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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 09.02.2026
  • 2 Minuten

Fahren unter Alkoholeinfluss: So gefährlich ist es für Firmenwagen und Job.

Auf einen Blick: Fahren unter Alkoholeinfluss im Dienstwagen.

  • Bereits geringe Alkoholmengen am Steuer können zu schweren arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Arbeitgeber dürfen in Dienstwagenregelungen eine Null-Promille-Grenze festlegen.
  • Auch außerhalb der Arbeitszeit kann Trunkenheit am Steuer dienstrechtliche Folgen haben.
Seitliche Ansicht von mehreren Personen, die lachend mit einem Sekt in der Hand auf einem Dach stehen.

Warum Alkohol im Firmenwagen zum Jobrisiko wird.

Nach einem geselligen Abend mit Kollegen noch eben mit dem Dienstwagen nach Hause fahren? Was harmlos klingt, kann weitreichende Folgen haben – für Fahrer und Arbeitgeber.

Besonders in Unternehmen mit klaren Dienstwagenregelungen ist Fahren unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Pflichtverletzung.

Wer haftet bei einem Unfall mit dem Firmenwagen unter Alkoholeinfluss?

Kommt es zu einem Unfall, haftet an erster Stelle der Halter, also in der Regel der Arbeitgeber. Der Fahrer kann anschließend – teilweise vollständig – in Regress genommen werden. Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern. Das bedeutet: hohe Kosten, Imageschäden und persönliche Konsequenzen.


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Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen bei Alkohol am Steuer?

Fahren unter Alkoholeinfluss kann arbeitsrechtlich schwerwiegende Folgen haben – besonders im Dienstwagen. Bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Alkoholvorgaben des Unternehmens kann als erhebliche Pflichtverletzung gewertet werden.

Ob Abmahnung, Versetzung oder fristlose Kündigung: Die Sanktionen hängen vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Schadenshöhe, Fahrlässigkeit und vertragliche Regelungen.

Ist Alkohol am Steuer ein Kündigungsgrund?

Ja. In vielen Fällen kann bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Firmenwagen eine fristlose Kündigung drohen – auch ohne vorherige Abmahnung. Denn eine Alkoholfahrt kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Das gilt insbesondere bei Unfällen. Gerichte werten das Verhalten oft als Vertrauensbruch.

Eine blonde Frau sitzt auf einem Autositz und bekommt durch das Fenster den Autoschlüssel in die Hand gereicht.

Wie eindeutig ist die Null-Promille-Grenze?

Viele Dienstwagenvereinbarungen enthalten bereits eine ausdrückliche Null-Toleranz-Klausel. Das heißt: Wer auch nur geringe Mengen Alkohol konsumiert und dann ein Firmenfahrzeug nutzt, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Diese Regelungen dienen der Sicherheit und der Absicherung des Unternehmens. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien zum Umgang mit Alkohol am Steuer definieren und kommunizieren.

Wichtig: Eine Null-Promille-Grenze ist zulässig – und besonders bei Vielfahrern oder repräsentativen Positionen geboten.


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Wie schützen Unternehmen sich und ihre Fahrer?

Damit es nicht zum Ernstfall kommt, helfen klare Strukturen:

  • Dienstwagenordnung prüfen und aktualisieren: Enthält sie eine eindeutige Alkoholregelung?
  • Bewusstsein schaffen: Schulungen oder E-Learnings fördern das Verständnis für Risiken.
  • Verantwortung übertragen: Eine Benennung von Fahrzeugverantwortlichen kann helfen, die Kontrolle zu stärken.
  • Kontrollen vereinbaren: Stimmt die Belegschaft zu, sind stichprobenartige Alkoholkontrollen vor Fahrtantritt rechtlich möglich.

Unternehmen, die vorbeugen, vermeiden nicht nur Imageschäden und Rechtsstreitigkeiten – sie tragen auch aktiv zur Sicherheit auf den Straßen bei.

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