Ihre Zweitwagenversicherung1 zu günstigen Konditionen.
Ein Zweitwagen bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität – Ihre Versicherung sollte das Gleiche tun. Mit der Zweitwagenversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG sichern Sie sich dank der Zweitwagenregelung eine attraktive Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse und profitieren von individuellen Zusatzservices zur Absicherung Ihres Zweitfahrzeugs.
So kommen Sie zu Ihrer Zweitwagenversicherung.
Je nach Modell und Nutzung Ihres Zweitwagens bietet sich ein anderer Versicherungsumfang an. Wir bieten Ihnen für Ihr Zweitfahrzeug drei Produktlinien, die jeweils unterschiedliche Ansprüche abdecken. Darüber hinaus können Sie je nach Bedarf Zusatzbausteine hinzubuchen.
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Vom individuellen Versicherungsschutz für Ihren Zweitwagen profitieren
Die Vorteile Ihrer Zweitwagenversicherung.
Wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner bereits Halter eines Erstfahrzeugs sind und sich einen Zweitwagen anschaffen, um flexibel und mobil zu bleiben, profitieren Sie beim Zweitfahrzeug von einer günstigen Versicherung. Bei der Versicherung Ihres allerersten Fahrzeugs werden Sie üblicherweise als „Fahranfänger“ in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 eingeordnet und zahlen hohe Beiträge. Erst mit jedem Jahr, das sie mit dem Erstwagen unfallfrei bleiben, erhalten Sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt.
Bei Anschaffung des Zweitwagens sind die meisten Fahrer bereits mehrere Jahre mit dem Erstwagen unterwegs und verfügen, sofern sie unfallfrei gefahren sind, über eine hohe SF-Klasse. Für den Zweitwagen benötigen Sie jedoch eine eigene Versicherung – dank der Zweitwagenregelung müssen Sie nun nicht bei 0 anfangen: Anstatt mit hohen Beiträgen für den Zweitwagen in SF-Klasse 0 einzusteigen, wird Ihre unfallfreie Zeit mit dem Erstwagen belohnt. Wir bieten Ihnen bei entsprechendem Nachweis der schadenfreien Jahre mit dem Erstfahrzeug eine Einstufung in die günstigere Schadenfreiheitsklasse 1 oder 3. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen und schließen Sie die Zweitwagenversicherung ab.
Voraussetzungen für die Zweitwagenversicherung.
Um die Zweitwagenversicherung mit Sondereinstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen abzuschließen, müssen Sie und das Erstfahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3 ist darüber hinaus Voraussetzung, dass das Erstfahrzeug bei der Volkswagen Autoversicherung AG versichert ist und alle Fahrer des Zweitwagens mindestens 25 Jahre alt sind.
Der Umfang Ihrer Zweitwagenversicherung.
Zweitwagenversicherung: So können Sie noch mehr sparen.
Neben der Zweitwagenregelung können Sie bei der Versicherung Ihres Zweitwagens gegebenenfalls noch von weiteren Umständen profitieren und Beiträge sparen:
Mehr rund um die Kfz-Versicherung.
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Fragen & Antworten zur Zweitwagenversicherung.
Wann gilt ein Auto als Zweitwagen?
Welche SF-Klasse hat ein Zweitwagen?
Ist ein Zweitwagen teurer in der Versicherung?
Kann man auch zwei Autos als Zweitwagen versichern?
Wie funktioniert eine Zweitwagenversicherung?
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