arbeitgeberattraktivität steigern und die Zufriedenheit der Belegschaft erhöhen.

Wartung und Reparatur erfolgen direkt über den Fahrradhandel, sodass für Fuhrparkmanager keine weiteren Aufgaben anfallen. Dienstfahrräder benötigen auf dem Unternehmensgelände zudem weniger Parkplätze und keine Ladeinfrastruktur.

Attraktives Angebot für (Ihre) Mitarbeiter.

Dank der möglichen steuerlichen Förderung von (E-)Bikes1 i. R. e. Gehaltsumwandlung kann der Fahrradbezug über den Arbeitgeber für den Mitarbeiter günstiger sein als der Privatkauf.  
Gegenüber dem Privatkauf kann die Ersparnis bei einer Dienstradüberlassung durch den Arbeitgeber i. R. e.  Bruttogehaltsumwandlung – auf Wunsch mit anschließend möglichem Kauf des Fahrrads – für Arbeitnehmer bis zu 40 Prozent ausmachen.

Mitarbeiter können ihr Wunschfahrrad auswählen – unabhängig von Modell und Marke.

Nach dem Ende der Laufzeit des Leasingvertrages von 36 Monaten kann auf Wunsch des Mitarbeiters das Dienstrad übernommen werden2.

Auch Ihr Autohaus profitiert.

Bei erfolgreichem Vertragsabschluss mit einem von Ihnen vermittelten Interessenten profitiert Ihr Autohaus für eine Dauer von drei Jahren von einer Provision für jedes Fahrrad, das über den vermittelten Kunden geleast wird. 

Die Vorteile des (E-)Bike-Leasings für Arbeitgeber können auch für Sie gelten. Bieten Sie auch der Belegschaft Ihres Autohauses (E-)Bikes i. R. e. Gehaltsumwandlung  als attraktives Angebot  an – und steigern Sie so Ihre Arbeitgeberattraktivität, die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation und binden Sie Fachkräfte damit langfristig an Ihr Unternehmen.

Das sagen Kunden.

Weitere Informationen zu den zahlreichen möglichen Vorteilen des Bike-Leasings für Arbeitgeber finden Sie auf der Website:

(E-)Bike Leasing: Fahrräder für Mitarbeiter

Auf die private E-Bike-Überlassung an Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber – neben der lohnsteuerlichen Beurteilung – zusätzlich die Abführung von Umsatzsteuer zu prüfen. Zu etwaigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen einer E-Bike-Überlassung (durch den Arbeitgeber) sowie die einer Gehaltsumwandlung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sollte mit dem persönlichen Steuerberater Rücksprache gehalten werden.

1Sofern diese verkehrsrechtlich als Fahrräder eingestuft werden.

2Die mögliche Entstehung eines geldwerten Vorteils wäre durch den Arbeitgeber zu prüfen.