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Die Schadensmeldung nach einem Autounfall.

Schadensbericht nach einem Autounfall.

Ein Autounfall kann schnell einmal passieren – zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und die nötigen Sofortmaßnahmen einzuleiten: Die Unfallstelle muss gesichert werden, verletzte Personen müssen versorgt werden. Gegebenenfalls rufen Sie einen Krankenwagen und die Polizei. Im Anschluss tauschen die Unfallbeteiligten ihre Daten aus. Für die Schadensregulierung wird nun ein Schadensbericht angefertigt. Erfahren Sie hier, wer sich um den Schadensbericht kümmert und was dieser beinhalten muss.

Was ist eine Schadensmeldung?

Eine Schadensmeldung gibt der Kfz-Versicherung Auskunft über einen Autounfall. Als Geschädigter oder Verursacher eines Autounfalls geben Sie die Schadensmeldung an Ihre oder die gegnerische Kfz-Versicherung. Die Meldung erfolgt in der Regel per Schadenformular. Ist die Versicherung per Schadensmeldung über den Unfall unterrichtet, kann die Schadensabwicklung beginnen.

Schaden der eigenen Versicherung melden.

Egal, ob Sie einen Unfall selbst verursacht haben, eine Teilschuld tragen, unverschuldet als Geschädigter aus dem Unfall hervorgehen oder nur ein Bagatellschaden vorliegt: Einen entstandenen Schaden sollten Sie immer Ihrer Kfz-Versicherung melden. Nehmen Sie die Schadensmeldung bei der Versicherung am besten so schnell wie möglich vor, idealerweise innerhalb einer Woche. Denn wenn der Schadensfall nicht innerhalb von sieben Tagen gemeldet wird, kann die Versicherung Abzüge bei der Schadensregulierung machen. Damit Ihr Versicherer sofort Bescheid weiß, können Sie ihn auch zunächst anrufen und die wichtigsten Daten zum Unfallhergang und den Unfallbeteiligten angeben. Für den schriftlichen Schadensbericht bieten viele Kfz-Versicherungen eine Vorlage beziehungsweise ein Formular an, das Sie ausfüllen und einreichen können.

Schaden der gegnerischen Versicherung melden.

Im Idealfall meldet jeder Unfallbeteiligte den entstandenen Schaden selbst bei seiner Kfz-Versicherung. Weigert sich der Unfallverursacher jedoch, den Schadensfall bei seiner Versicherung zu melden, können Sie auch hier tätig werden und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung über den Unfall in Kenntnis setzen. Um herauszufinden, wo der Unfallverursacher versichert ist, können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen. Hierfür benötigen Sie zumindest das Kennzeichen des Unfallgegners sowie den genauen Zeitpunkt des Autounfalls. Hilfreich sind auch Name und Anschrift des Schädigers.

Haben Sie alle Daten zusammen, schreiben Sie einen Schadensbericht für die gegnerische Versicherung. Viele Versicherer stellen für die Meldung standardisierte Formulare zur Verfügung, die Sie lediglich ausfüllen und einreichen müssen.

Abbildung Kfz-Versicherung

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Wie schreibe ich einen Schadensbericht?

Grundsätzlich können Sie eine Schadensmeldung bei Ihrer Kfz-Versicherung formlos und sogar telefonisch einreichen. Viele Versicherer bieten für den Unfallbericht aber auch eine Vorlage an, die Sie einfach online ausfüllen und absenden können. Für die Nutzung solcher Schadenformulare spricht, dass Sie sichergehen können, keine wichtigen Details zu vergessen. Sind alle Angaben zu Unfallbeteiligten und Unfallhergang direkt vorhanden, geht die Bearbeitung des Schadensfalles meist schneller von der Hand. Für einen Schadensbericht benötigen Sie in der Regel folgende Daten:

Eigenes Kennzeichen
Eigene Versicherungsnummer
Eigene Personendaten (Name, Anschrift, etc.)
Angaben zum Unfallhergang
Unfallort
Zeitpunkt des Unfalls
Beschreibung des Unfalls
Beschreibung des Schadens
Personendaten des Unfallgegners
Personendaten potenzieller Zeugen

Wenn Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall beispielsweise einen Mietwagen benötigen, muss darüber in der Regel keine Meldung im Unfallbericht erfolgen. Die entstandenen Kosten für einen Mietwagen werden über die Schadensregulierung aufgenommen und von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Verzichtet der Geschädigte auf einen Mietwagen, kann er alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. 

Schadensmeldung bei Teil- und Vollkaskoversicherungen.

Grundsätzlich melden Sie einen Autounfall bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht zahlt den Schadenersatzanspruch des Geschädigten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht haben. Tragen Sie selbst eine (Teil-)Schuld am Verkehrsunfall, können auch die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung zum Einsatz kommen:

Für selbst verschuldete Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug kommt die Vollkaskoversicherung auf, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Ihre Teilkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, für die keiner haftbar gemacht werden kann – dazu zählen beispielsweise Wildunfälle.

Aber auch, wenn Sie der Meinung sind, keine Schuld am Autounfall zu tragen, sollten Sie Ihre Versicherung hinzuziehen. Für den Fall, dass ein gerichtlicher Beschluss die Schuldfrage anders einschätzt und Ihnen doch eine (Teil-)Schuld am Unfall zuweist, sind Sie somit abgesichert.

Jedoch sollten Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, bevor Ihnen die (Teil-)Schuld rechtskräftig nachgewiesen wurde. Denn anderenfalls kann Ihre Kaskoversicherung Ihre Schadenfreiheitsklasse hochstufen, sodass Sie nach der Schadensregulierung womöglich höhere Versicherungsbeiträge leisten müssen.

Schadensmeldung bei der Unfallversicherung.

Wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, können Sie mit Entschädigungszahlungen rechnen, sollte unfallbedingt Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt sein.

Auch wenn Sie nach einem unverschuldeten Autounfall nicht direkt einen körperlichen Schaden bemerken, sollten Sie Ihre Unfallversicherung über den Unfall in Kenntnis setzen – oft zeigen sich gesundheitliche Folgen erst später.

Unfallabwicklung bei Bagatellschäden.

Nicht immer müssen Autounfälle schwere Schäden verursachen – oft kommt es auf Parkplätzen zu kleineren Zusammenstößen zwischen zwei Fahrzeugen oder zu Lackschäden beispielsweise durch einen Einkaufswagen.

Bei solchen Bagatellschäden ist es nicht nötig, die Polizei einzuschalten. Sie können Personen- und Fahrzeugdaten mit dem Unfallverursacher austauschen. Im Anschluss melden die Unfallbeteiligten den Schaden bei ihrer Kfz-Versicherung. Alternativ können Sie sich bei einem Bagatellschaden auch ohne Hinzuziehen der Versicherungen mit dem Schädiger über den Schadensfall einigen. In diesem Fall gehen Sie als Geschädigter jedoch das Risiko ein, Ihren Schaden nicht ersetzt zu bekommen.

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