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Wiki: Gebrauchtwagengarantie.

Informationen rund um die Garantie eines Gebrauchtwagens.

Die Gebrauchtwagengarantie im Überblick.

Auch als Besitzer eines Gebrauchtwagens können Sie von den Vorteilen einer Garantie profitieren, die für Reparaturkosten verschiedener Schäden aufkommt. Hier erfahren Sie mehr zum Abschluss, der Gültigkeit sowie dem Leistungsumfang einer Gebrauchtwagengarantie.

Was ist eine (Gebrauchtwagen-)Garantie?

Eine Garantie stellt einen Schutz dar, der im Falle von gewissen Mängeln am Fahrzeug greift und diese auf Kosten des Garantiegebers beseitigt. Solch eine Auto-Garantie kann vom Hersteller oder Händler bereitgestellt werden oder über einen Versicherer abgeschlossen werden. Welche Schäden und Mängel dem Garantieschutz unterliegen, ist von der Art der Garantie und dem vereinbarten Leistungsumfang abhängig. Ob der Händler, Hersteller oder Versicherer eine (kostenpflichtige) Garantie anbietet, ist ihm freigestellt.

Tritt am Fahrzeug ein Fehler auf, der im Rahmen der Garantie abgesichert ist, wird dieser ausgebessert. Die Reparaturkosten, also die Lohn- und Materialkosten, werden dann in der Regel vom Versicherer übernommen und Sie als Fahrzeughalter zahlen lediglich eine Selbstbeteiligung – falls diese bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Im speziellen Fall der Gebrauchtwagengarantie handelt es sich um einen Schutz für Fahrzeuge, die bereits ein bestimmtes Alter oder eine gewisse Gesamtfahrleistung aufweisen. Dieser Schutz kann zusätzlich zur verpflichtenden Sachmängelhaftung beim Autokauf selbst oder im Nachhinein abgeschlossen werden, falls ein entsprechender Schutz vom Händler, Hersteller oder Versicherer angeboten wird.

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Was deckt die Gebrauchtwagengarantie ab?

Wie bereits erwähnt, gibt es keine einheitlichen Kriterien oder Vorschriften für den Umfang einer Gebrauchtwagengarantie. Grundlegend werden sowohl Reparaturen von Schäden berücksichtigt, die vor dem Kauf vorhanden waren, als auch von Mängeln, die während der Garantiezeit entstehen.

Zum Beispiel können in einer Gebrauchtwagengarantie verschiedene Verarbeitungs- oder Materialmängel sowie Schäden an mechanischen oder elektrischen Bauteilen versichert sein. Handelt es sich um einen garantiewirksamen Schaden, werden die Reparaturkosten teils oder sogar vollständig von der Garantieversicherung abgedeckt.

Bei Nachfragen zu genauen Inhalten der Gebrauchtwagengarantie wenden Sie sich am besten an den zuständigen Händler oder Garantiegeber.

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Garantie und Gewährleistung häufig verwechselt oder synonym verwendet. Es gibt jedoch Unterschiede.

Einer dieser Unterschiede liegt darin, dass die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder kostenpflichtige Leistung eines Versicherers ist und die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB für eine Dauer von zwei Jahren gesetzlich verpflichtend ist. Im Falle eines Gebrauchtwagenverkaufs von einem Händler an eine Privatperson kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Bei privaten Autoverkäufen kann die Sachmängelhaftung ganz ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Sachmängelhaftung muss der Verkäufer gewährleisten, dass der Wagen über die Dauer der Gewährleistung hinweg keine Schäden aufgrund von bereits beim Kauf bestehenden Mängeln nimmt – anderenfalls ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet. Alternativ besteht ein Recht auf Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz.

Die Garantie hingegen ist ein Zusatz zur Sachmängelhaftung und besitzt meist einen größeren Leistungsumfang, der vom jeweiligen Versicherer oder Hersteller bestimmt wird. Meist werden verschiedene Leistungspakete angeboten. Hierbei sind je nach Paket auch Schäden und Mängel versichert, die nach dem Kauf auftreten. Auch die Laufzeit kann über die Dauer der Sachmängelhaftung hinausgehen. Bei einer Garantie können jedoch auch gewisse Reparaturleistungen vom Anbieter ausgeschlossen werden – diese finden sich in der Regel in den Vertrags- oder Garantiebedingungen. Zudem kann eine Selbstbeteiligung eingefordert werden, die im Schadensfall fällig wird.

Garantie bei Privat- und Händlerkauf.

Gebrauchtwagengarantie beim privaten Autokauf.

Bei privaten Gebrauchtwagenkäufen sind Garantieleistungen des Verkäufers eher selten vorzufinden. Ist der Gebrauchtwagen, den Sie privat kaufen möchten, noch nicht besonders alt, besteht aber möglicherweise noch ein gültiger Garantieschutz. Dieser kann beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel auf den neuen Eigentümer übertragen werden, da der Garantieschutz an das Auto und nicht an den Halter gebunden ist. Verfügt Ihr Wunschfahrzeug über keinen gültigen Garantieschutz, können Sie diesen nachträglich bei einem Händler abschließen, sofern das Fahrzeug die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt.

Übrigens sind auch Privatpersonen zur Sachmängelhaftung verpflichtet, sofern diese nicht explizit im Kaufvertrag ausgeschlossen wird. Mängel, die bereits bei Übergabe des Autos vorhanden waren, müssen dementsprechend vom privaten Verkäufer nachgebessert werden. Anderenfalls können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz einfordern.

Händlergarantie für Gebrauchtwagen.

Ebenso wie beim privaten Kauf kann bei der Fahrzeugbeschaffung über einen Händler die bestehende Garantie auf den neuen Besitzer übertragen werden. Besitzt der Wagen keinen Garantieschutz, kann bei einigen Händlern eine sogenannte Händlergarantie beim Gebrauchtwagenkauf abgeschlossen werden. Teils wird die Gebrauchtwagengarantie von den Händlern auch direkt mit in den Kaufvertrag inkludiert. Auf diese Weise haben Sie von Beginn an einen Schutz vor zahlreichen Mängeln und potenzielle Reparaturen werden vollständig oder anteilig vom Garantiegeber bezahlt.

Ein Vorteil am Kauf beim Händler ist übrigens, dass dieser – anders als ein Privatverkäufer – zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet ist und gewisse Schäden dementsprechend nachbessern muss.

Was kostet eine Gebrauchtwagengarantie?

Ob für die Gebrauchtwagengarantie Zusatzkosten entstehen, kommt auf die Kaufsituation an. Hin und wieder bieten Händler solch eine Garantie beim Gebrauchtwagenkauf bereits inkludiert in den Kaufpreis an. Alternativ können Sie die Garantie zusätzlich abschließen und zahlen hierfür eine entsprechende Gebühr. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom jeweiligen Versicherer, dem Fahrzeug selbst und dem Leistungsumfang der Garantie ab.

Häufig wird bei einer Gebrauchtwagengarantie eine Selbstbeteiligung fällig. Wie hoch diese pro Reparatur beziehungsweise pro Mangel ist, ist ebenfalls vom Versicherer abhängig. Meistens können Sie zu Beginn des Vertrags zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungssummen wählen.

Inanspruchnahme der Gebrauchtwagengarantie. 

Kommt es bei Ihrem Fahrzeug zu einem Mangel, sollten Sie zunächst die Garantiebedingungen zur Hand nehmen und prüfen, ob es sich um einen garantiewirksamen Schaden an einem versicherten Bauteil handelt. Zudem sollten Sie prüfen, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde – wenn bei der Garantieversicherung eine Selbstbeteiligung für den Kunden anfällt, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer für Sie als Kunden günstiger.

Handelt es sich um einen garantiewirksamen Schadensfall, wenden Sie sich anschließend direkt an den zuständigen Garantiegeber – also zum Beispiel an den Hersteller, Versicherer oder Händler. Über das weitere Vorgehen informiert dieser Sie dann ausführlich. Handelt es sich um einen Schadensfall im Rahmen der Sachmängelhaftung, sollten Sie die Reparatur nicht eigenständig in Auftrag geben, da Sie sonst Ihre Gewährleistungsansprüche beim Garantiegeber verlieren.

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