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Wiki: Fahrerschutzversicherung.

Was Sie über den Fahrerschutz wissen sollten.

Die Fahrerschutzversicherung im Überblick.

Damit nicht nur Ihr Auto, sondern auch Sie selbst im Straßenverkehr gut abgesichert sind, lohnt sich der Abschluss einer Fahrerschutzversicherung. Hier erfahren Sie alles zum Umfang und zu den Unterschieden zur Unfallversicherung. 

Was ist eine Fahrerschutzversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Sie ergänzend zur Kfz-Versicherung abschließen können – ein alleiniger Abschluss einer Fahrerschutzversicherung ist nicht möglich. Sie versichert den Fahrer des Autos im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls umfassend.

Den Fahrer zusätzlich zu versichern ist durchaus sinnvoll, denn ohne entsprechende Versicherung müssen Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall eigenständig für die entstehenden Kosten, zum Beispiel verursacht durch Verdienstausfälle, Schmerzensgeld oder Umbaumaßnahmen, aufkommen. Eine Fahrerschutzversicherung greift in solch einem Fall und deckt Ihre finanziellen Aufwände.

Es besteht jedoch – anders als beispielsweise bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, die unter anderem für Personenschäden an Dritten aufkommt – keine Pflicht, den Fahrerschutz abzuschließen.

Der Fahrerschutz als Ergänzung zur Kfz-Versicherung.

Die Fahrerschutzversicherung können Sie als Zusatz zu Ihrer herkömmlichen Kfz-Versicherung abschließen. Eine Kfz-Versicherung kommt ohne Leistungszusätze zwar meist für Personenschäden auf, die Sie oder ein versicherter Fahrer verursachen, nicht aber für Schäden an der unfallverursachenden, fahrenden Person selbst.

Sind Sie oder der Fahrer Ihres Fahrzeugs also in einen Unfall ohne Unfallgegner verwickelt, werden die Kosten nicht automatisch von einer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, sondern Sie benötigen einen zusätzlichen Leistungsbaustein – den Fahrerschutz. Dieser Zusatz erweitert den Leistungsumfang Ihrer Haftpflicht und schützt im Schadenfall Sie selbst beziehungsweise den geschädigten Fahrer.

Abbildung Kfz-Versicherung

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Unterschiede zwischen Fahrerschutz- und Unfallversicherung.

Fahrer mit bestehender Unfallversicherung stellen sich gegebenenfalls die Frage, wozu sie eine zusätzliche Fahrerschutzversicherung benötigen – ist man nicht durch die Unfallversicherung bereits ausreichend versichert?

Nicht unbedingt, denn im Rahmen einer Unfallversicherung wird häufig eine festgelegte Versicherungssumme pro Schadenfall vereinbart. Tritt ein versicherter Schaden auf, wird die besagte Summe ausgezahlt. Eine Fahrerschutzversicherung besitzt hingegen keine fest vereinbarte Versicherungssumme, sondern eine maximale Deckungssumme. Der Auszahlungsbetrag bemisst sich an der Summe des tatsächlich beim Unfall entstandenen Schadens. Je nach vereinbarter Höchstdeckungssumme wird Schadensersatz bis in die Millionenhöhe geleistet.

Auch die Leistungsbestandteile von Unfall- und Fahrerschutzversicherung unterscheiden sich.

Unfallversicherung:

Kern der Unfallversicherung ist meist die sogenannte Invaliditätsleistung, die als Einmalzahlung getätigt wird, sollten Sie durch einen Unfall – auch außerhalb des Straßenverkehrs – eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Die Invaliditätsleistung bemisst sich anhand des Grads der Beeinträchtigung und der vereinbarten Versicherungssumme. Eine andere Methode der Auszahlung ist die sogenannte Unfallrente, bei der die vereinbarte Versicherungssumme anteilig in monatlichen Raten ausgezahlt wird – bis zum Lebensende. Ebenfalls möglich sind Leistungen wie die Erstattung des Krankenhaustagegeldes, ein Genesungsgeld für eine unterstützte Genesung zu Hause oder die Auszahlung einer Todesfallleistung an die Hinterbliebenen, sofern das Ableben auf die Auswirkungen des Unfalls zurückzuführen ist.

Ob und in welchem Umfang die Leistungen der Unfallversicherung erbracht werden, hängt mit dem Grad der Invalidität zusammen. Bei einer Beeinträchtigung, die im Rahmen der Versicherungsbedingungen als nicht ausreichend ausgeprägt angesehen wird, erhalten Sie keine Auszahlung. Ebenfalls kann der Fall eintreten, dass die ausgezahlte Versicherungssumme nicht vollends ausreicht, um alle durch den Unfall entstandenen Kosten zu tilgen.


Fahrerschutzversicherung:

Die Fahrerschutzversicherung erstattet Ihnen in der Regel einen möglichen Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Auch Folgekosten, zum Beispiel ein barrierefreier Umbau des Wohnhauses oder der Lohn für eine Haushaltshilfe, gehören häufig zu den versicherten Leistungen, sodass der Fahrer sich um nichts anderes kümmern muss als um die eigene Genesung. Diese Leistungsbestandteile stellen also eine gute Ergänzung zur Unfallversicherung dar.

Der Umfang der Schadendeckung des Fahrerschutzes schafft (finanzielle) Sicherheit, falls Sie durch einen selbst verschuldeten Unfall jahrelang oder gar lebenslang auf (medizinische) Hilfe angewiesen sind.

Leistungen des Fahrerschutzes.

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung greift, wenn niemand anderes für den Unfall haftbar gemacht werden kann – es also keinen Unfallgegner gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug aufgrund von Umwelteinflüssen wie einer regennassen Fahrbahn, Glatteis oder Wildwechsel von der Straße abkommen. Bei solchen selbst verschuldeten Unfallsituationen deckt Ihr Fahrerschutz auftretende Personenschäden am Fahrer ab, sofern keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt.

Der Versicherungsschutz ist dabei übrigens nicht an Sie als Versicherungsnehmer gebunden, sondern greift auch, wenn andere Personen als Fahrer mit Ihrem Auto unterwegs sind – vorausgesetzt es handelt sich um eine Fahrt, die mit Ihrem Einverständnis angetreten wird.

Was zahlt die Fahrerschutzversicherung?

Welche Leistungen eine Fahrerschutzversicherung genau erbringt, variiert je nach Versicherer und vereinbartem Leistungsumfang der Versicherung. In der Regel werden neben den Kosten für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt auch Hinterbliebenenleistungen, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld oder Entschädigungen für weitere Folgekosten – zum Beispiel für Haushaltshilfen oder unfallbedingte Umbaumaßnahmen – abgedeckt.

Die Fahrerschutzversicherung zahlt bis zur vereinbarten Höchstdeckungssumme Ihres Versicherungsvertrags oder – falls vereinbart – bis zu den Höchstdeckungssummen der jeweiligen Schadenspositionen. Meist beläuft sich die allgemeine Höchstdeckungssumme der Fahrerschutzversicherung auf mehrere Millionen Euro.

Berechnungsbeispiel1:

Ein 30-jähriger Fahrer mit einem jährlichen Einkommen von 36.000 Euro verunfallt, erleidet eine Querschnittslähmung und kann seinen Beruf von nun an nicht mehr ausüben. Bis zum Renteneintritt kommt die Fahrerschutzversicherung für den Verdienstausfall auf. Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren beträgt der Verdienstausfall 1.332.000 Euro.

Darüber hinaus werden in diesem Beispiel ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro fällig sowie Umbaumaßnahmen des Eigenheims in Höhe von 150.000 Euro.

In Summe ergibt sich hier ein Betrag von 1.882.000 Euro, für den die Fahrerschutzversicherung aufkommt.

 

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung nicht?

Der Fahrerschutz kommt in der Regel nur für Schäden auf, sofern sonst keine andere Versicherung greift und den finanziellen Verlust ausgleicht.

Nicht versichert sind Schadenfälle, die während des Ein- oder Aussteigens ins Fahrzeug oder beim Be- oder Entladen eintreten. Der Versicherungsschutz erlischt zudem, wenn Sie während der Unfallfahrt als nicht-fahrtauglich gelten. Dazu zählen beispielsweise Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Den Fahrer zusätzlich versichern – lohnt es sich?

Ein Fahrerschutz, der im selbst verschuldeten Schadenfall für diverse Leistungen rund um die medizinische Versorgung aufkommt, ist für jeden Fahrer empfehlenswert. Die finanzielle Belastung nach einem Unfall mit Fahrerschaden ist teils sehr hoch – Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder auch Umbauten des Zuhauses summieren sich schnell.

Ist jemand anderes für den Unfall verantwortlich, werden Teile dieser Kosten von der Haftpflicht des Unfallverursachers übernommen. Haben Sie den Unfall hingegen selbst verursacht und dabei Schaden genommen, müssen Sie jegliche Kosten selbst tragen. Gleiches gilt, wenn jemand anderes mit Ihrem Fahrzeug unterwegs ist und einen Unfall verursacht – hier bleibt der Fahrer ebenfalls auf den Kosten sitzen.

Eine Fahrerschutzversicherung, die entsprechende Leistungen abdeckt, schützt Sie beziehungsweise den Fahrer vor solch einer finanziellen Belastung.

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