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Wiki: Hauptuntersuchung.

Was Sie über die HU wissen sollten.

Die Hauptuntersuchung: Wissenswertes zur HU.

Damit Ihr Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Doch was genau ist eigentlich die Hauptuntersuchung? Wo können Sie sie durchführen lassen? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Auto die sogenannte TÜV-Plakette erhält? Hier erfahren Sie mehr.

Was ist die Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeuge. So wird ein Sicherheitsstandard gewährleistet: Mögliche technische Mängel werden frühzeitig erkannt und die Gefahr von Unfällen – beispielsweise durch defekte Bremsen – reduziert. Im genauen Wortlaut des Gesetzgebers sichert die HU „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit“ der Fahrzeuge.

Als Nachweis der bestandenen HU stellt die jeweilige Prüforganisation dem Fahrzeughalter einen Prüfbericht aus und bringt eine Plakette am hinteren Kennzeichen an. Den Prüfbericht sollten Sie gut verwahren: Sie benötigen ihn beispielsweise bei der Ummeldung Ihres Autos. Weiterhin wird ein Nachweis über die erfolgreiche HU im Fahrzeugschein vermerkt.

Was passiert, wenn man durch die HU fällt?

Sollte Ihr Fahrzeug Mängel aufweisen und der Prüfer es daher als nicht vorschriftsmäßig einstufen, müssen Sie diese Mängel zeitnah beheben lassen, um eine gültige Plakette zu erhalten. Sie haben einen Monat Zeit, das Kraftfahrzeug erneut vorzustellen. Für die Nachprüfung werden Gebühren fällig. Daher kann es je nach Zustand möglicherweise sinnvoll sein, das Auto, Wohnmobil oder Motorrad schon vor der HU durch eine Werkstatt überprüfen zu lassen. 

Hauptuntersuchung: die Checkliste.

Bei der Hauptuntersuchung handelt es sich um eine Sichtprüfung. Das heißt: Das Fahrzeug wird nicht zerlegt, sondern es wird nur das geprüft, was auch ohne Auseinanderbauen sicht- oder testbar ist. Dazu schaut der Prüfer das Kraftfahrzeug von außen, von innen und auf der Hebebühne an. Folgende Punkte nimmt er dabei hauptsächlich in den Blick:

  • Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste sind vorhanden.
  • Autokennzeichen sind lesbar und gut befestigt.
  • Reifen haben ausreichend Profiltiefe (min. 1,6 Millimeter) und sind nicht rissig.
  • Sämtliche Bestandteile der Beleuchtungsanlage funktionieren und sind korrekt eingestellt.
  • Sicherheitsgurte und Gurtschlösser haben keine Mängel.
  • Die Frontscheibe weist keine Risse oder Schäden auf.
  • Innen- und Außenspiegel sind vorhanden und ohne Schäden.
  • Scheibenwischer und -waschanlage funktionieren.
  • Der Auspuff ist dicht und nicht zu laut. Die maximale Lautstärke wird in § 49 der StVZO geregelt.
  • Die Hupe funktioniert.
  • Kontrollleuchten leuchten nicht dauerhaft.
  • Bremsen funktionieren einwandfrei.
  • Der Unterboden ist nicht porös.
  • Das Fahrzeug verliert keine Flüssigkeit.
  • Die Achsen haben nicht zu viel Spiel.

Um es gar nicht erst zu Mängeln kommen zu lassen, empfiehlt es sich, über die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen hinaus auch die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle einzuhalten und regelmäßig Wartung und Inspektion durchführen zu lassen. 

Abbildung Wartung

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Wo kann man die Hauptuntersuchung durchführen lassen?

Die Hauptuntersuchung wird von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Früher war nur der TÜV hierfür zugelassen, weshalb noch heute viele Autofahrer die Begriffe Hauptuntersuchung und TÜV synonym verwenden. Inzwischen können Sie Ihr Fahrzeug aber auch bei anderen Prüforganisationen vorstellen. Bekannte Prüfstellen sind:

  • TÜV (Technischer Überwachungsverein)
  • DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein)
  • GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation)

Übrigens: Auch viele Werkstätten bieten eine HU an. Die Prüfer einer der Organisationen kommen dann direkt in die Autowerkstatt und führen die Hauptuntersuchung dort durch – Fahrzeughalter müssen den Wagen also nicht zwingend zu einer Prüforganisation bringen.

Was kostet eine Hauptuntersuchung?

Die Kosten für die Hauptuntersuchung selbst variieren – je nachdem, wo Sie die Prüfung durchführen lassen. Häufig wird die HU gemeinsam mit der AU – der Abgasuntersuchung – durchgeführt und Sie bekommen einen Paketpreis. Für Pkw liegen diese Inspektionskosten meist zwischen 115 und 125 Euro. Für die reine HU kommen Kosten um die 70 bis 80 Euro auf Sie zu. Werden Mängel festgestellt und Sie müssen zur Nachprüfung, kostet dies noch einmal etwa zwischen 15 und 30 Euro.1

Die Abgasuntersuchung kann auch separat durchgeführt werden, darf zum Zeitpunkt der eigentlichen Hauptuntersuchung jedoch nur zwei Monate alt sein. In diesem Fall werden AU und HU getrennt voneinander abgerechnet. 

Hauptuntersuchung: Wie oft?

In der Regel müssen Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, um eine ausreichende Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung. Andere Regelungen gelten allerdings für schwere Anhänger und Wohnmobile, weiterhin wird zwischen Untersuchung von neu zugelassenen Fahrzeugen und weiteren Untersuchungen unterschieden. Entnehmen Sie unserer Tabelle die vorgeschriebenen Zeiträume für die verschiedenen Fahrzeugarten (nach Anlage VIII zu § 29 StVZO):

Fahrzeug

Untersuchung nach Erstzulassung nach

Folgende Hauptuntersuchungen jeweils nach

Pkw

36 Monaten

24 Monaten

Motorrad

24 Monaten

24 Monaten

Wohnwagen und Anhänger bis 750 kg

36 Monaten

24 Monaten

Wohnwagen und Anhänger von 750 kg bis 3,5 t

24 Monaten

24 Monaten

Wohnwagen und Anhänger über 3,5 t

12 Monaten

12 Monaten

Wohnmobil unter 3,5 t

36 Monaten

24 Monaten

Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t

24 Monaten

12 Monaten

Wohnmobil ab 7,5 t

12 Monaten

12 Monaten

Woran können Sie erkennen, wann Sie Ihr Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung vorführen müssen?

Den Termin der nächsten fälligen Hauptuntersuchung können Sie zum einen dem Eintrag im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) entnehmen. Zum anderen finden Sie ihn auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. In der Mitte des Kreises steht das Kürzel für die Jahreszahl. Auch die Farbe der Plakette weist auf das Jahr hin. Die oben stehende Zahl wiederum zeigt den Monat.

Das Fahrzeug mit der hier gezeigten Plakette musste im Januar 2020 wieder zur HU vorgestellt werden.

Was passiert, wenn Sie den Termin für die Hauptuntersuchung überziehen?

Wenn Sie den vorgeschriebenen Termin zur HU versäumen, kann ein Bußgeld fällig werden. Ebenso drohen Punkte in Flensburg. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, wie lang die Überschreitung dauert. Bei einer Frist von zwei Monaten oder weniger wird kein Bußgeld fällig. Überziehen Sie den Termin zwei bis vier Monate, kostet das derzeit 15 Euro. Bei vier bis acht Monaten werden schon 25 Euro berechnet und bei über acht Monaten 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Machen Sie – auch wegen möglicher Nachbesserungen – daher Ihren Termin zur HU rechtzeitig aus.

Darüber hinaus können beim Überziehen des HU-Termins weitere Folgen auf Sie zukommen. Gegebenenfalls steht in den Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung, dass sie die Kosten im Schadenfall nicht übernimmt, falls Ihre HU abgelaufen ist. Selbst wenn dieses Thema in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt wird, können Sie Probleme bekommen: Denn wurde der Unfall durch einen Defekt verursacht, der normalerweise bei einer Hauptuntersuchung entdeckt würde, kann der Versicherer das Geld für einen Schadenfall von Ihnen zurückfordern. 

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