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Die Sachmängelhaftung beim Auto(ver)kauf.
Bei der Sachmängelhaftung haftet der Verkäufer dafür, dass das betreffende Auto bei Übergabe an den Käufer keinen Mangel aufgewiesen hat. Was dabei als Mangel gilt, wie lange der Verkäufer für Sachmängel haftet und Weiteres rund um die Sachmängelhaftung erfahren Sie hier.
Was ist die Sachmängelhaftung?
Beim Autoverkauf haftet der Verkäufer dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer keine Mängel aufweist: Der Verkäufer übernimmt somit die Sachmängelhaftung. Innerhalb der Laufzeit der Sachmängelhaftung erklärt sich der Verkäufer bereit, für Schäden am Fahrzeug aufzukommen, die bereits bei der Fahrzeugübergabe an den Käufer vorhanden waren. Der Autokäufer erhält so mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf, während der Verkäufer das Risiko trägt.
Wann liegt ein Mangel vor?
Bei Gebrauchtwagen sind je nach Fahrzeugalter bestimmte Verschleißerscheinungen üblich und dem Käufer zumutbar – zumal er beim Kauf im Idealfall über die vorliegenden Verschleißerscheinungen aufgeklärt wird. Wann aber handelt es sich bei einem Fahrzeug um normalen Verschleiß und wann liegt ein Sachmangel vor? Die Zuordnung ist oft nicht eindeutig. Deshalb kann es sinnvoll sein, im Einzelfall einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen. Generell wird aber von einem Sachmangel gesprochen, wenn der Mangel bei der Fahrzeugübergabe an den Käufer bereits bestand. Auch wenn der Mangel an der Sache innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf auftritt, geht man davon aus, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Gegenteiliges müsste der Verkäufer erst beweisen, wenn er nicht haften möchte. Nach Ablauf der zwölf Monate seit der Fahrzeugübergabe ist dann der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel am Wagen bereits bei der Übergabe vorlag.
Gebrauchtwagenkauf beim Händler: Rechte des Käufers.
Beim Verbrauchsgüterkauf wie dem Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem gewerblichen Unternehmen haftet dieser für Sachmängel an der Kaufsache innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeitspanne (§ 434, BGB). Tritt innerhalb dieser Zeit ein Sachmangel an Ihrem Gebrauchtwagen auf, haben Sie zunächst einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Gebrauchtwagenkauf von privat: Rechte des Käufers.
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen von privat, kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung durch die Klausel „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ im Kaufvertrag ausschließen. Das bedeutet, dass der Verkäufer grundsätzlich nicht für Sachmängel am Fahrzeug haftet.
Trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung haftet der private Verkäufer aber für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel.
Sachmängelhaftung vs. Gebrauchtwagengarantie.
Eine Gebrauchtwagengarantie ist für Händler im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebrauchtwagengarantie können Sie beim Händler in der Regel gegen einen Aufpreis zum Autokauf hinzuerwerben. Meist schließt die Garantie die Reparatur bestimmter Bauteile ein, wobei es üblicherweise egal ist, wann der Mangel aufgetreten ist. Allerdings decken Garantien die Reparaturkosten oft nicht vollständig ab – gegebenenfalls sind nur bestimmte Bauteile inklusive oder der Käufer muss eine Selbstbeteiligung leisten. Schließen Sie eine Gebrauchtwagengarantie ab, wird der Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung meist ausgeschlossen.
Die Sachmängelhaftung dagegen ist ein Grundrecht beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler (§ 434, BGB), die Sie nicht zusätzlich abschließen müssen. Ansprüche aus der Sachmängelhaftung werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt.