Mietwagen versichern.

Was Sie rund um die Versicherung wissen sollten.

Mietwagen versichern: Wer ist dafür zuständig und was gilt es zu beachten?

Sie wollen Einkäufe oder Möbel transportieren und haben kein geeignetes Auto? Sie sind mit dem Zug oder Flugzeug in den Urlaub gereist und wollen vor Ort die Gegend möglichst flexibel erkunden? Das sind gute Gründe für einen Mietwagen. Ob Sie nun einen Kleintransporter für den Umzug, den Kleinwagen für den Städtetrip oder einen Geländewagen für die Wandertour mieten: Der richtige Versicherungsschutz ist wichtig. Erfahren Sie hier Wissenswertes rund um die Mietwagen-Versicherung.

Mietwagenauswahl: Welche Versicherung ist nötig?

Wie läuft das Versichern des Fahrzeugs konkret ab? Muss sich der Mieter um eine Versicherung kümmern oder übernimmt das der Vermieter? Einen Basisschutz schließen Sie über die Vermietung selbst ab – das ist mindestens eine Haftpflichtversicherung und oft auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Auch Zusatzversicherungen können Sie in der Regel beim Vermieter, aber ebenso bei einem Versicherer Ihrer Wahl abschließen. In letzterem Fall sollten Sie dann die entsprechenden Unterlagen bei der Anmietung dabeihaben. Grundsätzlich lohnt es sich, im Vorfeld zu vergleichen und am Ende nach Praktikabilität und auch Preis-Leistungs-Verhältnis zu entscheiden.

Welcher Versicherungsschutz für den Mietwagen für Sie persönlich der richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist es zum Beispiel entscheidend, ob Sie ein besonders preiswertes Automodell oder ein eher hochpreisiges mieten. Und neben Ihrem eigenen Sicherheitsbedürfnis spielt auch eine Rolle, was Sie mit dem gemieteten Wagen vorhaben: Je nach Reiseziel können unterschiedliche Aspekte wichtig sein. Sie fahren in die Berge und auch auf unbefestigten Straßen? Dann kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Scheiben und den Unterboden notwendig werden, um im Falle von Steinschlägen abgesichert zu sein.

Der Mietwagen-Schutz.

Sie möchten ein Auto mieten, scheuen sich aber vor der hohen Selbstbeteiligung im Schadensfall? Mit dem Mietwagen-Schutz versichern Sie mögliche finanzielle Verluste durch die anfallende Selbstbeteiligung.

Welche Möglichkeiten gibt es, den Mietwagen zu versichern?

Grundsätzlich verpflichtend ist die Haftpflichtversicherung. Diese ist in der Regel im Mietpreis inbegriffen und deckt die von Ihnen verursachten Schäden an anderen Fahrzeugen, Fremdeigentum und Personen ab. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag – und der kann von Versicherer zu Versicherer stark variieren. Schauen Sie sich die Konditionen also am besten genau an. Neben der Pflichtversicherung bekommen Sie über die Autovermietung in der Regel eine Teilkasko- beziehungsweise Vollkaskoversicherung zu verschiedenen Konditionen.

Hinweis: In den Mietpapieren wird die Teilkasko durch die Abkürzung CDW (Collision Damage Waiver) und die Vollkasko mit LDW (Loss Damage Waiver) ausgewiesen. Im Schadensfall erstattet der Versicherer bei diesem Basisschutz dann nur die über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinausgehende Schadenssumme.

Die Selbstbeteiligung, die im Schadensfall in der Regel auf Sie zukommt, können Sie übrigens mit einer zusätzlichen Mietwagenversicherung absichern. Diese gilt dann für die gesamte Mietdauer und erstattet im Schadensfall die zu zahlende Selbstbeteiligung. Alternativ können Sie bei der Autovermietung gegen einen Aufpreis auch eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Auch Vollkaskoversicherungen decken häufig Schäden an Reifen, Scheiben, Dach und Unterboden nicht mit ab. Prüfen Sie die entsprechenden Konditionen also genau und buchen Sie – je nach Reiseziel und Nutzung des Wagens – im Zweifel den jeweiligen, zusätzlich benötigten Schutz hinzu. Selbiges gilt für die weiteren Zusatzversicherungen: Einen Diebstahlschutz sollten Sie besonders bei hochpreisigen Mietwagen abschließen oder dann, wenn Sie in Gegenden fahren, die für eine erhöhte Diebstahlquote bekannt sind.

Mietwagenversicherung: Details beachten.

Machen Sie sich auch im Detail mit den Konditionen Ihrer Mietwagenversicherung vertraut – vor allem, wenn Sie im Ausland einen Wagen anmieten. Denn während in Deutschland Zusatzfahrer gesondert angemeldet werden müssen und dementsprechend auch eine zusätzliche Gebühr kosten, sind beispielsweise in den USA Ehepartner oft automatisch mitversichert.

Auch für Jungfahrer und Senioren erheben einige Versicherer wegen des angenommenen erhöhten Risikos eine höhere Versicherungssumme oder eine Zusatzgebühr.

Neben den Kosten für Anmietung und Versicherung erwartet Sie auch eine Kaution für das Auto. Diese wird in der Regel auf Ihrer Kreditkarte geblockt, bis Sie den Wagen im besten Fall unversehrt zurückgeben. In der Regel bewegt sich diese Kaution im dreistelligen Bereich, aber manche Vermieter verlangen auch Summen im vierstelligen Bereich. Sollten Sie Schäden an dem Fahrzeug verursachen, kann Ihre Kreditkarte am Ende zumindest anteilig mit der Kautionssumme belastet werden. Zu einer professionellen Übergabe sollte daher in Ihrem eigenen Interesse auch eine Dokumentation aller schon vorhandenen Mängel am Fahrzeug gehören.

Die Kfz-Versicherung.

Versicherungsschutz nach Bedarf: Wählen Sie zwischen drei verschiedenen Produktvarianten genau die Versicherung, die zu Ihnen passt. Jetzt informieren und Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko abschließen.

Unfall mit dem Mietwagen: Was jetzt zu tun ist.

Bei einem Unfall mit dem Mietwagen gilt grundsätzlich erstmal alles, was auch bei anderen Unfällen gilt. Vor allem sollten Sie ruhig bleiben, um Schlimmeres zu vermeiden. Denn zunächst einmal müssen Sie die Unfallstelle sichern: Sie fahren an den Straßenrand und schalten die Warnblinkanlage an. Ziehen Sie sich außerdem eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Bei Bedarf wählen Sie den Notruf und leisten Erste Hilfe. In jedem Fall ist es sinnvoll – auch bei kleinen Schäden – die Polizei zu rufen. Das kann bei manchen Autovermietern sogar Pflicht sein. Auf Autobahnen bleiben Sie am besten hinter der Leitplanke, bis die Polizei und / oder Rettungskräfte eintreffen.

Während Sie auf die Einsatzkräfte warten, können Sie – egal ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet ist – mit dem Unfallgegner schonmal Kontakt- und Versicherungsdaten austauschen.

Tipp: Über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie jederzeit telefonisch (0800 250 260 0) oder online den Versicherer des Unfallverursachers ausmachen – und das auch im Ausland (040 300 330 300). Dafür müssen Sie das Fahrzeug-Kennzeichen des Unfallgegners, den Schadentag und das Unfallland angeben. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle kann Ihnen der Zentralruf dann den entsprechenden Versicherer und seine Kontaktdaten nennen. Andere Daten – wie beispielsweise der Name des Fahrzeughalters – werden selbstverständlich nicht herausgegeben.

Sichern Sie sich möglichst auch dann mit Zeugendaten ab, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Denn im Fall der Fälle kann ein Zeuge eventuell hilfreich sein, zum Beispiel wenn die Darstellung des Unfallablaufes Ihres Unfallgegners von Ihrer Wahrnehmung abweicht.

Zudem ist es sinnvoll, Fotos für die spätere Schadensabwicklung zu machen und Zeugen zu bitten, auf die Polizei zu warten. Diese fertigt dann in der Regel einen Unfallbericht an, der unter anderem für die Kfz-Versicherungen der Beteiligten relevant ist.

Formale Abwicklung beim Mietwagen-Unfall.

Ob nur kleine Kratzer oder Totalschaden, ob selbst- oder fremdverschuldet: Es hängt unter anderem von der Art des Unfalls ab, wie die Schadensabwicklung verlaufen muss und wer am Ende zahlt. Je nach Mietwagenversicherungspaket, Unfallverursacher und Schadenshöhe zahlt zum Beispiel Ihre Versicherung, die des Unfallverursachers und/oder Sie selbst.

Wichtig: Informieren Sie nach einem Unfall mit dem Mietwagen in jedem Fall frühestmöglich den Vermieter des Wagens. Dieser wird Ihnen dann auch Informationen zum weiteren Vorgehen geben.

Folgendes gilt, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben: Da der Mietwagen wie alle Autos gesetzlich haftpflichtversichert sein muss, sind die Schäden, die Sie mit dem Mietauto an einem anderen Fahrzeug und Unfallbeteiligten verursachen, bis zur Haftungshöchstgrenze der jeweiligen Versicherung abgesichert. Je nach Vereinbarung wird dabei allerdings zunächst eine Selbstbeteiligung fällig. Die Schäden am Mietwagen selbst werden zumindest teilweise entweder über eine Teilkasko- oder über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Solche Kaskoversicherungen sind beim Mietwagen teilweise verpflichtend.

Wird der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit – zum Beispiel durch den Konsum von Alkohol – verursacht, kann Ihr Versicherungsschutz erlöschen. Ob Ihre Versicherung diesen so genannten Einwand der groben Fahrlässigkeit im Fall der Fälle geltend macht, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.

Ist der Schaden am Mietfahrzeug fremdverschuldet, haftet dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und je nach Schadenshöhe auch der Unfallverursacher selbst. Auch die Mischform aus beiden Fällen ist möglich: Wird eine Mitschuld beider Fahrer festgestellt, haften beide anteilig für den Schaden. Sowohl Ihre Kaskoversicherung also auch die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners kommen anteilig für etwaige Schäden am Mietfahrzeug auf.

Bedenken Sie: Im Fall einer (Mit-) Schuld am Unfall wird bei vielen Kaskoversicherungen eine Selbstbeteiligung fällig. Diese können Sie durch eine zusätzliche Mietwagenversicherung absichern.

Was passiert, wenn der Mietwagen länger in der Werkstatt ist?

Wenn der Mietwagen für einen längeren Zeitraum in der Werkstatt bleiben muss, Sie aber auf ihn angewiesen sind, können Sie oftmals auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen neuen Mietwagen bekommen. Sofern Sie selbst der Unfallverursacher sind, übernimmt das die Vollkaskoversicherung.

Grundsätzlich können Sie dann aber nicht einfach den teuersten Wagen beim besten Anbieter der Stadt anmieten. Wenn Sie sich eine komplette Kostenübernahme durch die jeweilige Versicherung erhoffen, dann müssen Sie einen vergleichbaren Ersatzwagen zu einem ähnlichen Preis mieten. Oftmals müssen Sie auch zu bestimmten, von der jeweiligen Versicherung vorgegebenen Anbietern gehen. Gleiches gilt übrigens für die Werkstattwahl. Informieren Sie sich gut bei Ihrem Vermieter oder Versicherer.

Ab wann Sie rein rechtlich auf einen Wagen angewiesen sind, dafür gibt es keine klaren gesetzlichen Vorgaben. Oft wird bei entsprechenden Rechtsstreitigkeiten eine Grenze von 30 Kilometern täglich oder die Dauer des Werkstattaufenthalts angeführt. Es fallen aber sicherlich auch andere Faktoren ins Gewicht – zum Beispiel wofür und wo Sie den Mietwagen nutzen wollen. So macht es zum Beispiel einen Unterschied, ob Sie in Berlin-Mitte oder in einem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern ohne öffentlichen Nahverkehr unterwegs sein würden.

Um hinsichtlich der Erstattung der zusätzlichen Mietwagenkosten durch die Versicherung auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie dabei den Werkstattaufenthalt genau nachweisen können – und damit auch die Tatsache, dass das Fahrzeug in der Zeit nicht nutzbar ist. Auch die Anmietung des Ersatzfahrzeugs und die gefahrenen Kilometer sollten Sie belegen können. 

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