Geblitzt im Dienstwagen? Wer jetzt zahlen muss und was zu tun ist.
Geblitzt im Dienstwagen auf einen Blick:
- In Deutschland gilt die uneingeschränkte Fahrerhaftung: Immer die Person, die gefahren ist, verantwortet das Bußgeld, Punkte und mögliche Fahrverbote – nicht der Arbeitgeber.
- Der Bußgeldbescheid wird zuerst an den Fahrzeughalter (Ihr Unternehmen) gesendet, der dann im Rahmen eines Zeugenfragebogens den Fahrer benennen muss.
- Eine proaktive und ehrliche Kommunikation mit Ihrem Fuhrparkmanagement ist der beste Weg, um den Prozess für alle Seiten professionell und unkompliziert abzuwickeln.
Geblitzt im Dienstwagen: ein Moment, der viele Fragen aufwirft.
Es passiert im Bruchteil einer Sekunde: Ein roter Blitz leuchtet auf und Ihnen wird klar, dass Sie zu schnell waren. Im Dienstwagen wiegt der Schreck oft doppelt, denn zur Verärgerung über den eigenen Fehler und die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt die Unsicherheit: Erfährt mein Arbeitgeber davon? Wer bekommt die Post von der Behörde? Und vor allem: Wer muss das Bußgeld am Ende bezahlen? Keine Sorge, der Prozess dafür ist klar geregelt.
Was ist jetzt zu tun? Der richtige Umgang mit dem Vorfall.
Wenn Sie geblitzt wurden, ist ein kühler Kopf gefragt. Panik ist unnötig, proaktives Handeln hingegen ist professionell.
- Informieren Sie Ihr Fuhrparkmanagement: Der beste Weg ist, Ihren Vorgesetzten oder das Fuhrparkmanagement zeitnah und sachlich zu informieren. So zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und Ihr Arbeitgeber ist nicht überrascht, wenn die offizielle Anfrage eintrifft.
- Warten Sie auf Ihre persönliche Post: Warten Sie, bis der an Sie adressierte Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Ihnen zu Hause ankommt.
- Bezahlen Sie fristgerecht: Überweisen Sie das Bußgeld von Ihrem privaten Konto und halten Sie die gesetzte Frist ein, um Mahngebühren oder weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Wer ist der Adressat? Der Weg des Bußgeldbescheids.
Da nicht Sie, sondern Ihr Unternehmen oder eine Leasinggesellschaft der Halter des Fahrzeugs ist, geht der erste Brief – meist ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen – immer dorthin. Ihr Arbeitgeber ist nun gesetzlich verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken. In der Regel geschieht einer von zwei Schritten:
- Das Unternehmen benennt Sie: Ihr Fuhrparkmanagement teilt der Behörde mit, dass Sie zum Tatzeitpunkt der Fahrer des Fahrzeugs waren.
- Der Bogen wird an Sie weitergeleitet: Sie erhalten den Fragebogen von Ihrem Arbeitgeber mit der Aufforderung, die Angaben zu Ihrer Person zu machen.
In beiden Fällen erhalten Sie im Anschluss die offizielle Post der Bußgeldstelle direkt an Ihre Privatadresse.
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Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche steuerlichen Auswirkungen ein Dienstwagen für Sie haben kann und wie Sie am meisten von Ihrem Dienstwagen profitieren können.
Zum DienstwagenrechnerWer zahlt? Das klare Prinzip der Fahrerhaftung.
Die wichtigste Regel lautet: In Deutschland gilt für Verkehrsverstöße die Fahrerhaftung. Das bedeutet, die Person, die am Steuer saß und die Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist allein für alle Konsequenzen verantwortlich. Ihr Arbeitgeber wird das Bußgeld in der Regel nicht für Sie übernehmen. Auch eventuelle Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot treffen ausschließlich Sie als Privatperson. Der Dienstwagen ändert nichts an Ihrer persönlichen Verantwortung im Straßenverkehr.
Gut zu wissen: Freiwillige Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Rein theoretisch könnte Ihr Arbeitgeber das Bußgeld für Sie bezahlen, er ist dazu aber in keiner Weise verpflichtet. Problematisch dabei ist, dass die Übernahme eines privaten Bußgeldes durch die Firma als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer gilt. Das bedeutet: Der Betrag des Bußgeldes müsste als zusätzliches Einkommen über Ihre Gehaltsabrechnung versteuert werden. Aufgrund dieser steuerlichen Komplexität und um das Prinzip der Fahrerhaftung nicht zu untergraben, legen die Car Policies von Unternehmen daher fast ausnahmslos fest, dass der Fahrer die Kosten für selbst verschuldete Verkehrsverstöße trägt.
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Die Fahrtenbuchauflage: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Kann in seltenen Fällen der Fahrer nicht ermittelt werden (z. B. weil das Foto unbrauchbar ist oder die Firma keine Auskunft gibt), kann die Behörde dem Unternehmen eine sogenannte Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO für das betroffene Fahrzeug auferlegen. Das bedeutet, dass für dieses Auto eine Zeit lang jede einzelne Fahrt lückenlos dokumentiert werden muss. Dieser immense Verwaltungsaufwand ist der Hauptgrund, warum Unternehmen ein starkes Interesse daran haben, den verantwortlichen Fahrer immer zu benennen.
Übrigens: Ob Blitzerapps legal oder verboten sind, erfahren Sie hier.