Mann ruft nach Schaden seine Versicherung an

Service-Portal.

Wiki: Schadenfreiheitsklasse.

Wissenswertes über die Schadenfreiheitsrabattte.

Schadenfreiheitsklasse: Was Sie wissen sollten.

Eine Basisabsicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können Sie bei der Kfz-Versicherung noch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung hinzubuchen. Für Haftpflicht und Vollkasko gilt: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto geringer fällt Ihr Beitrag aus – dank der sogenannten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Doch was genau ist die Schadenfreiheitsklasse eigentlich? Welche SF-Klasse besitzt man als Fahranfänger? Wann ändert sie sich und was passiert beim Versicherungswechsel? Erfahren Sie hier mehr!

Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Jeder Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung ist in eine Schadensfreiheitsklasse eingeordnet, die die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflusst. Wer schadenfrei fährt, verursacht seinem Kfz-Versicherer keine Kosten. Und wird von ihm dafür mit einem niedrigeren Beitrag belohnt, indem er in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. Je länger die unfallfreie Phase anhält, desto besser die SF-Klasse. Der Beitrag wird dabei jährlich angepasst.

Übrigens: Dies gilt nur für die Haftpflicht und Vollkasko. Ein Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko ist also, dass bei der Teilkasko keine Einstufung in eine SF-Klasse stattfindet – denn diese deckt fremdverschuldete Unfälle ab und steht daher nicht im Zusammenhang mit Ihrem Fahrverhalten.

Wie wird die Schadenfreiheitsklasse berechnet?

Der Versicherungsbeitrag ist die Grundlage für die SF-Klasse, die diesen prozentual beeinflusst. Der reguläre Beitrag stellt also 100 Prozent dar. Sind Sie ein Jahr unfallfrei versichert, werden Sie – wenn alle Voraussetzungen stimmen – in die Stufe 1 eingeteilt und zahlen entsprechend der Regelung Ihres Versicherers nur noch einen geringeren Prozentsatz vom Beitrag. Eine Ausnahme stellen Fahranfänger dar, die den Führerschein weniger als drei Jahre besitzen. Diese werden in Stufe 0 eingeordnet. Fahranfänger mit mehr als drei Jahren Fahrerfahrung werden in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Die genaue Höhe des Schadenfreiheitsrabatts je nach Einstufung können Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer erfragen. Zur Absicherung von Fahranfängern als Drittfahrer gibt es zusätzliche Versicherungen, zum Beispiel einen Jungfahrer-Schutz.

  • Bei der SF-Klasse 0 handelt es sich um die Einstiegsstufe für Fahranfänger, die keine Voraussetzung für eine höhere SF-Klasse erfüllen – beispielsweise weil ihr Führerschein vor weniger als drei Jahren gemacht wurde und auch ihre Eltern bei diesem Versicherer noch kein Fahrzeug mit mindestens Klasse SF 1/2 angemeldet haben.
  • Die SF-Klasse 1/2 dagegen trifft zu, wenn ein Kfz als Zweitwagen neu versichert wird und bereits ein anderes Fahrzeug mindestens in diese Klasse eingestuft wurde, der Führerschein mehr als drei Jahre alt ist oder ein Ehepartner bzw. ein Elternteil bereits ein Kfz mit mindestens Klasse 1/2 versichert hat.
  • Die Schadenfreiheitsklassen M und S sind Sonderklassen und kommen nur bei Rückstufung eines Halters aufgrund von gemeldeten Schäden zum Tragen. Die genauen Bedingungen erfragen Sie jeweils bei Ihrem Versicherer.

Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich?

Ein Blick auf Ihre letzte Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung zeigt, welcher Schadenfreiheitsklasse Sie zugeordnet sind. Wenn Ihnen die Rechnung gerade nicht vorliegt, können Sie die SF-Klasse einfach bei Ihrem Versicherer erfragen. Sofern Sie wissen, wie lange Sie Ihr Auto schon schadenfrei, also ohne gemeldeten Schaden, versichert haben, können Sie Ihre SF-Klasse aber auch selbst berechnen. Im Regelfall entspricht sie den versicherten Jahren minus 1. Wenn Sie also seit 10 Jahren eine Kfz-Versicherung ohne gemeldeten Schaden laufen haben, befinden Sie sich wahrscheinlich in SF-Klasse 9.

Abbildung Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung.

Die Kfz-Versicherung, die zu Ihnen passt: Wählen Sie aus drei Produktvarianten genau den Versicherungsschutz, den Sie brauchen. 

Wann ändert sich die Schadenfreiheitsklasse?

Zum einen ändert sich die Schadenfreiheitsklasse automatisch mit dem Jahreswechsel, sofern kein Schaden an die Versicherung gemeldet wurde. Der Versicherte wird dann bei schadenfreier Fahrt automatisch in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft. Zum anderen ändert sich die Klasse nach einem gemeldeten Unfall.

Je nachdem, wie viele Unfälle pro Kalenderjahr gemeldet wurden, erfolgt eine weitere Herabstufung. Dabei gilt: Je besser die bestehende Klasse, desto mehr wird herabgestuft. Wer beispielsweise bei der Vollkaskoversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG in der besten SF-Klasse 50 ist, wird bei einem gemeldeten Schaden im Jahr in die SF-Klasse 40 herabgestuft, bei zwei Schäden in die Klasse SF 24 und bei drei Schäden in die Klasse SF 2. Bei vier und mehr Schäden steht immer der Wechsel – egal ob Vollkasko oder Haftpflicht – in die Schadenfreiheitsklasse M (für Malus) an.

Wer bei der Vollkasko in SF 2 eingestuft ist, fällt bei einem Schaden zunächst in Klasse 1/2 zurück und schon beim zweiten Schaden erfolgt die Rückstufung in Klasse M. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird von SF 2 zunächst in Stufe S, beim zweiten Schaden in Stufe 0 und ab dem dritten Schaden in Schadenfreiheitsklasse M zurückgestuft.

Alle Rückstufungen für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung finden Sie in den Rückstufungstabellen in Ihren Versicherungsbedingungen.

Eine Rückstufung kann übrigens auch verhindert werden. Hierzu können Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Schaden einen Schadenrückkauf vornehmen oder auch spezielle Zusatzversicherungen abschließen.

Was passiert bei einem Versicherungswechsel mit der Schadenfreiheitsklasse?

Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, nehmen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse mit. Die Mitnahme läuft über eine sogenannte Versichererwechselbescheinigung automatisch. Allerdings gilt: Haben Sie Sondereinstufungen Ihres Schadenfreiheitsrabatts mit Ihrer Versicherung ausgehandelt, ist die neue Versicherung nicht zur Übernahme dieser Rabatte verpflichtet. Diese müssen Sie erneut individuell aushandeln.

Wann verfällt die Schadenfreiheitsklasse?

Wenn Sie längere Zeit kein Kfz versichert hatten, verfällt die Schadenfreiheitsklasse. Wie lange die Frist ist, hängt vom Kfz-Versicherer ab. Manche Versicherungen erkennen die SF-Klasse aus einem mehr als sechs Jahre zurückliegenden Versicherungsvertrag schon nicht mehr an, andere tun dies bis zu zehn Jahre. Manche Versicherer lassen die SF-Klasse sogar unbegrenzt gelten. Damit Sie ein Fahrzeug möglichst günstig erneut versichern, beachten Sie Folgendes:

  • Lassen Sie sich vor Abmeldung eines Fahrzeugs die SF-Klasse schriftlich bestätigen.
  • Heben Sie Versicherungsunterlagen des alten Fahrzeugs inklusive der o. g. Bestätigung auf.
  • Erkundigen Sie sich vor Abschluss einer Versicherung, ob diese die SF-Klasse noch anerkennt.

Die Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht’s.

Innerhalb einer Familie ist es in der Regel möglich, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Derjenige, der seine SF-Klasse abgibt, wird dann neu eingestuft – so als würde er das erste Mal ein Fahrzeug versichern. Daher lohnt sich die Übertragung meist nur dann, wenn gleichzeitig das Auto weitergegeben oder stillgelegt werden soll.

Der Empfänger erhält übrigens nicht genau den Schadenfreiheitsrabatt der abgebenden Person: Er kann immer nur so hoch eingestuft werden, wie er bereits einen Führerschein besitzt. Wenn zum Beispiel die Mutter mit SF 20 ihre Schadenfreiheitsklasse auf den Sohn überträgt, der seit 5 Jahren einen Führerschein hat, dann wird der Sohn in SF 5 eingestuft. Ohne die Übertragung hätte er bei SF-Klasse 1/2 starten müssen. Es gilt also: Je länger der Führerschein vorhanden ist, desto eher lohnt sich die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts. In jedem Fall sollten Sie auch Angebote von anderen Versicherern einholen – eventuell lohnt sich im Zuge der Übertragung ein Versicherungswechsel.

Übrigens: Wenn Sie Halter von zwei Autos sind, können Sie den Rabatt für das eine Fahrzeug weitergeben und den für das andere behalten.

Die Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen.

Beim Zweitwagen startet der Versicherungsnehmer in der Regel in der SF-Klasse 1/2 – sofern der Erstwagen auch mindestens in diese Klasse eingestuft ist. Bei einigen Anbietern beginnen Sie mit dem Zweitwagen aber auch in Klasse 2 oder 3. Erkundigen Sie sich am besten zunächst bei ihrer Erstwagenversicherung nach den Konditionen. Anschließend können Sie Angebote von anderen Versicherern einholen. Die jährliche Verbesserung der Schadenfreiheitsklasse – sofern Sie schadenfrei unfallfrei fahren – läuft immer genauso wie beim Erstwagen. Die Rückstufung erfolgt wie beim Erstwagen anhand der Rückstufungstabelle des Versicherers.

Auch interessant für Sie:

Die Kfz-Versicherung.

Versicherungsschutz nach Bedarf: Wählen Sie zwischen drei verschiedenen Produktvarianten genau die Versicherung, die zu Ihnen passt. Jetzt online informieren und Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko abschließen.

Kaskoversicherung.

Was ist eine Kaskoversicherung und wie unterscheidet sie sich von der Kfz-Haftpflicht? Erfahren Sie hier die Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko und die jeweils versicherten Leistungen.

Selbstbeteiligung.

Bei der Kaskoversicherung können Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Was das für Ihren Versicherungsbeitrag und im Schadensfall bedeutet, erfahren Sie hier.

So können Sie uns erreichen.

Kontakt aufnehmen.

Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten nach Themen geordnet.

Hilfe & Services

Haben Sie Fragen? Antworten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.