Sie sind Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und möchten Fahrrad- und E-Bike-Überlassung als attraktives Angebot für Ihre Mitarbeiter anbieten? Unser Partner Lease a Bike hat alle wichtigen Informationen für Sie kompakt zusammengestellt, damit Sie den Ausschreibungsprozess reibungslos gestalten können. Entdecken Sie die einzelnen Schritte, die Sie beachten sollten, sowie mögliche Ausnahmen. Alle Details finden Sie hier:
Fahrrad- und E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst.
Ob Kommune, Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser oder Sparkassen: Viele kommunale Behörden, Landesbehörden und Anstalten des öffentlichen Rechts können ihren Beschäftigten bereits Diensträder überlassen. So können die Beschäftigten nicht nur von einem attraktiven Angebot profitieren, sondern die Behörden fördern die zukunftsorientierte Mobilität und gehen so mit gutem Beispiel voran. Mit unserem Partner Lease a Bike1 können auch Sie Bike-Leasing nutzen und Ihren Beschäftigten Fahrräder und E-Bikes im Rahmen einer Dienstradüberlassung durch eine Gehaltsumwandlung ermöglichen.
Das Wichtigste in Kürze.
✓ Der Tarifvertrag Fahrradleasing ermöglicht das Dienstrad-Leasing grundsätzlich auch im öffentlichen Dienst.
✓ Beschäftigte können ein Fahrrad oder E-Bike pro Person im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhalten. Dabei ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer.
✓ Das Fahrrad plus Zubehör darf eine UVP von maximal 7.000 Euro (inkl. MwSt.) haben.
✓ Jedes Fahrrad wird für 36 Monate überlassen. Bei Ausscheiden des Beschäftigten vor Ende der Leasinglaufzeit können individuelle Lösungen gefunden werden.
Die Vorteile für Ihre Beschäftigten.
Möglichen Vorteil berechnen.
Mit dem Rechner für Dienstfahrräder unseres Kooperationspartners Lease a Bike finden Beschäftigte einfach und schnell heraus, in welchem Umfang sie sparen können.
Dienstrad-Leasing richtig ausschreiben.
Fragen & Antworten zum Fahrrad- und E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst.
Für wen gilt der Tarifvertrag Fahrradleasing?
Für wen gilt der Tarifvertrag Fahrradleasing nicht?
Kann eine Übernahme durch den Nutzer am Vertragsende erfolgen oder erfolgt die Rückgabe an den Händler?
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter vor Ende der Leasinglaufzeit ausscheidet?
Gibt es verschiedene Leasinglaufzeiten?
Wo finde ich die angeschlossenen Fahrradhändler?
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Zur Prüfung etwaiger steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Voraussetzungen und Auswirkungen einer E-Bike-Überlassung durch den Arbeitgeber sowie einer Gehaltumwandlung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Steuerberater.