Die Kfz-Versicherung.
Versicherungsschutz nach Bedarf: Wählen Sie zwischen drei verschiedenen Produktvarianten genau die Versicherung, die zu Ihnen passt. Jetzt online informieren und Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko abschließen.
Eine Absicherung gegen Haftpflichtschäden ist für jeden Autofahrer unerlässlich. Doch Sie haben noch viel mehr Möglichkeiten, um das Autofahren so sorgenfrei wie möglich zu gestalten. So können Sie unter anderem das finanzielle Risiko bei Totalschaden und Totaldiebstahl umgehen – die entsprechende Versicherung erstattet Ihnen die Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert. Einige unserer Versicherungsangebote, wie etwa die Autoversicherung, können Sie direkt online abschließen. Entdecken Sie hier Ihr passendes Produkt.
Versicherungsschutz nach Bedarf: Wählen Sie zwischen drei verschiedenen Produktvarianten genau die Versicherung, die zu Ihnen passt. Jetzt online informieren und Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko abschließen.
Schließen Sie eine individuelle und leistungsstarke Versicherung für Ihren Zweitwagen ab und profitieren Sie von einer attraktiven Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse.
Gehen Sie auf Nummer sicher: Zum Beispiel mit der Garantieverlängerung für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen. Schützen Sie Ihr Auto über die reguläre Garantie des Herstellers hinaus vor unerwarteten Reparaturkosten.
Ob unverschuldete Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit: Sichern Sie Ihre Leasingrate im Fall unerwarteter Ereignisse ab.
Mit dem Kreditschutzbrief sichern Sie die Raten Ihrer Autofinanzierung ab. Für den Fall, dass mal etwas nicht so läuft wie geplant.
Genießen Sie den Schutz einer Auslandsreisekranken- versicherung, profitieren von einer Kostenübernahme der Selbstbeteiligung bei Schäden an Ihrem Mietwagen, bei Verlust und Schäden an Ihren Sportgeräten auf der Reise oder im Fall von Autoschlüsselverlust und das alles mit einer Versicherung.
Weitere Versicherungsprodukte rund um Ihre private Absicherung finden Sie bei der VW Bank.
Andere Versicherungsleistungen oder niedrigere Beiträge: Sie überlegen, Ihre aktuelle Kfz-Versicherung zu wechseln? Wir verraten Ihnen, wann und wie Sie zu Ihrer neuen Kfz-Versicherung kommen.
Wer umzieht oder einen Gebrauchtwagen kauft, muss sein Auto ummelden. Was es dabei zu beachten gibt, welche Unterlagen Sie für die Ummeldung benötigen und mehr erfahren Sie hier.
Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko? Und was umfasst eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung? In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über Kfz-Versicherungen generell und welche Versicherung zu Ihnen passt.
Geld sparen bei der Kfz-Versicherung: Das geht zum Beispiel, wenn eine hohe Schadenfreiheitsklasse auf Angehörige übertragen wird. Wie die Übertragung funktioniert und wann sie überhaupt sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
Was genau ist die Typklasse bei der Kfz-Versicherung? Wie erfolgt die Einstufung? Und welche Typklasse hat Ihr Auto? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Wiki-Artikel.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist nach, dass für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Wie solch eine eVB aussieht, wozu sie verwendet wird und wie Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung beantragen können, erfahren Sie hier.
Wer ein neues Auto kaufen möchte, setzt sich besser früh als spät mit den unterschiedlichen Autoversicherungen und ihrem Versicherungsumfang auseinander. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir Ihnen hier alles zusammengefasst, was Sie zum Versichern Ihres neuen Autos wissen sollten.
Was ist eine Kaskoversicherung und wie unterscheidet sie sich von der Kfz-Haftpflicht? Erfahren Sie hier die Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko und die jeweils versicherten Leistungen.
Je besser Ihre Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung. Doch wie genau funktioniert das System? Erfahren Sie hier mehr!
Nach einem Verkehrsunfall erfolgt ein Schadensbericht an die Kfz-Versicherung der Unfallbeteiligten. Erfahren Sie hier mehr zum Ablauf und den benötigten Angaben einer Schadensmeldung.
Bei einem Autounfall wissen viele Menschen oft nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Wann müssen Sie den Rettungsdienst oder die Polizei rufen und welche Versicherung kommt für den Schaden auf? Erfahren Sie hier alles über die richtige Verhaltensweise nach einem Autounfall.
Marder – so niedlich und dabei so tückisch für viele Autofahrer: Angeknabberte Kabel legen nicht selten gleich den ganzen Motor lahm. Erfahren Sie, was Sie gegen Marderattacken tun können und wie Sie reagieren, wenn es dann doch passiert.
Wenn Sie auf dem Land großgeworden sind, kennen Sie das: Wildwechselschilder säumen den Wegesrand. Welche Methoden es gibt, um einen Wildunfall zu vermeiden und was Sie tun müssen, wenn es dann doch mal passiert, erfahren Sie in unserem Artikel.
Einparken, Abbiegen, Ausscheren: Ein Parkunfall ist schnell passiert. Wer dann als Verursacher oder Geschädigter voreilig reagiert, kann sich unnötige Kosten und Ärger einhandeln. Lesen Sie hier, wie Sie sich richtig verhalten.
Wer im Verkehr für einen Moment unaufmerksam ist oder zu wenig Sicherheitsabstand einhält, dem kann schnell ein Auffahrunfall passieren. Wie Sie sich richtig verhalten, erfahren Sie hier.
Autodiebstähle kommen in Deutschland seltener vor als man denkt. Doch wenn es einen selbst betrifft, ist es umso ärgerlicher. Erfahren Sie, was es zu beachten gibt und wer für den Schaden aufkommt.
Bei der Kaskoversicherung können Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Was das für Ihren Versicherungsbeitrag und im Schadensfall bedeutet, erfahren Sie hier.
Sie wollen einen Kleintransporter für den Umzug oder den schicken Geländewagen für die Wandertour mieten? Ein richtiger Versicherungsschutz muss her. Erfahren Sie, was es dabei zu beachten gibt.
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland. Was die Mallorca-Police abdeckt, wo sie gilt und wann der Abschluss dieser Versicherung für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
Nach einem Unfall oder Diebstahl decken Kaskoversicherungen meist nur den Wiederbeschaffungswert eines Autos ab – und der kann unter dem Restwert eines Leasing- oder Finanzierungsvertrags liegen. Eine GAP-Versicherung kann helfen.
Wenn Sie einen Anhänger nutzen, ist dieser nicht automatisch über die Kfz-Versicherung Ihres Pkw mitversichert. Für einen eigenen Anhänger müssen Sie entsprechend eine zusätzliche Versicherung abschließen.
Um Ihr Auto zu versichern, benötigen Sie zunächst einmal eine Haftpflichtversicherung. Diese ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Um weitere Schadenfälle abzusichern, stehen Ihnen Teilkasko und Vollkasko zur Auswahl. Diese decken beispielsweise Diebstahl, Vandalismus oder Tierbiss (Teilkasko) sowie selbstverschuldete Unfälle (Vollkasko) ab.
Sie möchten finanziell noch besser abgesichert sein? Mit dem KaufpreisSchutz sind Sie vor allem bei neueren Fahrzeugen vor hohen Verlusten bei Totaldiebstahl oder Totalschaden geschützt. Und unsere Garantieverlängerungen sorgen für längeren Garantieschutz für Neu- sowie Gebrauchtwagen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Schadenersatzleistungen für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Kfz entstanden sind.
Schädigen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen anderen, so zahlen wir die Kosten zu den vertraglich geltenden Deckungssummen, die aus den folgenden Schäden resultieren:
Zur Kfz-Haftplichtversicherung gehört nicht nur die Leistung von Schadenersatz, sondern auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Durch die Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung wird, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, das eigene Fahrzeug versichert.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt u. a. Schäden durch:
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung gedeckt sind, darüber hinaus aber auch:
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Ihre Vorteile im Überblick:
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Befindet sich der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland und erleidet einen Verkehrsunfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat, wird der am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstandene Schaden nach deutschem Recht und Standard ersetzt - selbst dann, wenn der Unfallgegner nicht ausreichend oder überhaupt nicht versichert ist (in manchen Ländern fährt jeder fünfte Autofahrer ohne Versicherungsschutz!). Versichert sind außerdem Personenschäden (bis zu 8 Mio. Euro je geschädigte Person).
Mit dem AuslandschadenSchutz muss sich der Versicherungsnehmer so nicht kompliziert und langwierig mit einem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Beim AuslandschadenSchutz gibt es übrigens keine Selbstbeteiligung und der Vertrag wird auch nicht zurückgestuft.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Im Schutzbrief Mobilität ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug einschließlich des Gepäcks und der nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführten Ladung sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger versichert. Er beinhaltet z. B. folgende Leistungen:
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Fast 70 % aller verunfallten Personen im Straßenverkehr sind Fahrer eines Kraftfahrzeuges. Haben Sie als Fahrer den Unfall selbst (mit-)verschuldet oder ist der Schädiger nicht auffindbar, kann niemand für die finanziellen Folgen haftbar gemacht werden.
Hier kommt der FahrerSchutz für den Schaden auf: Der FahrerSchutz schützt Sie und die berechtigten Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen im gleichen Umfang wie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme beträgt 15 Mio. Euro je Schadenereignis.
Versicherte Leistungen sind u. a.:
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Die GAP Deckung ersetzt im Falles eines Totalschadens oder Totaldiebstahls die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und Restforderung der VW Bank oder VW Leasing.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Bei Fahrten ins Ausland muss teilweise nachgewiesen werden, dass für das betreffende Kfz Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Mit der Internationalen Versicherungskarte (IVK) kann der Versicherungsnehmer nachweisen, dass sein Auto haftpflichtversichert ist.
Die IVK wird für eine Dauer von zwei Jahren erstellt. Sie wird auf Anforderung sofort an den Kunden geschickt.
Die Länder, in denen die Internationale Versicherungskarte Gültigkeit besitzt, sind direkt auf der IVK angegeben und können auch bei uns erfragt werden. Rufen Sie einfach an: Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr unter 0531 212-859310. Oder senden Sie Ihre E-Mail an: info@vwav.com.
Weitergehende Informationen zur Internationalen Versicherungskarte erhalten Sie darüber hinaus auf der Website des Deutschen Büros Grüne Karte e. V.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheines beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des Versicherers (vorläufige Deckung) oder der hierzu bevollmächtigten Personen.
Die Aushändigung der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Zusage einer vorläufigen Deckung für das betreffende Kfz.
Für den zusätzlichen Deckungsumfang (z. B. die Vollkaskoversicherung) wird eine vorläufige Deckung mit dem Antrag erteilt.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Ja! Als Kunde des Volkswagen VersicherungsService können sich unsere Versicherungsnehmer jederzeit mit allen Fragen direkt an einen Volkswagen Partnerbetrieb wenden. Alle Unterlagen zur Kfz-Versicherung können unsere Kunden ebenfalls bei Ihrem Händler direkt vor Ort bekommen – oder direkt beim Volkswagen VersicherungsService anfordern.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Privatpersonen können ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsbeiträge im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen, da es sich bei den Beiträgen um Vorsorgeaufwendungen handelt. Gewerbetreibende können zusätzlich die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung angeben.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
In Deutschland verpflichtet das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) jeden Halter eines Fahrzeugs, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen, solange das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt wird und sich der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland befindet. Dies schützt in erster Linie das Verkehrsopfer, aber auch Sie vor unerwartet hohen Schadenersatzforderungen!
Um entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen zu können, melden Sie Ihr Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle mittels einer so genannten eVB-Nummer (eVB = elektronische Versicherungsbestätigung) an. Sie erhalten die eVB-Nummer sofort nach Antragstellung von Ihrem Versicherer.
Auch wenn Sie noch keinen Versicherungsschein vorliegen haben, genießen Sie im Rahmen der vorläufigen Deckungszusage ab Antragsstellung bzw. Übermittlung der eVB-Nummer Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die vorläufige Deckungszusage endet üblicherweise mit Erhalt des Versicherungsscheins.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wird das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet (Stilllegung im Sinne der Straßenverkehrsordnung), so wird der Versicherungsvertrag dadurch nicht berührt.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Unterbrechung des Versicherungsvertrages verlangen, wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle vorlegt und die Stilllegung mindestens zwei Wochen beträgt. Bei vorübergehender Stilllegung eines Fahrzeugs, für das eine Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung besteht, wird während der Dauer der Nichtbenutzung, längstens jedoch für 18 Monate, beitragsfrei Versicherungsschutz gewährt. Bestand vor der Stilllegung lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung, so besteht auch während der Stilllegung ausschließlich Versicherungsschutz für Kfz-Haftpflichtschäden.
Eine vorübergehende Stilllegung des Kfz berechtigt nicht zu einem Wechsel des Versicherers.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wird das Fahrzeug veräußert, muss dem Versicherer der Tag des Verkaufs mitgeteilt werden. Diese Mitteilung kann sowohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen.
Der Versicherungsvertrag wird aufgrund der Veräußerung aufgehoben. Ein eventuelles Beitragsguthaben wird erstattet oder für ein Folgefahrzeug reserviert.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Verhalten an der Unfallstelle
Falls Sie keinen europäischen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie bitte folgendes:
Verhalten gegenüber der Versicherung
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Begleitetes Fahren, umgangssprachlich auch „Führerschein mit 17“, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.
Der Volkswagen VersicherungsService bietet Sonderkonditionen für das begleitete Fahren ab 17.
Diese gelten unter folgenden Voraussetzungen:
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Der Schadenverlauf der einzelnen Fahrzeugtypen ist bedingt durch die Bauart der Fahrzeuge, durch deren Reparaturfreundlichkeit sowie durch alle Autofahrer, die den gleichen Fahrzeugtyp fahren, unterschiedlich. Aus diesem Grund werden die Fahrzeuge Typklassen zugeordnet. Die jeweilige Typklassenzuordnung wird durch einen unabhängigen Treuhänder ermittelt. Der Treuhänder wird durch eine Klassifizierungskommission, die sich aus Vertretern der Kraftfahrzeughersteller, des Kraftfahrtbundesamtes sowie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zusammensetzt, beraten. Typklassenveränderungen gibt es während der Laufzeit eines Vertrages. Diese Änderungen werden jeweils zur Fälligkeit wirksam. Sie können zur Erhöhung (höhere Typklasse) oder Verminderung (niedrigere Typklasse) des Beitrages führen.
Die Typklassen reichen in der
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Innerhalb der Bundesrepublik ist die Unfallhäufigkeit regional unterschiedlich. Aus diesem Grund werden die Kraftfahrtversicherungsverträge nach dem amtlichen Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs in Regionalklassen eingestuft. Durch ständige Überprüfung der Unfallhäufigkeit in den einzelnen Regionalklassen durch einen unabhängigen Treuhänder ergeben sich während der Laufzeit eines Vertrages Änderungen in der Regionalklassenzuordnung. Diese Änderungen werden jeweils zur Fälligkeit wirksam. Sie können zur Erhöhung (höhere Regionalklasse) oder Verminderung (niedrigere Regionalklasse) des Beitrages führen. Die Regionalklassen zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung können unterschiedlich sein.
Die Regionalklassen reichen in der
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Anzahl schadenfreier und ununterbrochen verlaufender Kalenderjahre (z. B. acht schadenfreie Kalenderjahre = SF-Klasse 8). Jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein Beitragssatz (z. B. 50 %) zugeordnet. Die Beitragssätze in den SF-Klassen können zur Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung unterschiedlich sein.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Der Schadenfreiheitsrabatt entwickelt sich auf der Grundlage schadenfreier und ununterbrochen verlaufender Kalenderjahre. Die nächst höhere – und günstigere – Schadenfreiheitsklasse wirkt sich mit der ersten Beitragsrechnung im folgenden Kalenderjahr aus.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Verläuft ein Vertrag nicht schadenfrei, wird der Vertrag in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Diese Rückstufung erfolgt mit der ersten Beitragsrechnung im darauf folgenden Kalenderjahr. In der Haftpflichtversicherung und in bestimmten Fällen in der Vollkaskoversicherung (Fahrzeug-Vollversicherung) kann eine Rückstufung vom Versicherungsnehmer vermieden werden, wenn dem Versicherer die Aufwendungen freiwillig erstattet werden.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Bei Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrages, einem Fahrzeugwechsel oder bei Neuabschluss bei einer anderen Versicherungsgesellschaft werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Versicherungsbedingungen und Tarife zugrunde gelegt. Das beinhaltet auch die in dem aktuellen Tarif gültige Zuordnung der Beitragssätze zu den Schadenfreiheitsklassen. Dies kann zur Folge haben, dass bei gleicher Schadenfreiheitsklasse ein anderer Beitragssatz gilt.
Beispiel:
Bei Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages zum 01. April 1998 galt bei der Schadenfreiheitsklasse 18 ein Beitragssatz von 30 %. Bei Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages seit dem 01. Januar 2001 gilt demgegenüber bei der Schadenfreiheitsklasse 18 ein Beitragssatz von 35 %.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Sie schließen zum ersten Mal eine Kfz-Versicherung auf Ihren Namen ab:
Sie sind bereits mit Ihrem Fahrzeug bei der Volkswagen Autoversicherung und möchten ein weiteres Fahrzeug versichern:
Treffen die oben genannten Voraussetzungen nicht auf Sie zu, erfolgt eine Einstufung in die Klasse 0.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wir übernehmen den Schadenverlauf (Schadenfreiheitsklassen) von einer anderen Person für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend vom neuen Versicherungsnehmer gefahren wurde.
Möglich ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes von:
Bedingungen:
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsvertrages bleibt die erreichte Schadenfreiheitsklasse bis zu zehn Jahre erhalten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er während des Unterbrechungszeitraumes im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Dauerte die Unterbrechung länger als zehn Jahre, wird der Versicherungsvertrag wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag eingestuft.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Mit dem RabattSchutz belohnen wir sicheres und umsichtiges Fahrverhalten durch attraktive Zusatzangebote. Sie haben je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Kalenderjahr frei. Das bedeutet: keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse im nächsten Jahr, jedoch auch keine Weiterstufung. So sparen Sie im Ernstfall über viele Jahre viel Geld.
Was sind die Voraussetzungen für den RabattSchutz?
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wir erklären Ihnen unsere Produkte und dies ohne Barrieren!
Laden Sie sich unsere barrierefreien Produkterläuterungsblatt ganz einfach herunter. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zum Produkt.