Autodiebstahl.

Was zahlt die Versicherung?

Autodiebstahl: Wer kommt für den Schaden auf?

Sie verlassen morgens mit dem Autoschlüssel in der Hand das Haus und stellen fest: Ihr Auto steht nicht mehr da, wo Sie es am Abend zuvor geparkt haben. Haben Autodiebe das Fahrzeug gestohlen, hat dies neben Ärger auch einigen organisatorischen Aufwand zur Folge. Von der Polizei über die Versicherung bis zur Zulassungsstelle müssen Sie als Autobesitzer viele Stellen kontaktieren und den Autodiebstahl melden. Erfahren Sie hier, was genau Sie im Falle eines Autodiebstahls tun müssen und wofür die Versicherung bei Diebstahl aufkommt.

Was ist bei Autodiebstahl zu tun?

Zunächst einmal sollten Sie bei der Polizei Strafanzeige gegen die Autodiebe erstatten – dies ist in der Regel eine Voraussetzung, um einen Schaden bei der Versicherung geltend machen zu können.

Anschließend nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Auto-Versicherung auf und melden den Diebstahl. Hier gilt es, schnell zu sein, denn bei einem Autodiebstahl erwarten Versicherer – anders als bei anderen Schäden, bei denen man oft eine Woche Zeit hat – eine umgehende Meldung des Autobesitzers.

Sowohl für die Strafanzeige bei der Polizei als auch für die Schadensregulierung durch die Versicherung müssen Sie dann ein paar Angaben machen und Formulare ausfüllen. Dadurch sollen die Umstände des Diebstahls geprüft werden, um zum Beispiel herauszufinden, wann das Auto geklaut worden sein könnte, und den Dieben auf die Spur zu kommen. Zudem dienen Ihre Angaben natürlich auch der Ermittlung der Schadenshöhe.

Wichtig: Der Versicherer braucht von Ihnen perspektivisch auch eine Bestätigung der Abmeldung des Fahrzeugs, damit Sie dafür keine Beiträge mehr zahlen müssen. Daher sollten Sie schnellstmöglich die Kfz-Zulassungsstelle kontaktieren und die Abmeldung des Autos veranlassen. Dazu brauchen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – Letzteren natürlich nur, sofern das Auto nicht finanziert, geleast, über ein Auto Abo abonniert oder gemietet ist. Außerdem sollten Sie bei der Zulassungsstelle die Bescheinigung über die Strafanzeige bei der Polizei dabeihaben.

Das Auto ist nicht Ihres, da sie es geleast, gemietet oder abonniert haben? Oder weil es noch nicht abgezahlt ist? Dann sollten Sie zusätzlich unverzüglich den Leasinggeber, den Abo-Anbieter oder Vermieter beziehungsweise die Bank kontaktieren.

Für was genau und in welchem Umfang greift nun der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung?

Was zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl?

Ob und in welchem Rahmen der Versicherer beim Autodiebstahl einspringt, hängt von den Umständen des Diebstahls ab: Solange der Diebstahl nicht durch Sie verschuldet ist, weil Sie zum Beispiel den Autoschlüssel stecken gelassen haben, springt in der Regel Ihre Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung ein. Sofern Sie darüber versichert sind natürlich, denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung allein kommt nicht für Fahrzeugdiebstahl auf.

In der Regel ist in der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung im Falle eines Diebstahls aber nur der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Autodiebstahls versichert. Die Versicherung zahlt also nur den so genannten Wiederbeschaffungswert. Das wäre besonders bei neuwertigen Autos etwas ärgerlich – schließlich verlieren Neuwagen gerade in den ersten Monaten prozentual am meisten an Wert. Viele Versicherer bieten daher für zwölf Monate nach Erstanmeldung eines Fahrzeugs eine Neuwertentschädigung an – das bedeutet, dass sie im Falle eines Diebstahls den Preis erstatten würden, den das Auto neu kosten würde.

Sollte die Neuwertentschädigung nicht mehr greifen, stehen Sie bei einem geleasten oder finanzierten Auto zuweilen vor dem Dilemma, dass die Ablösesumme im Falle eines Autodiebstahls den von der Versicherung gezahlten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt. Hier kann sich eine GAP-Versicherung bewähren. Sofern Sie diese schon mit dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag zusammen abgeschlossen haben, würde sie im Falle eines Fahrzeugdiebstahls die gegebenenfalls entstehende Lücke zwischen Ablösesumme und der regulär vom Versicherer erstatteten Summe zur Schadensregulierung schließen. Übrigens: Bei manchen Kfz-Versicherungen ist eine GAP-Versicherung bereits im Versicherungsschutz inklusive.

Bei einem gemieteten oder abonnierten Auto gilt: Wenn Sie den Diebstahl wie oben beschrieben rechtzeitig gemeldet und bei der Polizei angezeigt haben, dann ist das Auto in der Regel komplett versichert – allenfalls abzüglich einer vorher vereinbarten Selbstbeteiligung. Klären Sie die Details am besten direkt mit dem entsprechenden Anbieter.

Die Kfz-Versicherung.

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Ist Diebstahl aus dem Auto versichert?

Wurde Ihr Auto nicht gestohlen, sondern haben Diebe Dinge aus dem Fahrzeug entwendet, gelten beim Versicherungsschutz wiederum andere Regeln. Tatsächlich zahlt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in der Regel nur für im Auto verbaute Teile wie zum Beispiel das Autoradio. Für alles Weitere könnte Ihre Hausratversicherung aufkommen – sofern sie eine so genannte Außenversicherung beinhaltet. Und auch elektronische Gegenstände wie ein Handy oder die Spiegelreflexkamera sind in der Hausratversicherung meist nicht inkludiert. Also am besten immer alles aus dem Auto mitnehmen oder zumindest im Kofferraum beziehungsweise Handschuhfach aufbewahren.

Was passiert, wenn das gestohlene Auto wiedergefunden wird?

Es ist zwar eher unüblich, aber dennoch möglich, dass ein gestohlenes Auto wieder auftaucht. Sollte dies in den ersten vier Wochen nach dem Diebstahl passieren, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen. Das bedeutet, Sie müssen das Auto auch wieder bei der Zulassungsstelle anmelden und die Versicherungsbeiträge bezahlen – natürlich nur, sofern Sie es weiter nutzen wollen.

Sie fragen sich, was im skizzierten Fall mit dem Betrag geschieht, den Ihnen Ihre Versicherung anlässlich des zuvor gemeldeten Diebstahls zugesagt hat. Da die Erstattung in der Regel ohnehin ein paar Wochen dauert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Summe innerhalb der genannten Vier-Wochen-Frist noch gar nicht bei Ihnen angekommen ist. Falls doch, kontaktieren Sie am besten Ihren Versicherer bezüglich der Rückgabemodalitäten.

Übrigens: Sollte das wiedergefundene Fahrzeug beschädigt sein, wickeln Sie diesen Schaden erneut über Ihre Kaskoversicherung ab. Da das Auto bei einem Diebstahl von den Dieben gegen Ihren Willen bewegt wurde, haften Sie laut Straßenverkehrsgesetz nicht für den dadurch gegebenenfalls entstehenden Schaden. Der Versicherer wird also für die anfallenden Reparaturkosten aufkommen oder – sollten diese den Wert des Fahrzeugs übersteigen – doch den Wiederbeschaffungswert begleichen. Aber nur, sofern Sie als Fahrzeughalter den Diebstahl nicht selbst ermöglicht haben.

Fazit: unangenehm, aber regelbar.

Autodiebstahl ist für Autobesitzer nervenaufreibend und unangenehm. Nicht nur, dass durch die Aktivität der Diebe ein ganz ungutes Gefühl entsteht und Sie zunächst nicht mehr mobil sind – Sie müssen sich auch um allerhand Schreibkram und Organisation kümmern. Doch die gute Nachricht ist: Dank Kaskoversicherung bleiben Sie zumindest nicht auf allen Kosten sitzen und sind schon bald wieder mobil.

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