1. Abgesichert durch den Ratenausfallschutz
Der Ratenausfallschutz greift, wenn der Arbeitnehmer aus der Lohnfortzahlung fällt. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten.
2. Vorzeitiges Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Lease a Bike unterstützt den Arbeitgeber bei der Abwicklung. Eine kostenneutrale Rückgabe nach Ablauf der ersten 6 Monate bei Beendigung der Lohnfortzahlung (Kündigung, Langzeiterkrankung, Todesfall) wird gewährleistet.
3. Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber
Der Leasingvertrag wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, auf den neuen Arbeitgeber überschrieben. Der neue Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, seinem Mitarbeiter das Dienstrad ebenfalls i. R. e. Gehaltsumwandlung zur Verfügung zu stellen.
4. Interner Nutzerwechsel
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike-Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung.