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Beschwerdeinreichung KaskoSchutz – Schaden.
Beschwerdeeinreichung KaskoSchutz – Vertrag.
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Beschwerdeeinreichung Auto-Leasing – Antrag.
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Beschwerdeeinreichung Online-Banking.
Beschwerdeeinreichung Kreditkartenkonto (Visa).
Beschwerdeeinreichung Kundenportal.
Hier finden Sie alternative Beschwerde-Einreichungsmöglichkeiten:
Beschwerdebearbeitung Volkswagen Bank GmbH.
Wie ist eine Beschwerde einzureichen?
Eine Beschwerde können Sie auch per E-Mail an beschwerde-vwbank@vwfs.com, per Brief an Volkswagen Bank GmbH, Betreff: Beschwerde VW Bank, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, per Telefon unter 0531 212-0 oder persönlich in unseren Filialen einreichen.
Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung Ihrer Beschwerde sicherzustellen, sollten Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt (u. a. Konto, Produkt oder Leistung, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht) und Ihr Anliegen möglichst konkret schildern. Ferner sollten Sie uns für etwaige Rückfragen Ihre aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) mitteilen, sofern uns diese nicht bereits vorliegen.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Ihre Beschwerde werden wir zeitnah bearbeiten und unvoreingenommen prüfen. Soweit erforderlich, werden wir alle relevanten Beweismittel und Informationen zusammentragen und prüfen.
Ihre Beschwerde werden wir in der Regel innerhalb von etwa 15 Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde beantworten. Beschwerden in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer nach den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) werden wir grundsätzlich spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantworten.
Können wir ausnahmsweise innerhalb der vorgenannten Fristen Ihre Beschwerde nicht beantworten, werden wir Sie hierüber, über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informieren. Eine Beschwerde in Bezug auf Ihre vorgenannten Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer oder Artikel 248 EGBGB werden wir nicht später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde abschließend beantworten.
Wie endet das Beschwerdeverfahren?
Sie erhalten von uns eine Antwort, in der wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig nachkommen, erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt.
Beschwerdemöglichkeiten bei Dritten.
Stellt Sie unsere Antwort nicht zufrieden, haben Sie alternativ zur Einreichung einer zivilrechtlichen Klage immer die Möglichkeit, Ihre Beschwerde aufrechtzuerhalten und sich an eine der nachfolgenden Stellen zu wenden.
- Ombudsmann der privaten Banken: Die Bank nimmt am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f BGB), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: 030 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Für Kunden besteht die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c (BGB) gegen Artikel 248 EGBGB oder wegen der Kündigung eines Basiskontovertrages zu beschweren. Ferner kann ein Kunde wegen der Ablehnung seines Antrages auf Abschluss eines Basiskontovertrages nach § 48 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) bei der BaFin die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens beantragen.
- Europäische Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Informationen zur Beschwerdebearbeitung betreffend Versicherungsprodukte finden Sie hier: Versicherung (vwfs.de)
Beschwerdebearbeitung Volkswagen Leasing GmbH.
Wie ist eine Beschwerde einzureichen?
Eine Beschwerde können Sie auch persönlich in unseren Geschäftsräumen, bei unserem Kundenservice telefonisch unter 0531 212-0, per E-Mail an info@vwfs.com oder auch brieflich bei der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig einreichen.
Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung Ihrer Beschwerde sicherzustellen, sollten Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt (u. a. Konto, Produkt oder Leistung, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht) und Ihr Anliegen möglichst konkret schildern. Ferner sollten Sie uns für etwaige Rückfragen Ihre aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) mitteilen, sofern uns diese nicht bereits vorliegen.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Ihre Beschwerde werden wir zeitnah bearbeiten und unvoreingenommen prüfen. Soweit erforderlich, werden wir alle relevanten Beweismittel und Informationen zusammentragen und prüfen.
Beschwerden in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer nach den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) werden wir grundsätzlich spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantworten.
Können wir ausnahmsweise innerhalb der vorgenannten Frist Ihre Beschwerde nicht beantworten, werden wir Sie hierüber, über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informieren. Eine Beschwerde in Bezug auf Ihre vorgenannten Rechte und Pflichten als Zahlungsdienstnutzer oder Artikel 248 EGBGB werden wir nicht später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde abschließend beantworten.
Wie endet das Beschwerdeverfahren?
Sie erhalten von uns eine Antwort, in der wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig nachkommen, erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt.
Beschwerdemöglichkeiten bei Dritten.
Stellt Sie unsere Antwort nicht zufrieden, haben Sie alternativ zur Einreichung einer zivilrechtlichen Klage immer die Möglichkeit, Ihre Beschwerde aufrechtzuerhalten und sich an eine der nachfolgenden Stellen zu wenden.
· Deutsche Bundesbank: Für die Beilegung von Streitigkeiten aus einem Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anrufen. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Schreiben, Telefax oder E-Mail) in deutscher Sprache zu beantragen bei:
Deutsche Bundesbank – Schlichtungsstelle – Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, Telefax: 069 709090-9901, E-Mail: schilchtung@bundesbank.de, www.bundesbank.de.
· Europäische Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Informationen zur Beschwerdebearbeitung betreffend Versicherungsprodukte finden Sie hier: Versicherung (vwfs.de)
Beschwerdebearbeitung Volkswagen Versicherung AG.
Wie ist eine Beschwerde einzureichen?
Eine Beschwerde können Sie telefonisch unter 0531 212-859300 oder auch per E-Mail vw_versicherung@vwfs.com oder per Brief bei der Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig einreichen. Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung sicherstellen zu können, sollten Sie uns den zugrundeliegenden Sachverhalt (u.a. Versicherungsscheinnummer (sofern vorhanden), Produkt auf das sich Ihre Beschwerde bezieht) und Ihr Anliegen möglichst konkret schildern.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Wie werden Ihre Beschwerde zeitnah bearbeiten und umfassend und unvoreingenommen prüfen. Soweit erforderlich, werden wir alle relevanten Beweismittel und Informationen zusammentragen und prüfen.
Nach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir diese in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen beantworten; die Bearbeitungszeit kann aber im Einzelfall länger dauern. In diesem Fall erhalten Sie grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen eine Zwischeninformation.
Sollte sich die Bearbeitung Ihrer Beschwerde verzögern, werden wir Ihnen die Gründe dafür mitteilen sowie angeben, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Sie erhalten abschließend von uns ein Antwortschreiben, in dem wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig nachkommen, erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt.
Weitere Möglichkeiten
Stellt Sie unsere Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde über eine der nachfolgenden Stellen weiterzuverfolgen.
- Ombudsmann für Versicherungen: Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen kann ebenfalls die Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann für Versicherungen“ angerufen werden. Die Volkswagen Versicherung AG ist aufgrund ihrer freiwilligen Mitgliedschaft bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen", die im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) möglich:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632, 1006 Berlin
Telefon: 0800 / 36 96 000
Telefax: 0800 / 36 99 000
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Fax: + 49 (0)228 4108-1550, E-Mail: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch per Brief, Fax, E-Mail oder über ein Online-Formular an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.
- Europäische Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Beschwerdebearbeitung Volkswagen Versicherungsdienst GmbH.
Umgang mit kritischem Feedback – unsere Beschwerdebearbeitung
Wir wollen Sie mit unseren vermittelten Produkten und Dienstleistungen zufriedenstellen. Wenn Sie unzufrieden mit unserer Vermittlungstätigkeit sind, möchten wir auch Ihre kritische Rückmeldung hören.
Wie ist eine Beschwerde einzureichen?
Eine Beschwerde können Sie telefonisch unter 0531 212-826564 oder auch per E-Mail beschwerdemanagement-vvd@vwfs.com oder per Brief bei der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig einreichen.
Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung sicherstellen zu können, sollten Sie uns den zugrunde liegenden Sachverhalt (u.a. Versicherungsscheinnummer (sofern vorhanden), Produkt oder Leistung auf die sich Ihre Beschwerde bezieht) und Ihr Anliegen möglichst konkret schildern.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Wie werden Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde zunächst bestätigen, diese zeitnah bearbeiten und umfassend und unvoreingenommen prüfen. Soweit erforderlich, werden wir alle relevanten Beweismittel und Informationen zusammentragen und prüfen.
Nach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir diese in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen beantworten.
Sollte sich die Bearbeitung Ihrer Beschwerde verzögern, werden wir Ihnen die Gründe dafür mitteilen sowie angeben, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Sie erhalten abschließend von uns ein Antwortschreiben, in dem wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Können wir Ihrem Anliegen nicht vollständig nachkommen, erläutern wir Ihnen unseren Standpunkt.
Weitere Möglichkeiten
Stellt Sie unsere Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde über eine der nachfolgenden Stellen weiterzuverfolgen.
- Ombudsmann für Versicherungen: Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen kann ebenfalls die Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann für Versicherungen“ angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632, 1006 Berlin
Telefon: 0800 / 36 96 000
Telefax: 0800 / 36 99 000
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, kann der Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung angerufen werden:
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222. 10052 Berlin
Tel: +49 800 / 25 50 444
Fax: +49 30 / 20 45 89 31
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
- Europäische Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.