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Der Autokauf von privat.
Gebrauchtwagen können Sie beim Händler oder von einer Privatperson kaufen. Beides hat seine Vor- und Nachteile und es hängt sicherlich vor allem von den eigenen Wünschen und Bedürfnissen ab, für welche Art des Kaufs Sie sich entscheiden. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie der private Autokauf beziehungsweise Autoverkauf reibungslos gelingt.
Grundsätzliches zum Gebrauchtwagenkauf.
Beim Gebrauchtwagenkauf von privat können Sie tendenziell immer etwas Geld sparen, wenn Sie sich ein wenig mit Autos auskennen. Vor einem Privatkauf sollten Sie sich das Auto auf jeden Fall genau anschauen und es intensiv prüfen, um möglichst viele Schwachstellen sowie Mängel zu identifizieren und so den Preis gegebenenfalls noch etwas runterhandeln zu können. Dazu gehört auch, sich im Vorfeld über das Fahrzeugmodell und modelltypische Schwachstellen zu informieren: Was sind typische Mängel für das betreffende Modell und wann treten sie üblicherweise auf? Prüfen Sie vor dem Autokauf von privat bei einer Probefahrt auch, wie der Wagen sich fährt und wie er sich anhört. Hilfreich ist es außerdem, eine weitere Person zur Besichtigung und Probefahrt mitzunehmen – vier Augen sehen oftmals mehr als zwei.
Fahrzeugbewertung und -besichtigung: Darauf sollten Sie achten.
Die Fahrzeugbegutachtung.
Bei der Begutachtung des zum Verkauf stehenden Autos nehmen Sie sich auf jeden Fall Zeit für eine ausführliche Besichtigung und natürlich auch für eine Probefahrt. Wenn möglich nehmen Sie eine Begleitperson mit, die Ihnen bei schwierigen Kaufentscheidungen beratend zur Seite steht. Da die Sachmängelhaftung beim privaten Autoverkauf meist ausgeschlossen wird, sind Sie als Käufer bei der Beurteilung des Zustands deutlich mehr gefordert als beim Autokauf vom Händler und sollten etwaige Mängel vor der Übernahme des Wagens erkennen.
Um sich ein Urteil über den Fahrzeugzustand und eventuelle Sachmängel zu bilden, können Sie sich mit Checklisten behelfen, die vor allem dann hilfreich sein können, wenn Sie mit dem Thema Gebrauchtwagenkauf von privat noch nicht allzu vertraut sind: Der ADAC hat beispielsweise wertvolle Tipps auf Lager und stellt in einer Checkliste viele zwischenmenschliche Aspekte dar, auf die Sie vor und während der Besichtigung achten sollten. Ist ein Verkäufer beispielsweise nicht bereit, Zusicherungen schriftlich zu bestätigen, ist etwas gesunde Skepsis angesagt.
Darauf achten Sie außerdem bei der Fahrzeugbegutachtung:
Übrigens: Mit Ausdrücken wie „Nehme ich“ oder „Dann sind wir uns ja einig“ willigen Sie potenziell bereits in einen Kaufvertrag ein und sind zum Kauf des Gebrauchtwagens verpflichtet. Dafür braucht es nämlich nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag mit Ihrer Unterschrift.
Vermeiden Sie es als Käufer zu guter Letzt, in die Falle „versunkener Kosten“ zu tappen: Auch wenn Sie vielleicht einen weiten Weg zurückgelegt haben oder die Besichtigung besonders zeitintensiv war, kaufen Sie den Wagen nur, wenn er Ihnen tatsächlich zusagt! Allzu häufig haben wir das Gefühl, dass wir schon reichlich Zeit in die Anfahrt, Besichtigung oder Probefahrt gesteckt haben, sich der Trip am Ende aber gelohnt haben muss – und setzen uns wegen des betriebenen Aufwands unnötig unter Druck. Kaufen Sie nur, wenn der Wagen Ihren Ansprüchen wirklich entspricht.
Die Gebrauchtwagen-Finanzierung.
Ohne Eigenkapital zu Ihrem Gebrauchtwagen: Entdecken Sie hier die Möglichkeiten für eine Gebrauchtwagenfinanzierung.
Die Probefahrt.
Wichtig vor der Probefahrt ist es auch, sich im Vorfeld über die Versicherung während der Fahrt Gedanken zu machen, damit bei Unfallschäden geklärt ist, wer die Haftung übernimmt. Im Zweifel sollten Sie eine extra Probefahrt-Versicherung abzuschließen. Dann sind sowohl Sie als auch der Verkäufer auf der sicheren Seite.
Nutzen Sie vor der Testfahrt die Gelegenheit, den Wagen noch einmal auf Herz und Nieren prüfen, wenn Sie es nicht ohnehin schon getan haben. Lassen Sie zum Beispiel den Motor bei geöffneter Motorhaube an und hören Sie, ob er normal klingt oder irgendwelche ungewöhnlichen Geräusche auftauchen. Gucken Sie ins Display: Ploppen dort Fehlermeldungen auf? Passt der Tachostand zur Abnutzung von Lenkrad, Schaltknauf und Türgriffen? Oder könnte eine Tachomanipulation vorgenommen worden sein? Denn das kommt tatsächlich häufiger vor, als man denkt. Testen Sie außerdem die Elektronik: Funktionieren Zentralverriegelung, Fensterheber, Sitzheizung, Bordcomputer und Co?
Auch bei der Probefahrt lohnt es sich, den Wagen genauestens unter die Lupe zu nehmen: Lenken Sie immer die Lenkung komplett durch, um zu schauen, ob es irgendwo schleift, knarzt oder andere ungewöhnliche Geräusche macht. Hören Sie auch, wie die Reifen klingen: Sind Klackergeräusche zu hören, die auf Fremdkörper beziehungsweise Standschäden hinweisen, oder läuft alles rund?
Und wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann fahren Sie mit dem Auto während der Probefahrt noch mal zu einem Gutachter und lassen es bewerten. Dazu sollten Sie aber einen Termin vereinbaren. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich sehr unsicher sind beziehungsweise nicht genau wissen, worauf Sie bei der Begutachtung des Fahrzeugs achten sollten.
Seriosität des Verkäufers.
Neben den reinen Fakten rund um das Fahrzeug, das Sie potenziell kaufen möchten, sollten Sie sich auch den Verkäufer genau anschauen: Werden Sie vom Verkäufer unter Druck gesetzt? Kein gutes Zeichen. Lenkt er ab oder druckst herum? Dann haken Sie nach. Wenn der Verkäufer hingegen bereitwillig alles erzählt und auch die Nachteile des Wagens nicht verheimlicht, können Sie entspannt sein. Prüfen Sie außerdem, ob die Person, die den Wagen verkauft, auch wirklich der Eigentümer ist oder stellen Sie zumindest sicher, dass der Eigentümer mit dem Verkauf einverstanden ist. Lassen Sie sich dazu im Zweifel auch die Ausweispapiere der betreffenden Personen zeigen.
Machen Sie sich dann einen Eindruck davon, wie die Person wohl mit dem Auto umgegangen ist. Ist es ein Garagenwagen? Wurde er viel gefahren? Eher lange Strecken oder nur kurze? Immer ein gutes Zeichen ist es, wenn der Wagen scheckheftgepflegt ist.
Der Kaufabschluss.
Wenn Sie zufrieden aus der Fahrzeugbegutachtung und Probefahrt hervorgehen und sich mit dem Verkäufer einig geworden sind, geht es an den Kaufabschluss. Dazu wird in der Regel ein Kaufvertrag aufgesetzt und unterschrieben. Darin sollten eventuelle Schäden und individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten werden. Der Verkäufer hat sich bereit erklärt, noch einen Schaden zu beseitigen, bevor er den Wagen an Sie übergeht? Halten Sie es schriftlich fest, um auf der sicheren Seite zu sein. Und auch Zusicherungen wie die Tatsache, dass der Wagen unfallfrei ist, sollten im Vertrag stehen. Tragen Sie außerdem jegliches Zubehör sowie die Schlüsselanzahl ein und lassen Sie sich alle vorhandenen Papiere geben: Fahrzeugbrief und -schein, Inspektionsnachweise beziehungsweise das Scheckheft, Handbuch, Reparaturnachweise und gegebenenfalls auch die entsprechenden Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für veränderte Fahrzeugteile. Die Musterverträge von Automobilclubs wie dem Automobil-Club Verkehr (ACV) und dem ADAC helfen Ihnen dabei. Bezahlen sollten Sie den Kaufpreis des Autos erst nach oder bei der Fahrzeugübergabe.
Wenn Sie mehr zum Thema Vorkasse und weitere mögliche Betrugsmaschen beim privaten Gebrauchtwagen(ver)kauf erfahren wollen, dann schauen Sie doch mal bei der Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“ vorbei. Dort finden Sie Szenarien, die verschiedene Handlungsmuster aufzeigen, um potenzielle Käufer zu sensibilisieren.