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Das Wichtigste in Kürze.
Ein Fahrzeugbrief, auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, ist ein offizielles Dokument, das die Eigentumsverhältnisse eines Fahrzeugs nachweist. Es enthält wichtige Informationen wie die Fahrzeugidentifikationsnummer, die technischen Daten und den Namen des Fahrzeughalters. Der Fahrzeugbrief ist notwendig für die Zulassung, Abmeldung oder den Verkauf eines Fahrzeugs. Er sollte sicher aufbewahrt werden, da er die rechtliche Grundlage für den Besitz des Fahrzeugs bildet. Erfahren Sie hier mehr rund um die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Der Fahrzeugbrief: Wissenswertes zur Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn Sie ein Auto zulassen, erhalten Sie unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil II: den Fahrzeugbrief. Dieser ist eine wichtige amtliche Urkunde. Doch wozu dient der Kfz-Brief eigentlich, welche Rolle spielt er beim Autoverkauf und was passiert bei einem Verlust? Erfahren Sie hier mehr rund um die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wozu dient der Fahrzeugbrief?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II hieß bis 2005 offiziell „Fahrzeugbrief“ und wird auch heute noch häufig so bezeichnet. Das Dokument dient als eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs und des Verfügungsberechtigten. Hierzu werden unter anderem Fahrzeug-Identifizierungsnummer (auch Fahrgestellnummer genannt), Name und Anschrift des Halters, amtliches Kennzeichen sowie Betriebserlaubnis im Fahrzeugbrief vermerkt. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann dazu dienen, die Verfügungsberechtigung über ein Fahrzeug nachzuweisen. Jedoch gilt nicht automatisch derjenige, der den Kfz-Brief vorweist, auch als Eigentümer des Fahrzeugs. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt über das Fahrzeugeigentum.
Wichtig zu wissen: Der Halter eines Fahrzeugs ist nicht automatisch der Eigentümer. Beim Auto-Leasing beispielsweise ist der Leasinggeber der Eigentümer, der Leasingnehmer jedoch der Halter. Im Fahrzeugbrief steht dann der Leasingnehmer, da er über das Fahrzeug verfügt – dennoch ist er nicht der Eigentümer.
Fahrzeugbrief vs. Fahrzeugschein.
Im Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil I, sind mehr Merkmale des Kfz aufgeführt als im Fahrzeugbrief. Dieser dient vor allem dem Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit allen seinen Bauteilen am Straßenverkehr teilnehmen darf. Daher muss der Kfz-Schein auch stets mitgeführt werden. Der Fahrzeugbrief dagegen sollte ausdrücklich nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Da er ein Indiz – wenn auch kein Beweis – für das Eigentum des Kfz ist, kann es sonst zu Problemen kommen: Wird das Fahrzeug gestohlen und der Kfz-Brief mit entwendet, kann die Kfz-Versicherung die Zahlung unter bestimmten Umständen verweigern. Und Kriminellen wird es so besonders leicht gemacht, da sie das Fahrzeug mit Brief sehr viel einfacher verkaufen können. Bewahren Sie den Fahrzeugbrief daher stets an einem sicheren Ort auf.
Wie sieht ein Fahrzeugbrief aus?
Der Kfz-Brief ist einseitig bedruckt und durch Wasserzeichen und andere Merkmale fälschungssicher gestaltet. Die Angaben im Dokument sind EU-weit vereinheitlicht. Anhand von Kürzeln können Polizei und Behörden – wie beim Fahrzeugschein – so auch im Ausland schnell die gewünschten Informationen finden. Entnehmen Sie die Bedeutung der Kürzel unserer Übersicht:
Die Kürzel in der Übersicht.
Abkürzung | Erklärung |
---|---|
A |
Amtliches Kennzeichen |
B |
Datum der Erstzulassung |
C 3.1 C 6.1 |
Name oder Firmenname |
C 3.2 C 6.2 |
Vorname(n) |
C 3.3 C 6.3 |
Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung |
D.1 |
Marke |
D.2 |
Typ, Variante und Version |
D.3 |
Handelsbezeichnung |
E |
Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
J |
Fahrzeugklasse |
R |
Farbe des Fahrzeugs |
P.1 |
Hubraum in cm3 |
P.2 |
Nennleistung in kW |
P.3 |
Kraftstoffart oder Energiequelle |
K |
Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE |
(1) |
Anzahl der Vorhalter |
(2) |
Hersteller-Kurzbezeichnung |
(3) |
Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
(4) |
Art des Aufbaus |
(5) |
Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus |
(6) |
Datum zu K |
(10) |
Code zu P.3 |
(11) |
Code zu R |
(17) |
Merkmal zur Betriebserlaubnis |
(23) |
Raum für interne Vermerke des Herstellers |
(25) |
Zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde |
Wer den Fahrzeugbrief hat, dem gehört das Auto – stimmt das?
Diese Frage kann ganz eindeutig mit „nein“ beantwortet werden. Nur weil Sie einen Fahrzeugbrief vorlegen können, bedeutet das noch nicht, dass Ihnen das zugehörige Kfz auch gehört. Allerdings dient das Dokument als Indiz für die Verfügungsberechtigung. Daher sollten Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf immer auch den Fahrzeugbrief aushändigen lassen. Manchmal wird beim Ratenkauf vereinbart, dass der Verkäufer den Kfz-Brief so lange einbehält, bis die letzte Rate bezahlt ist. Kaufen Sie daher ein Auto ohne die Zulassungsbescheinigung I, kann das bei einem möglichen Gerichtsverfahren als Hinweis gewertet werden, dass Ihnen das Fahrzeug noch nicht vollständig gehört.
Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen: Ist das möglich?
Wenn Sie Ihr Auto privat verkaufen, sollten Sie dem neuen Besitzer auch stets den Fahrzeugbrief aushändigen. Liegt Ihnen dieser nicht vor, können Sie das Auto zwar theoretisch dennoch legal verkaufen. Aber spätestens bei der Zulassung auf den neuen Halter kommt es zu Problemen, denn hierfür wird der Kfz-Brief benötigt. Daher gilt: Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, besorgen Sie sich vor dem Verkauf einen neuen. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Übrigens: Wenn Sie selbst einen Gebrauchten kaufen, keinen Fahrzeugbrief erhalten und sich im Anschluss herausstellt, dass der Verkäufer gar nicht verfügungsberechtigt war, gilt der Kauf als ungültig.
Fahrzeugbrief verloren: Was tun?
Sie haben Ihren Fahrzeugbrief verlegt oder er wurde gestohlen? Melden Sie den Verlust unverzüglich der Zulassungsbehörde. Bei Diebstahl müssen Sie zusätzlich die Polizei informieren. Bei der Zulassungsstelle beantragen Sie dann einen neuen Kfz-Brief. Um hier nachweisen zu können, dass Sie tatsächlich der Besitzer sind, sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Fahrzeugschein
- Kaufvertrag
- Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, z.B. TÜV oder DEKRA
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Dienstwagen: Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregister
Die Zulassungsbehörde muss nun ein Prüfverfahren einleiten, um festzustellen, dass Sie tatsächlich der Fahrzeughalter sind. Dies kann bis zu vier Wochen dauern.
Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?
Bei Verlustmeldung des Fahrzeugbriefs müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen. Die Kosten hierfür liegen um die 30 Euro. Für die Beantragung des neuen Fahrzeugbriefs selbst werden je nach Vorgang und Zulassungsstelle zwischen 30 und 80 Euro fällig. Bedenken Sie jedoch, dass auch Kosten für einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) auf Sie zukommen. Denn wenn ein neuer Fahrzeugbrief erstellt wird, ist auch ein neuer Fahrzeugschein notwendig. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Wiki-Artikel zum Fahrzeugschein.