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Gewährleistung - Ihre Rechte und Pflichten.

Was ist, wenn das Leasingfahrzeug einen technischen Sachmangel hat?

Gewährleistung und Leasing.

Unsere Kunden und Kundinnen sind mit ihrem Fahrzeug vollauf zufrieden. Was aber, wenn das Auto nicht wie erwartet funktioniert? Ihre Konzernwerkstatt wird den Zustand des Fahrzeuges untersuchen und etwaige Fehler normalerweise beheben können. Sollte das Fahrzeug auch nach der Reparatur mangelhaft sein, ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Erfahren Sie hier mehr über die Gewährleistung bei Leasingverträgen.

Alles Wichtige im Überblick.

Der Eigentümer des Fahrzeuges und der Halter des Fahrzeuges.

Der Leasinggeber ist der Eigentümer des Fahrzeugs. Der Halter eines Fahrzeuges ist der Leasingnehmer, auf ihn ist es zugelassen.

Die Abtretung der Gewährleistungs­ansprüche.

Der Leasinggeber tritt gemäß den Leasingbedingungen die Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln aus dem Kaufvertrag an den Leasingnehmer ab.
Die Leasingbedingungen werden mit der Leasingbestellung ausgehändigt.

Ihr Ansprechpartner bei Gewährleistungs­­ansprüchen.

Leasingnehmer können sich aufgrund der vorgenannten Abtretung bei technischen Mängeln am Fahrzeug direkt an den Verkäufer des Fahrzeuges, den Lieferanten, wenden, ganz so, als wären sie selbst der Käufer.

Wer ist der konkrete Ansprechpartner?

Der Verkäufer des Fahrzeuges wird auf der ersten Seite der Leasingbestellung genannt. Wenn Ihnen diese nicht mehr vorliegt, können Sie über unser Kontaktformular einen Nachdruck der Leasingbedingungen anfordern.

Wer haftet.

Egal welchen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch Sie in Anspruch nehmen wollen: Ihr Ansprechpartner ist immer der Verkäufer Ihres Leasingfahrzeuges – der Lieferant. Ihre Leasingbestellung benennt den konkreten Händler gleich auf der ersten Seite unter der Bezeichnung „verkaufender Betrieb“. Auch im Fall eines Verkaufs durch den Hersteller oder Importeur finden Sie dort Namen und Adresse, um sich mit dem Lieferanten in Verbindung zu setzen.

Ihre Rechte.

Die gesetzliche Gewährleistung ist befristet. Bei Neufahrzeugen ist die Sachmängelhaftung auf die ersten zwei Jahre nach Kauf begrenzt. Innerhalb der Gewährleistungsfrist können Sie Ansprüche wegen Mängeln der Sache geltend machen. Erfahren Sie hier mehr über die zwei wichtigsten, die Mangelbeseitigung und den Rücktritt:

Die Mängelbeseitigung.

Sie können bei Ihrem verkaufenden Betrieb oder bei einem anderen vom Hersteller anerkannten Betrieb die Mängelbeseitigung verlangen. Der Händler prüft den möglichen Sachmangel am Fahrzeug. Häufig wird der Hersteller in die Prüfung einbezogen. Wenn sich Ihr Anspruch bestätigt, wird die Werkstatt den Mangel in der Regel beseitigen. Die Leasingraten sind weiter in voller Höhe fällig. Wenn die Werkstatt Ihnen einen Ersatzwagen anbietet, so geschieht dies grundsätzlich aus Kulanz.

Der Rücktritt.

Liegt ein erheblicher Mangel vor, der nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden kann, können Sie gegenüber dem Lieferanten vom Kaufvertrag zurücktreten. Aufgrund der an Sie abgetretenen Gewährleistungsrechte sind Sie zur Abgabe der Rücktrittserklärung berechtigt.

Im Falle des berechtigten Rücktritts wird eine so genannte Rückabwicklung durchgeführt. Es werden der Kaufvertrag und im gleichen Zug auch der Leasingvertrag rückabgewickelt. Ihnen werden dabei die Leasingraten und eine etwaige von Ihnen geleistete Sonderzahlung unter Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet.

 

Weitere Gewährleistungsrechte.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Gewährleistungsrechte, wie z. B. die Kaufpreisminderung, die allerdings in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen. Nähere Einzelheiten können Sie aus den Leasingbedingungen entnehmen.

Ihre Pflichten.

Welche wichtigen Pflichten haben Sie als Leasingnehmer zu beachten? Erfahren Sie hier mehr über die drei wichtigsten Pflichten, das Informieren, das Erhalten und die Raten zahlen:

Informieren.

Bitte informieren Sie den Leasinggeber über Mängel am Fahrzeug, insbesondere wenn Nachbesserungen gescheitert sind und Sie weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.

Erhalten.

Sie verpflichten sich dazu, das Leasingfahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Verpflichtung besteht auch dann fort, wenn Sie Mängelgewährleistungsrechte geltend machen.

Raten zahlen.

Während der Laufzeit des Leasingvertrags dürfen Sie die Leasingraten in der Regel nicht einbehalten oder kürzen, auch wenn das Leasingfahrzeug nach Ihrer Meinung technische Mängel aufweist oder es zur Beseitigung dieser Mängel in die Werkstatt muss.

Der Verkäufer hat den Rücktritt akzeptiert. Was jetzt?

Wenn der Verkäufer des Fahrzeuges dem Rücktritt zustimmt, kommt es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags und zugleich des Leasingvertrags. Vereinfacht gesagt: Beide Verträge werden so behandelt, als hätte es sie nicht gegeben. Aber: Die Benutzung des Fahrzeugs muss natürlich bezahlt werden. Eine Rückabwicklung erfolgt immer bargeldlos.

  1. Rücktritt und Zustimmung.

    Bei einem nicht behebbaren erheblichen Mangel am Fahrzeug können Sie gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

    Stimmt er der Rückabwicklung zu, treffen Sie mit ihm Absprachen zur Fahrzeugrückgabe.

  2. Rückgabe und Einigung.

    Bei der Rückgabe werden der Tachostand und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten.

    Für etwaige Schäden am Fahrzeug müssen Sie einen Ausgleich leisten oder diese vor der Rückgabe reparieren lassen.

    Auf Basis der zurückgelegten Kilometer wird die Nutzungsentschädigung errechnet, auf einem Formular eingetragen und von Ihnen und dem Händler unterzeichnet. Das Formular fordert der Partner bei uns ab.

  3. Rückabwicklung.

    Der Lieferant sendet das ausgefüllte Formular an den Leasinggeber.

    Ist alles korrekt, wird rückabgewickelt:

    Sie erhalten alle gezahlten Leasingraten und eine etwaige Sonderzahlung gutgeschrieben, die vereinbarte Nutzungsentschädigung wird einbehalten.

    Etwaige Dienstleistungen werden gesondert mit Ihnen abgerechnet.

  4. Gutschrift oder Scheck.

    Die Differenz aus dieser Abrechnung wird Ihrem Hausbank-Konto überwiesen bzw. belastet. Haben wir keines hinterlegt, erhalten Sie einen Scheck oder eine Rechnung.

    Die weitere Abwicklung mit dem Lieferanten übernehmen wir als Leasinggeber im Innenverhältnis.

Weitere Frage? Kontaktieren Sie uns.

Telefon.

Rufen Sie direkt unser Team für Gewährleistungsansprüche und Rücktritten an. Bitte halten Sie Ihre Vertragsdaten bereit.

Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr.
E-Mail.

Schreiben Sie uns ganz einfach eine E-Mail. Bitte geben Sie Ihre Leasingvertragsnummer und Ihr amtliches Kennzeichen an.