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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 16.03.2026
  • 3 Minuten

Wildunfall mit dem Dienstwagen: Was Fahrer jetzt wissen müssen.

Wildunfall mit dem Dienstwagen auf einen Blick:

  • Wildunfälle treten häufig im Frühjahr und Herbst auf, insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden.
  • Bei einem Wildunfall mit dem Dienstwagen ist richtiges Verhalten entscheidend, um Versicherungsschutz und Schadenregulierung nicht zu gefährden.
  • Wer zahlt, hängt von Versicherung, Leasingvertrag und Car Policy ab – daher sollten Fahrer ihren Arbeitgeber immer informieren.
Zwei Rehe, die bei Dunkelheit in der Mitte einer breiten Landstraße stehen.

Wann ist die Gefahr für einen Wildunfall besonders hoch?

Die Gefahr für einen Unfall mit Wild ist nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt. Besonders hoch ist sie:

  • im Frühjahr (März bis Mai), wenn Wildtiere aktiv nach Nahrung suchen

  • im Herbst (Oktober bis November), während der Paarungs- und Wanderzeiten

  • in der Dämmerung und bei Dunkelheit

  • auf Landstraßen, an Waldrändern und in ländlichen Regionen

Gerade Dienstwagenfahrer sind häufig zu diesen Zeiten unterwegs – etwa auf dem Weg zu Kundenterminen oder auf längeren Pendelstrecken.

Wildunfall mit dem Dienstwagen: Was ist sofort zu tun?

Kommt es zu einem Wildunfall mit dem Firmenwagen, ist besonnenes Handeln wichtig:

  • Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)

  • Polizei verständigen – auch bei scheinbar geringem Schaden

  • Wild nicht anfassen oder verfolgen (Verletzungs- und Seuchengefahr)

  • Unfall dokumentieren (Fotos, Uhrzeit, Ort)

Die polizeiliche Unfallaufnahme ist entscheidend, damit der Schaden am Dienstwagen später von der Versicherung anerkannt wird.

Wer zahlt bei einem Wildunfall mit dem Dienstwagen?

Nach einem Wildunfall mit dem Dienstwagen entscheidet vor allem der Versicherungsschutz sowie die vertragliche Regelung zur Fahrzeugnutzung über die Kostenübernahme.

Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung.

In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild (z. B. Reh oder Wildschwein). Je nach Vertrag können weitere Tierarten eingeschlossen sein.

Besteht eine Vollkaskoversicherung, sind zusätzlich weitergehende Fahrzeugschäden abgedeckt.

Ob eine Selbstbeteiligung anfällt und wer sie trägt, richtet sich nach:

  • Leasing- oder Finanzierungsvertrag
  • Versicherungsvertrag

  • arbeitsvertraglichen Vereinbarungen
  • Grad des Verschuldens

Maßgeblich sind stets die konkreten Versicherungsbedingungen.


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Haftet der Fahrer bei einem Wildunfall mit dem Firmenwagen?

Grundsätzlich gilt: Ein Wildunfall stellt kein Verschulden des Fahrers dar.

Eine persönliche Haftung kommt nur in Ausnahmefällen infrage, etwa bei:

Wichtig: Wird der Dienstwagen entgegen vertraglicher Regelungen genutzt, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In solchen Fällen ist eine persönliche Haftung für Reparatur- oder Folgekosten möglich.

Arbeitgeber informieren: Pflicht nach dem Wildunfall.

Nach einem Wildunfall mit dem Dienstwagen sollten Fahrer unverzüglich den Arbeitgeber informieren. Das ist wichtig für:

  • die Schadenmeldung an Versicherung oder Leasinggesellschaft

  • die weitere Reparaturfreigabe

  • die Dokumentation im Fuhrpark

Gerade bei einem Leasing-Dienstwagen bestehen häufig feste Melde- und Abwicklungsprozesse. Eine strukturierte und zügige Schadenabwicklung hilft dabei, den Dienstwagen mit wenig administrativen Aufwand wieder einsatzbereit zu machen.


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Besonderheiten bei Leasing- und Firmenfahrzeugen.

Bei einem Wildunfall mit einem Leasing- oder Firmenfahrzeug können neben dem üblichen Unfallvorgehen zusätzliche vertragliche Vorgaben zu beachten sein:

  • Reparaturen sollten im Vorfeld mit Arbeitgeber, Leasinggeber oder Versicherung abgestimmt werden, da vertragliche Regelungen zur Werkstattwahl bestehen können

  • Schäden müssen vollständig dokumentiert und fristgerecht gemeldet werden

  • Eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs kann wirtschaftlich relevant sein

Ob eine bestimmte Werkstatt genutzt werden muss, hängt nicht von einem gesetzlichen Verbot ab, sondern von den jeweiligen Regelungen im Leasingvertrag, Versicherungsvertrag oder – bei Dienstwagen – gegebenenfalls auch vom Arbeitsvertrag.

Fazit: Gut vorbereitet beim Wildunfall mit dem Dienstwagen.

Ein Wildunfall mit dem Dienstwagen passiert schnell – entscheidend ist, wie Fahrer reagieren. Wer weiß, wann die Gefahr besonders hoch ist, Unfälle korrekt meldet und den Arbeitgeber informiert, vermeidet unnötige Kosten und rechtliche Unsicherheiten.

Klare, transparente Prozesse und eine verständliche Car Policy sorgen dafür, dass Dienstwagenfahrer auch in Ausnahmesituationen handlungssicher bleiben.

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