Es dürfen im Rahmen der üblichen Nutzung entstandene leichte Dellen und Beulen, die keine Lackinstandsetzung erfordern, vorliegen, wobei Hagelschäden hiervon ausgenommen sind
Als noch akzeptiert gilt eine Eindringtiefe von ca. 1 mm bei einem Durchmesser von maximal 20 mm ohne Lackbeschädigungen (bis maximal zwei Dellen oder Beulen pro Bauteil)
Einzelne Delle
Delle < 20 mm
Nicht-akzeptierter Gebrauchszustand.
Sonstige Deformationen und Beschädigungen
Beschädigungen durch Hagelschlag
Vorausgegangene unfachmännische, nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte Instandsetzungen unter Zuhilfenahme von Spachtel- bzw. Schwemmmaterial oder durch den Austausch von Karosserieteilen, bei denen keine für das Modell zulässigen Ersatzteile verwendet wurden
Nicht oder nicht fachmännisch beseitigte Alt- und Unfallschäden jeglicher Art
Mehr als zwei Dellen an einem Karosserieteil
Nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen
Drei Dellen an einem Karosserieteil
Deformation > 20 mm
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