Gewährleistung und Leasing.
Unsere Kunden und Kundinnen sind mit ihrem Fahrzeug vollauf zufrieden. Was aber, wenn das Auto nicht wie erwartet funktioniert? Ihre Konzernwerkstatt wird den Zustand des Fahrzeuges untersuchen und etwaige Fehler normalerweise beheben können. Sollte das Fahrzeug auch nach der Reparatur mangelhaft sein, ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
Erfahren Sie hier mehr über die Gewährleistung bei Leasingverträgen.
Alles Wichtige im Überblick.
Die Mängelbeseitigung.
Sie können bei Ihrem verkaufenden Betrieb oder bei einem anderen vom Hersteller anerkannten Betrieb die Mängelbeseitigung verlangen. Der Händler prüft den möglichen Sachmangel am Fahrzeug. Häufig wird der Hersteller in die Prüfung einbezogen. Wenn sich Ihr Anspruch bestätigt, wird die Werkstatt den Mangel in der Regel beseitigen. Die Leasingraten sind weiter in voller Höhe fällig. Wenn die Werkstatt Ihnen einen Ersatzwagen anbietet, so geschieht dies grundsätzlich aus Kulanz.
Der Rücktritt.
Liegt ein erheblicher Mangel vor, der nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden kann, können Sie gegenüber dem Lieferanten vom Kaufvertrag zurücktreten. Aufgrund der an Sie abgetretenen Gewährleistungsrechte sind Sie zur Abgabe der Rücktrittserklärung berechtigt.
Im Falle des berechtigten Rücktritts wird eine so genannte Rückabwicklung durchgeführt. Es werden der Kaufvertrag und im gleichen Zug auch der Leasingvertrag rückabgewickelt. Ihnen werden dabei die Leasingraten und eine etwaige von Ihnen geleistete Sonderzahlung unter Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet.
Weitere Gewährleistungsrechte.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Gewährleistungsrechte, wie z. B. die Kaufpreisminderung, die allerdings in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen. Nähere Einzelheiten können Sie aus den Leasingbedingungen entnehmen.
Informieren.
Bitte informieren Sie den Leasinggeber über Mängel am Fahrzeug, insbesondere wenn Nachbesserungen gescheitert sind und Sie weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.
Erhalten.
Sie verpflichten sich dazu, das Leasingfahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Verpflichtung besteht auch dann fort, wenn Sie Mängelgewährleistungsrechte geltend machen.
Raten zahlen.
Während der Laufzeit des Leasingvertrags dürfen Sie die Leasingraten in der Regel nicht einbehalten oder kürzen, auch wenn das Leasingfahrzeug nach Ihrer Meinung technische Mängel aufweist oder es zur Beseitigung dieser Mängel in die Werkstatt muss.
Der Verkäufer hat den Rücktritt akzeptiert. Was jetzt?
Wenn der Verkäufer des Fahrzeuges dem Rücktritt zustimmt, kommt es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags und zugleich des Leasingvertrags. Vereinfacht gesagt: Beide Verträge werden so behandelt, als hätte es sie nicht gegeben. Aber: Die Benutzung des Fahrzeugs muss natürlich bezahlt werden. Eine Rückabwicklung erfolgt immer bargeldlos.
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Rücktritt und Zustimmung.
Bei einem nicht behebbaren erheblichen Mangel am Fahrzeug können Sie gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Stimmt er der Rückabwicklung zu, treffen Sie mit ihm Absprachen zur Fahrzeugrückgabe.
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Rückgabe und Einigung.
Bei der Rückgabe werden der Tachostand und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten.
Für etwaige Schäden am Fahrzeug müssen Sie einen Ausgleich leisten oder diese vor der Rückgabe reparieren lassen.
Auf Basis der zurückgelegten Kilometer wird die Nutzungsentschädigung errechnet, auf einem Formular eingetragen und von Ihnen und dem Händler unterzeichnet. Das Formular fordert der Partner bei uns ab.
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Rückabwicklung.
Der Lieferant sendet das ausgefüllte Formular an den Leasinggeber.
Ist alles korrekt, wird rückabgewickelt:
Sie erhalten alle gezahlten Leasingraten und eine etwaige Sonderzahlung gutgeschrieben, die vereinbarte Nutzungsentschädigung wird einbehalten.
Etwaige Dienstleistungen werden gesondert mit Ihnen abgerechnet.
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Gutschrift oder Scheck.
Die Differenz aus dieser Abrechnung wird Ihrem Hausbank-Konto überwiesen bzw. belastet. Haben wir keines hinterlegt, erhalten Sie einen Scheck oder eine Rechnung.
Die weitere Abwicklung mit dem Lieferanten übernehmen wir als Leasinggeber im Innenverhältnis.