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Wiki: Kfz-Kennzeichen.

Was Sie über das Kfz-Kennzeichen wissen sollten.

Kfz-Kennzeichen: Wissenswertes.

Jedes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr braucht es: das Kfz-Kennzeichen. Es identifiziert das Fahrzeug eindeutig und sorgt dafür, dass es einem Halter zugeordnet werden kann. Hier erfahren Sie, wodurch sich deutsche Kennzeichen auszeichnen, was Sie beim Anmelden Ihres Autos beachten sollten und welche Sonderkennzeichen es gibt.

Wie ist das Kfz-Kennzeichen aufgebaut?

Das Euro-Kennzeichen.

Seit dem Jahr 2000 wird in Deutschland bei neu zugelassenen Fahrzeugen das sogenannte „Euro-Kennzeichen“ verwendet. Es hat auf der linken Seite einen blauen Rand, auf dem der EU-Sternenkranz und das Kürzel für die Nationalität zu finden sind. Rechts daneben ist in schwarzer Schrift auf weißem Grund das Kürzel für die Stadt oder den Kreis der Zulassung angegeben. Dann folgen die Zulassungsplakette sowie die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen bzw. die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Weiter rechts befinden sich als Erkennungszeichen ein oder zwei Buchstaben und ein bis vier Zahlen.

Unterscheidungszeichen.

Als Unterscheidungszeichen werden die Kürzel für Kreis oder Stadt bezeichnet. In der Regel ist dies automatisch das festgelegte Zeichen des Zulassungsbezirks. Seit der 2012 eingeführten Kennzeichenliberalisierung stehen dem Halter in manchen Regionen jedoch zwei Möglichkeiten zur Verfügung – beispielsweise, weil ein ehemaliger Landkreis in einen größeren integriert wurde. So können beispielsweise Fahrzeughalter, die in Rotenburg (Wümme) wohnen, sich zwischen BRV – dem Kennzeichen des ehemaligen Landkreises Bremervörde – und ROW – dem Kennzeichen für den neuen Landkreis Rotenburg/Wümme – entscheiden.

Auto an- und ummelden.

Kaufen Sie einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen beim Händler, können Sie diesen in der Regel auch mit der Zulassung beauftragen. Dann erhalten Sie bei Fahrzeugübergabe Ihr Nummernschild und können direkt losfahren.

Sie möchten sich selbst um die Zulassung kümmern? Oder Sie haben privat ein Auto gekauft, das nicht zugelassen ist? Dann können Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und das Auto damit zur Zulassungsstelle überführen.

Beim privaten Autokauf besteht außerdem die Möglichkeit, dass das Auto zunächst noch auf den früheren Halter zugelassen bleibt. Am besten fahren Sie dann gemeinsam zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug umzumelden. Je nachdem, wie Sie sich mit dem Verkäufer einigen, können Sie dessen Nummernschild übernehmen oder ein neues erhalten.

Kennzeichenmitnahme.

Wenn Sie bereits ein Auto besitzen und Ihr Nummernschild behalten möchten, ist dies ganz einfach möglich. Entweder Sie melden das alte Fahrzeug ab und gleichzeitig das neue Fahrzeug an. Sollten Sie zuerst das alte Auto abmelden und das neue Fahrzeug erst später anmelden, können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren – sonst wird es für andere Halter freigegeben. Wie lange Sie dann für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs Zeit haben, variiert von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle.

Übrigens: Seit 2015 können Sie Ihr Autokennzeichen auch dann behalten, wenn Sie mitsamt Ihrem Fahrzeug in eine andere Stadt ziehen.

Kfz-Kennzeichen reservieren: das Wunschkennzeichen.

Wenn Sie ein neues Nummernschild beantragen, können Sie beim Erkennungszeichen – also der Buchstaben- und Zahlenkombination rechts von den Plaketten – entweder den Zufallsgenerator des Behörden-Computers entscheiden lassen oder ein Wunschkennzeichen anfordern.

Sie können Ihr Wunschkennzeichen bundesweit ganz einfach telefonisch oder online reservieren – entweder über übergreifende Internetportale oder direkt bei Ihrer Zulassungsstelle. So können Sie auch direkt herausfinden, ob die gewünschte Kombination noch verfügbar ist.

Beachten Sie: Bestimmte Buchstabenkombinationen sind in ganz Deutschland verboten, da sie gegen die guten Sitten verstoßen (beispielsweise SS oder NS). Manche Buchstaben- und/oder -Zahlenkombinationen sind auch nur in bestimmten Bundesländern oder Kommunen unzulässig.

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Die Kosten für das Wunschkennzeichen sind bundeseinheitlich geregelt. Zusätzlich zu den regulären Kosten für die Ummeldung zahlen Sie derzeit eine Gebühr von 10,30 Euro. Möchten Sie das Kennzeichen vorab reservieren, kostet dies nochmal 2,60 Euro extra.

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Sonderkennzeichen.

Neben den regulären Nummernschildern gibt es in Deutschland einige Sonderkennzeichen, beispielsweise für Überführungen, Oldtimer oder saisonal genutzte Kfz. Darüber hinaus erhalten auch Elektroautos oder Diplomatenfahrzeuge abweichende Nummernschilder. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die gängigsten Sonderkennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen.

Wenn Sie als privater Käufer oder Verkäufer eines Kfz das Fahrzeug innerhalb Deutschlands zur Zulassungsstelle überführen möchten, ist das Kurzzeitkennzeichen die richtige Wahl. Dieses Nummernschild führt die Stadtkennung, eine Stempelplakette, eine Nummerierung beginnend mit 03 oder 04 sowie das Enddatum der Gültigkeit – in einem gelben Band rechts – auf.

Rotes Kennzeichen.

Das rote Nummernschild ist ebenfalls für Kfz gedacht, die (noch) nicht zugelassen sind und kann beispielsweise für Überführungen oder Probefahrten genutzt werden. Dabei ist es ausschließlich gewerblichen Betrieben – wie Autohändlern oder Werkstätten – vorbehalten. Im Gegensatz zu anderen Autokennzeichen ist das rote Nummernschild nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Der Händler kann das Kennzeichen also für wechselnde Kfz einsetzen, daher wird es auch Wechselkennzeichen genannt. Das rote Nummernschild darf aber trotzdem nicht an Dritte verliehen werden – sonst ist der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet.

Die Erkennungszahl beim roten Kennzeichen besteht aus fünf Ziffern, die mit der 05, 06 oder 07 beginnen. Auch rote Kennzeichen mit einer 07 sind auf deutschen Straßen zu finden. Dies sind Wechselkennzeichen für Oldtimer. Sammler können sie statt des H-Kennzeichens für mehrere als Oldtimer zugelassene Fahrzeuge nutzen, wenn diese für Überführungsfahrten, Werkstattfahrten oder auch Oldtimer-Treffen im Straßenverkehr bewegt werden.

Saisonkennzeichen.

Das Saisonkennzeichen ist für Kfz gedacht, die nur zu bestimmten Zeiten des Jahres gefahren werden – wie beispielsweise Cabriolets oder Wohnmobile. Der Halter muss dann nur für den Zulassungszeitraum Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer zahlen. Gleichzeitig entfällt das An- und Abmelden, da das Saisonkennzeichen auch in den folgenden Jahren wieder für den gleichen Zeitraum genutzt werden kann.

Das Saisonkennzeichen ist genauso aufgebaut wie das reguläre Kennzeichen, nur dass auf der rechten Seite die Gültigkeit aufgeführt ist. Oben wird der Monat gezeigt, zu dem die Zulassung beginnt, unten der Monat, mit dessen Ende sie ausläuft.

Achtung: In den Zeiträumen, in denen das Kfz nicht angemeldet ist, darf es nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Möchten Sie Ihr Fahrzeug also saisonal anmelden, brauchen Sie für die übrige Zeit eine Garage oder einen Stellplatz auf einem Privatgrundstück.

Grünes Kennzeichen.

Grüne Kennzeichen – also solche mit grüner Schrift auf weißem Grund – sind für bestimmte Kfz gedacht, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen, die für Hilfsgüter-Transporte genutzt werden
  • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (außer Sattelschlepper), Anhänger und Sonderfahrzeuge
  • Rettungsfahrzeuge für Krankentransport oder im Feuerwehrdienst, Behindertentransport
  • Anhänger zur Beförderung von Booten, Sportgeräten oder Tieren, die zu Sportzwecken eingesetzt werden

E-Kennzeichen.

Laut Gesetz werden folgende Kfz als Elektrofahrzeuge gekennzeichnet:

Solche Fahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen. Dieses sieht aus wie das reguläre deutsche Nummernschild, hinter der Nummernfolge steht jedoch ein E. Halter eines Fahrzeugs mit E-Kennzeichen können bestimmte Privilegien wie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. 

H-Kennzeichen.

Erfüllt ein Auto offiziell die Voraussetzungen für einen Oldtimer, darf es ein H-Nummernschild tragen und wird dann steuerlich begünstigt. Das H steht dabei für „historisch“ und befindet sich rechts neben der Nummernkombination. Als Oldtimer zugelassene Fahrzeuge

  • müssen vor mindestens 30 Jahren das erste Mal zugelassen worden sein,
  • befinden sich weitestgehend im Originalzustand oder wurden entsprechend wiederhergestellt,
  • sind technisch einwandfrei und fahrbereit.

Diplomatenkennzeichen.

Diplomatenkennzeichen sind grundsätzlich anders aufgebaut als reguläre Autokennzeichen. Dabei gibt es drei Varianten:

Das 0-Kennzeichen: Das Erkennungszeichen beginnt mit einer 0, dann folgt die Landeskennzahl, dann ein Bindestrich und eine weitere Zahl. Bei letzterer gilt: Je niedriger sie ist, desto höher der diplomatische Rang.

Das Kennzeichen für technische Mitarbeiter und Verwaltungspersonal einer Botschaft: Es ist aufgebaut wie das 0-Kennzeichen, trägt statt der 0 jedoch die Kennung der Zulassungsstelle.

Kfz-Kennzeichen verloren: Was tun?

Ihr Kennzeichen wurde gestohlen oder Sie haben es verloren? Dann sollten Sie zügig handeln. Zum einen ist das Fahren ohne gültige Schilder nicht erlaubt und zieht Gebühren nach sich. Zum anderen können Sie belangt werden, falls mit Ihrem gestohlenen Kennzeichen Straftaten begangen werden und Sie den Verlust nicht kurzfristig gemeldet haben.

Sie glauben oder wissen, dass das Nummernschild geklaut wurde? Dann melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei und Ihrer Versicherung. Anschließend wenden Sie sich an die Zulassungsstelle, um ein neues Kennzeichen zu beantragen. Beim Verlust können Sie direkt zur Zulassungsstelle gehen. Bringen Sie das noch vorhandene Nummernschild vom Heck oder der Front Ihres Autos mit. In beiden Fällen können Sie Ihre bisherige Kombination nicht behalten, diese ist für mehrere Jahre gesperrt.

Halter ermitteln: Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Halter eines Kfz ermitteln lassen, beispielsweise wenn Sie gegen einen Fahrer aufgrund eines Unfalls Rechtsansprüche geltend machen wollen. Auch wenn jemand Ihre private Zufahrt blockiert oder unberechtigt einen privaten Parkplatz nutzt, können Sie den Halter ermitteln lassen.

Dies ist bei der zuständigen Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt möglich. In jedem Fall müssen Sie einen triftigen Grund angeben, warum Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall. Bei manchen Zulassungsstellen können Sie die Anfrage direkt online stellen. In jedem Fall wird eine Gebühr in Höhe von 5,10 Euro fällig.

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