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Ihr Rundum-Schutz fürs Auto.
Eine Absicherung gegen Haftpflichtschäden ist für jeden Autofahrer unerlässlich. Doch Sie haben noch viel mehr Möglichkeiten, um das Autofahren so sorgenfrei wie möglich zu gestalten. So können Sie unter anderem das finanzielle Risiko bei Totalschaden und Totaldiebstahl umgehen – die entsprechende Versicherung erstattet Ihnen die Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert. Und in besonderen Situationen versichern Sie Ihr Auto ganz flexibel mit einer Kurzzeitversicherung.
Autoversicherung und mehr: online abschlussfähige Versicherungsprodukte.
Einige unserer Versicherungsangebote, wie etwa die Autoversicherung, können Sie direkt online abschließen. Entdecken Sie hier Ihr passendes Produkt.
Weitere Versicherungsprodukte rund um Ihre private Absicherung finden Sie hier.
Welche Versicherung brauche ich?
Um Ihr Auto zu versichern, benötigen Sie zunächst einmal eine Haftpflichtversicherung. Diese ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Um weitere Schadenfälle abzusichern, stehen Ihnen Teilkasko und Vollkasko zur Auswahl. Diese decken beispielsweise Diebstahl, Vandalismus oder Tierbiss (Teilkasko) sowie selbstverschuldete Unfälle (Vollkasko) ab.
Sie möchten finanziell noch besser abgesichert sein? Mit dem KaufpreisSchutz sind Sie vor allem bei neueren Fahrzeugen vor hohen Verlusten bei Totaldiebstahl oder Totalschaden geschützt. Und unsere Garantieverlängerungen sorgen für längeren Garantieschutz für Neu- sowie Gebrauchtwagen.
Auch für besondere Situationen bieten wir Ihnen die passende Versicherung: Mit dem KurzZeitSchutz können Sie flexibel zum Beispiel Drittfahrer, Fahranfänger, Mietwagen oder Probefahrten absichern.
Fragen & Antworten zu Versicherungen & mehr.
Was ist eine Typklasse?
Der Schadenverlauf der einzelnen Fahrzeugtypen ist bedingt durch die Bauart der Fahrzeuge, durch deren Reparaturfreundlichkeit sowie durch alle Autofahrer, die den gleichen Fahrzeugtyp fahren, unterschiedlich. Aus diesem Grund werden die Fahrzeuge Typklassen zugeordnet. Die jeweilige Typklassenzuordnung wird durch einen unabhängigen Treuhänder ermittelt. Der Treuhänder wird durch eine Klassifizierungskommission, die sich aus Vertretern der Kraftfahrzeughersteller, des Kraftfahrtbundesamtes sowie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zusammensetzt, beraten. Typklassenveränderungen gibt es während der Laufzeit eines Vertrages. Diese Änderungen werden jeweils zur Fälligkeit wirksam. Sie können zur Erhöhung (höhere Typklasse) oder Verminderung (niedrigere Typklasse) des Beitrages führen.
Die Typklassen reichen in der
- Haftpflichtversicherung von 10 bis 25 (für Verträge mit Beginn ab 01. Juli 1996),
- Vollkaskoversicherung von 10 bis 34
- Teilkaskoversicherung von 10 bis 33
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Was ist eine Regionalklasse?
Innerhalb der Bundesrepublik ist die Unfallhäufigkeit regional unterschiedlich. Aus diesem Grund werden die Kraftfahrtversicherungsverträge nach dem amtlichen Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs in Regionalklassen eingestuft. Durch ständige Überprüfung der Unfallhäufigkeit in den einzelnen Regionalklassen durch einen unabhängigen Treuhänder ergeben sich während der Laufzeit eines Vertrages Änderungen in der Regionalklassenzuordnung. Diese Änderungen werden jeweils zur Fälligkeit wirksam. Sie können zur Erhöhung (höhere Regionalklasse) oder Verminderung (niedrigere Regionalklasse) des Beitrages führen. Die Regionalklassen zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung können unterschiedlich sein.
Die Regionalklassen reichen in der
- Haftpflichtversicherung von 1 bis 12
- Vollkaskoversicherung von 1 bis 9
- Teilkaskoversicherung von 1 bis 16
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Begleitetes Fahren ab 17
Begleitetes Fahren, umgangssprachlich auch „Führerschein mit 17“, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.
Der Volkswagen VersicherungsService bietet Sonderkonditionen für das begleitete Fahren ab 17.
Diese gelten unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Fahrer hat die Prüfbescheinigung mindestens 6 Monate vor seinem 18. Geburtstag erhalten.
- Der Nachweis für die Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 muss durch eine Kopie des Führerscheines bzw. der Prüfbescheinigung erbracht werden. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, entfallen die Sonderkonditionen ab Vertragsbeginn.
- Die Sonderkonditionen entfallen mit dem 24. Lebensjahr.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Anzahl schadenfreier und ununterbrochen verlaufender Kalenderjahre (z. B. acht schadenfreie Kalenderjahre = SF-Klasse 8). Jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein Beitragssatz (z. B. 50 %) zugeordnet. Die Beitragssätze in den SF-Klassen können zur Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung unterschiedlich sein.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wie verbessert sich mein Schadenfreiheitsrabatt?
Der Schadenfreiheitsrabatt entwickelt sich auf der Grundlage schadenfreier und ununterbrochen verlaufender Kalenderjahre. Die nächst höhere – und günstigere – Schadenfreiheitsklasse wirkt sich mit der ersten Beitragsrechnung im folgenden Kalenderjahr aus.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wann wird ein Vertrag zurückgestuft?
Verläuft ein Vertrag nicht schadenfrei, wird der Vertrag in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Diese Rückstufung erfolgt mit der ersten Beitragsrechnung im darauf folgenden Kalenderjahr. In der Haftpflichtversicherung und in bestimmten Fällen in der Vollkaskoversicherung (Fahrzeug-Vollversicherung) kann eine Rückstufung vom Versicherungsnehmer vermieden werden, wenn dem Versicherer die Aufwendungen freiwillig erstattet werden.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Warum ergeben sich unterschiedliche Beitragssätze bei Übernahme der SF-Klasse vom Vorversicherer oder bei Fahrzeugwechsel?
Bei Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrages, einem Fahrzeugwechsel oder bei Neuabschluss bei einer anderen Versicherungsgesellschaft werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Versicherungsbedingungen und Tarife zugrunde gelegt. Das beinhaltet auch die in dem aktuellen Tarif gültige Zuordnung der Beitragssätze zu den Schadenfreiheitsklassen. Dies kann zur Folge haben, dass bei gleicher Schadenfreiheitsklasse ein anderer Beitragssatz gilt.
Beispiel:
Bei Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages zum 01. April 1998 galt bei der Schadenfreiheitsklasse 18 ein Beitragssatz von 30 %. Bei Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages seit dem 01. Januar 2001 gilt demgegenüber bei der Schadenfreiheitsklasse 18 ein Beitragssatz von 35 %.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
In welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird mein Versicherungsvertrag eingestuft, wenn ich keine Vorversicherung habe?
Sie schließen zum ersten Mal eine Kfz-Versicherung auf Ihren Namen ab:
- Sie erhalten von uns eine Schadenfreiheitsklasse ½, wenn Sie mindestens seit einem Jahr im Besitz eines Führerscheines für Pkw oder Zweirad sind.
- Sie erhalten von uns eine Schadenfreiheitsklasse 1, wenn Sie mindestens vier Jahre im Besitz eines Führerscheines für Pkw oder Zweirad sind.
Sie sind bereits mit Ihrem Fahrzeug bei der Volkswagen Autoversicherung und möchten ein weiteres Fahrzeug versichern:
- Sie erhalten von uns eine Schadenfreiheitsklasse 1, wenn Ihr Erstvertrag für ein Pkw, Wohnmobil, Zweirad, Trike oder Quad mindestens in der Schadenfreiheitsklasse ½ ist und der Fahrerkreis jünger als 25 Jahre alt ist.
- Sie erhalten von uns eine Schadenfreiheitsklasse 3, wenn Ihr Erstvertrag für ein Pkw, Wohnmobil, Zweirad, Trike oder Quad mindestens in der Schadenfreiheitsklasse ½ ist und der Fahrerkreis mindestens 25 Jahren alt ist.
Treffen die oben genannten Voraussetzungen nicht auf Sie zu, erfolgt eine Einstufung in die Klasse 0.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Rabattübertragung
Wir übernehmen den Schadenverlauf (Schadenfreiheitsklassen) von einer anderen Person für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend vom neuen Versicherungsnehmer gefahren wurde.
Möglich ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes von:
- Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und in häuslicher Gemeinschaft lebende nichtehelicher Lebenspartnern
- Eltern und deren Kinder
- Großeltern, Geschwistern, Enkeln, Schwiegereltern und Schwiegerkindern
Bedingungen:
- Die Nutzung des Fahrzeuges der anderen Person durch den neuen Versicherungsnehmer darf bei Übernahme nicht länger als ein Jahr zurückliegen
- Die Beendigung des Vorvertrages darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen
- Ist die Person, von der der Rabatt übertragen werden soll, verstorben, darf der Zeitpunkt des Todes bei Übernahme nicht mehr als ein Jahr zurückliegen
- Der Versicherungsnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein
- Sind im Übertragungszeitraum Schäden angefallen, sind diese bei der Ermittlung des zu übernehmenden Schadenfreiheitsrabattes zu berücksichtigen
- Das bisherige Fahrzeug muss derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe angehören (z. B. Pkw auf Pkw, Krad auf Pkw)
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wie lange bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn der Vertrag unterbrochen wird?
Bei einer Unterbrechung des Versicherungsvertrages bleibt die erreichte Schadenfreiheitsklasse bis zu zehn Jahre erhalten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er während des Unterbrechungszeitraumes im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Dauerte die Unterbrechung länger als zehn Jahre, wird der Versicherungsvertrag wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag eingestuft.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
RabattSchutz
Was ist der RabattSchutz?
Mit dem RabattSchutz belohnen wir sicheres und umsichtiges Fahrverhalten durch attraktive Zusatzangebote. Sie haben je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Kalenderjahr frei. Das bedeutet: keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse im nächsten Jahr, jedoch auch keine Weiterstufung. So sparen Sie im Ernstfall über viele Jahre viel Geld.
Was sind die Voraussetzungen für den RabattSchutz?
- Nur für Pkw ohne Vermietung
- Ihr Schadenfreiheitsrabatt liegt bei mindestens SF 4 in Haftpflicht und Vollkasko und in den letzten 12 Monaten sind Sie schadenfrei gefahren
- Das Mindestalter für die Fahrer beträgt 23 Jahre
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Schadenersatzleistungen für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Kfz entstanden sind.
Schädigen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen anderen, so zahlen wir die Kosten zu den vertraglich geltenden Deckungssummen, die aus den folgenden Schäden resultieren:
- Personenschäden,
- Sachschäden und
- reine Vermögensschäden.
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz
Zur Kfz-Haftplichtversicherung gehört nicht nur die Leistung von Schadenersatz, sondern auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Teilkaskoversicherung/Vollkaskoversicherung
Durch die Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung wird, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, das eigene Fahrzeug versichert.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt u. a. Schäden durch:
- Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung oder Lawinen (keine Dachlawinen),
- Diebstahl, Brand und Explosion,
- Glasbruch (inkl. SB-Verzicht bei Reparatur),
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art,
- Tierbiss inkl. Folgeschäden bis 10.000 EUR.
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung gedeckt sind, darüber hinaus aber auch:
- Mut- oder böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Garantieversicherung
Ihre Vorteile im Überblick:
Schutz vor vielen unvorhergesehenen Reparaturkosten
- Leistungen entsprechen dem Umfang der Herstellergarantie
- Zeitraum wahlweise für 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
- Keine Selbstbeteiligung - volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs
- Maximal wählbare Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs 200.000 km
- Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und max. 100.000 km möglich (bei Nachweis der Einhaltung vorgeschriebener Wartungsinterwalle)
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
AuslandschadenSchutz
Befindet sich der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland und erleidet einen Verkehrsunfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat, wird der am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstandene Schaden nach deutschem Recht und Standard ersetzt - selbst dann, wenn der Unfallgegner nicht ausreichend oder überhaupt nicht versichert ist (in manchen Ländern fährt jeder fünfte Autofahrer ohne Versicherungsschutz!). Versichert sind außerdem Personenschäden (bis zu 8 Mio. Euro je geschädigte Person).
Mit dem AuslandschadenSchutz muss sich der Versicherungsnehmer so nicht kompliziert und langwierig mit einem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Beim AuslandschadenSchutz gibt es übrigens keine Selbstbeteiligung und der Vertrag wird auch nicht zurückgestuft.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Schutzbrief Mobilität
Im Schutzbrief Mobilität ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug einschließlich des Gepäcks und der nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführten Ladung sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger versichert. Er beinhaltet z. B. folgende Leistungen:
- Schnelle Hilfe bei Panne und Unfall
- Garantiert wieder mobil in nur 60 Minuten
- Weitere Leistungen: Bergung, Kranken- und Fahrzeugrücktransport, Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
FahrerSchutz
Fast 70 % aller verunfallten Personen im Straßenverkehr sind Fahrer eines Kraftfahrzeuges. Haben Sie als Fahrer den Unfall selbst (mit-)verschuldet oder ist der Schädiger nicht auffindbar, kann niemand für die finanziellen Folgen haftbar gemacht werden.
Hier kommt der FahrerSchutz für den Schaden auf: Der FahrerSchutz schützt Sie und die berechtigten Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen im gleichen Umfang wie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme beträgt 15 Mio. Euro je Schadenereignis.
Versicherte Leistungen sind u. a.:
- 15 Mio. EUR Deckung für verletzte Fahrer
- Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
- Leistungen an Hinterbliebene
- Ersatz Schmerzensgeld
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
GAP Deckung
Die GAP Deckung ersetzt im Falles eines Totalschadens oder Totaldiebstahls die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und Restforderung der VW Bank oder VW Leasing.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wozu braucht man die Internationale Versicherungskarte (IVK) und wo gilt sie?
Bei Fahrten ins Ausland muss teilweise nachgewiesen werden, dass für das betreffende Kfz Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Mit der Internationalen Versicherungskarte (IVK) kann der Versicherungsnehmer nachweisen, dass sein Auto haftpflichtversichert ist.
Die IVK wird für eine Dauer von zwei Jahren erstellt. Sie wird auf Anforderung sofort an den Kunden geschickt.
Die Länder, in denen die Internationale Versicherungskarte Gültigkeit besitzt, sind direkt auf der IVK angegeben und können auch bei uns erfragt werden. Rufen Sie einfach an: Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr unter 0531 212-859310. Oder senden Sie Ihre E-Mail an: info@vwav.com.
Weitergehende Informationen zur Internationalen Versicherungskarte erhalten Sie darüber hinaus auf der Website des Deutschen Büros Grüne Karte e. V.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Die Police liegt noch nicht vor, bin ich versichert?
Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheines beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des Versicherers (vorläufige Deckung) oder der hierzu bevollmächtigten Personen.
Die Aushändigung der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Zusage einer vorläufigen Deckung für das betreffende Kfz.
Für den zusätzlichen Deckungsumfang (z. B. die Vollkaskoversicherung) wird eine vorläufige Deckung mit dem Antrag erteilt.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Hilft der Händler vor Ort auch bei Fragen zur Versicherung?
Ja! Als Kunde des Volkswagen VersicherungsService können sich unsere Versicherungsnehmer jederzeit mit allen Fragen direkt an einen Volkswagen Partnerbetrieb wenden. Alle Unterlagen zur Kfz-Versicherung können unsere Kunden ebenfalls bei Ihrem Händler direkt vor Ort bekommen – oder direkt beim Volkswagen VersicherungsService anfordern.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Steuerbescheinigung
Privatpersonen können ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsbeiträge im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen, da es sich bei den Beiträgen um Vorsorgeaufwendungen handelt. Gewerbetreibende können zusätzlich die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung angeben.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Wie kann ich ein Fahrzeug anmelden?
In Deutschland verpflichtet das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) jeden Halter eines Fahrzeugs, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen, solange das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt wird und sich der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland befindet. Dies schützt in erster Linie das Verkehrsopfer, aber auch Sie vor unerwartet hohen Schadenersatzforderungen!
Um entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen zu können, melden Sie Ihr Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle mittels einer so genannten eVB-Nummer (eVB = elektronische Versicherungsbestätigung) an. Sie erhalten die eVB-Nummer sofort nach Antragstellung von Ihrem Versicherer.
Auch wenn Sie noch keinen Versicherungsschein vorliegen haben, genießen Sie im Rahmen der vorläufigen Deckungszusage ab Antragsstellung bzw. Übermittlung der eVB-Nummer Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die vorläufige Deckungszusage endet üblicherweise mit Erhalt des Versicherungsscheins.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wird?
Wird das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet (Stilllegung im Sinne der Straßenverkehrsordnung), so wird der Versicherungsvertrag dadurch nicht berührt.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Unterbrechung des Versicherungsvertrages verlangen, wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle vorlegt und die Stilllegung mindestens zwei Wochen beträgt. Bei vorübergehender Stilllegung eines Fahrzeugs, für das eine Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung besteht, wird während der Dauer der Nichtbenutzung, längstens jedoch für 18 Monate, beitragsfrei Versicherungsschutz gewährt. Bestand vor der Stilllegung lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung, so besteht auch während der Stilllegung ausschließlich Versicherungsschutz für Kfz-Haftpflichtschäden.
Eine vorübergehende Stilllegung des Kfz berechtigt nicht zu einem Wechsel des Versicherers.
Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug verkauft wurde?
Wird das Fahrzeug veräußert, muss dem Versicherer der Tag des Verkaufs mitgeteilt werden. Diese Mitteilung kann sowohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen.
Der Versicherungsvertrag wird aufgrund der Veräußerung aufgehoben. Ein eventuelles Beitragsguthaben wird erstattet oder für ein Folgefahrzeug reserviert.
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Was ist im Schadenfall zu tun?
Verhalten an der Unfallstelle
- Sichern Sie die Unfallstelle ab.
- Bei Personen- oder großen Sachschäden wählen Sie den Notruf.
- Fertigen Sie einen europäischen Unfallbericht an.
Falls Sie keinen europäischen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie bitte folgendes:
- Kennzeichen, Name und Anschrift des Unfallgegners (Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen).
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners (Sind die Daten nicht ermittelbar, hilft Ihnen der Zentralruf für Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 - 250 26 00 weiter).
- Ort und Zeit des Unfalls
- Name und Anschrift von Unfallzeugen
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze, fotografieren Sie die Unfallstelle.
Verhalten gegenüber der Versicherung
- Sie sind verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Die Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.
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Können wir weiterhelfen?
Footnote 1
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Versicherungsleistungen durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin.
Footnote 2
Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, vermittelt durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH. Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht. Anschrift jeweils Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen.
Footnote 3
Der Kaufpreisschutz ist ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG und wird vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH. Versicherungsleistungen Kaufpreisschutz werden durch die Volkswagen Autoversicherung AG , Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5 t zulassen.
Footnote 4
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig . Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbracht.