Das sagt Paul unser Automobil-Experte zur E-Auto-Förderung:
Endlich ist die staatliche E‑Auto‑Förderung zurück! Von der Bundesregierung im Herbst 2025 beschlossen ist hier für Sie die beste Chance seit Jahren den Umstieg auf zukunftsorientierte Mobilität zu wagen. Ab dem 1. Januar 2026 können Privatpersonen rückwirkend für den Kauf oder das Leasing eines Neuwagens einen Zuschuss von bis zu 6.000 € erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit rund drei Milliarden Euro profitieren etwa 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren von der Förderung.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von Privatpersonen darf die 80.000 Euro nicht übersteigen. Mit zwei Kindern oder mehr erhöht sich diese Einkommensgrenze auf 90.000 Euro.
- Maximaler Zuschuss von bis zu 6.000 Euro pro Elektroauto.
Ich erkläre Ihnen hier, wer Anspruch auf die E-Auto-Förderung 2026 hat, welche Fahrzeuge gefördert werden und wie die Förderung für Elektroautos beantragt wird. Einfach weiterlesen!
Inhalt
E-Auto-Förderung 2026: Ab wann werden Elektroautos bezuschusst?
Elektroautos werden für Privathaushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen bezuschusst. Dazu zählen Privatpersonen mit einem versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Gehören zu dem Haushalt zwei Kinder oder mehr unter 18 Jahre, erhöht sich die Einkommensgrenze auf maximal 90.000 Euro. Pro Kind verschiebt sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro, bei max. 2 Kindern.
Als Grundlage für die Einkommensgrenze wird der Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide genommen. Diese dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein. Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.2
Welche E-Autos werden gefördert?
Lesetipp: E-Auto kaufen oder leasen? Ein Überblick
Wie hoch ist die E-Auto-Förderung?
Die staatliche Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und ist sozial gestaffelt. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es Zuschüsse zwischen 1500 und 6000 Euro. Unterschieden wird zwischen der Basisförderung und der Förderung für Familien:
Bei der Basisförderung wird ein Zuschuss von 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge ausgezahlt. Sollte es sich bei dem E-Auto um einen Plug-In-Hybrid oder Elektroauto mit Range-Extender handeln, beträgt der Zuschuss 1.500 Euro.
Familien werden zusätzlich gefördert. Der Zuschuss wird bis maximal 2 Kinder berücksichtigt und beträgt 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro). Des Weiteren werden niedrigere Einkommen stärker gefördert. Es gibt es eine soziale Staffelung, bei der das zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr unter 60.000 Euro eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro und unter 45.000 Euro um weitere 1000 Euro vorsieht.
Gut zu wissen: Antragsteller müssen das Elektrofahrzeug mindestens 36 Monate ab Erstzulassung behalten, um die E-Auto-Förderung 2026 zu erhalten.
| Haushalt | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fahrzeugtyp | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride |
|
Haushaltseinkommen 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € | 2.500 € |
|
Haushaltseinkommen 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
|
Haushaltseinkommen 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
|
Haushaltseinkommen 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € | 4.500 € | 3.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
|
Haushaltseinkommen bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € | 5.500 € | 4.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 6.000 Euro pro Elektrofahrzeug und 4.500 Euro für Plug-in-Hybride.
Beispiel: Ein Haushalt mit zu versteuerndem Einkommen unter 45.000 € und zwei Kindern kann bei einem reinen E‑Auto bis zu 6.000 € Förderung erhalten.
Wie wird die E-Auto Förderung beantragt?
Sobald das Elektrofahrzeug zugelassen ist, kann ein Antrag voraussichtlich ab Mai 2026 auf Förderung gestellt werden. Das Kaufdatum spielt dabei keine Rolle. Spätestens ein Jahr nach der Zulassung muss der Antrag jedoch gestellt werden, um Anspruch auf die E-Auto-Förderung 2026 geltend zu machen.
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt und können digital eingereicht werden:
- Eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags,
- der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung um die Erstzulassung zu bestätigen,
- sowie die beiden letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt.
Weitere Details werden mit der Förderrichtlinie voraussichtlich im Frühjahr 2026 bekanntgegeben.
Kann die E-Auto Förderung auch für ein VW Konzernfahrzeug beantragt werden?
Viele Fahrzeughersteller, darunter auch die Marken im Volkswagen Konzern, weisen explizit darauf hin, dass ihre Modelle für die neue Förderung in Frage kommen. So können beispielsweise ID. Modelle oder bestimmte Hybridfahrzeuge von Volkswagen oder auch vollelektrische CUPRA Modelle, wie der Tavascan oder Born, mit der staatlichen Förderung finanziell attraktiver werden.
Mehr Details zur E-Auto Förderung und passende Neuwagen finden Sie direkt auf den Herstellerseiten:
Artikel erschienen am 01.06.2026 | Lesedauer ca. 6 min. | Autor VW FS Redaktion
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