Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 13.11.2023
  • 5 Minuten

Firmenwagen-Versicherung: So versichern Sie Ihre Flotte richtig.

Die richtige Firmenwagen-Versicherung auszuwählen ist für Unternehmen mit eigener Dienstwagen-Flotte entscheidend für die finanzielle Sicherheit sowie die betriebliche Effizienz. Die optimale Flottenversicherung bietet Ihnen zum einen abgestimmt auf Ihre Flotte die passenden Leistungen zum angemessenen Preis, sodass Sie alle Fahrzeuge adäquat absichern können. Zum anderen sorgt die richtige Versicherung dafür, dass Sie im Schadenfall umfangreichen Versicherungsschutz genießen und nicht auf hohen Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen sitzen bleiben. Neben der Entscheidung für oder gegen eine Kaskoversicherung sollten Fuhrparkmanager bei der Auswahl der Firmenwagen-Versicherung auch die Beschaffungsart der Firmenfahrzeuge berücksichtigen. Ob Kauf, Leasing oder Finanzierung – die Art der Anschaffung kann beeinflussen, welche Kfz-Versicherung infrage kommt. Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Wahl Ihrer Firmenwagen-Versicherung genauer achten sollten.

Wie wird ein Firmenwagen versichert?

Wie bei privaten Fahrzeugen ist auch bei der Versicherung von Firmenwagen die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung sichert gegen Personen- und Sachschäden ab, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Für die durch einen Unfall oder äußere Einflüsse am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht. 

Zur Absicherung gegen Schäden an den eigenen Firmenfahrzeugen kommt der Abschluss einer Kaskoversicherung infrage. Die Teilkaskoversicherung leistet in Schadenfällen, auf die der Fahrer des Dienstwagens keinen Einfluss hat. Dies können beispielsweise Beschädigungen aufgrund von Wettereinflüssen wie Blitzschlag oder Hagel, Wildunfällen, Glasbruch oder Diebstahl sein. Noch umfangreicheren Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung. Die Vollkasko deckt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ab und kommt darüber hinaus auch für selbst verschuldete Schäden sowie Schäden durch Vandalismus an dem versicherten Fahrzeug auf.

Flottenversicherung je nach Beschaffungsart.

Je nach Beschaffungsart kommen verschiedene Varianten der Firmenwagen-Versicherung infrage. Denn bei Leasing oder Finanzierung müssen Sie beispielsweise zusätzlich die Bestimmungen von Leasinggeber oder Geldgeber beachten. Zudem bieten sich in einigen Fällen zusätzliche Bausteine für einen umfassenden Versicherungsschutz an.

Ein Baustein bleibt jedoch bei allen Beschaffungsarten gleich: die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeuge. Egal, ob Sie die Dienstwagen geleast, finanziert oder gekauft haben – die klassische Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie in jedem Fall abschließen. Bei besonders großen Fuhrparks kommen allein für die Kfz-Haftpflichtversicherung aller Fahrzeuge einige Kosten zusammen. Rechnen Sie am besten im Vorhinein alle Möglichkeiten genau durch und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung im Alltag Ihre Bedürfnisse erfüllt oder angepasst werden sollte.

Firmenwagen-Versicherung beim Leasing.

Haben Sie Ihre Firmenfahrzeuge geleast, müssen Sie sich bei der Wahl der Kfz-Versicherung an die Vorgaben des Leasinggebers halten. In den meisten Fällen schreiben Leasinggeber eine Vollkaskoversicherung vor. Der Leasinggeber kann dabei das Risiko von erforderlichen Fahrzeugreparaturen aufgrund von Schadenereignissen selbst tragen. Dazu können Sie mit dem Leasinggeber eine „Dienstleistungsvereinbarung Haftungsbefreiung mit Eigenanteil“ abschließen. Das bedeutet, dass der Leasinggeber Sie bis zum vereinbarten Eigenanteil, ähnlich einer Selbstbeteiligung, von der Haftung für die Fahrzeuge freistellt.

Die meisten Leasinggeber bieten die Haftungsbefreiung als attraktive Flatrate-Lösung ohne Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall sowie mit nützlichen Zusatzleistungen an. Sie zahlen in der Regel gleichbleibende Monatsraten, werden bei Inanspruchnahme im Schadenfall nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und erhalten professionelle Soforthilfe im Schadenfall. Häufig ist auch eine GAP-Deckung inklusive.


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Der KaskoSchutz1 der Volkswagen Leasing GmbH sichert Ihre Leasingfahrzeuge bei eigen- und fremdverschuldeten Schäden zuverlässig ab – inklusive Schaden-Soforthilfe und GAP-Deckung zu gleichbleibenden Monatsraten!

Zum KaskoSchutz

Der Abschluss einer GAP-Versicherung ist für geleaste Flottenfahrzeuge unbedingt empfehlenswert: Die GAP-Versicherung – vom engl. ‚gap‘ für Lücke – schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restleasingwert. Erleidet eines Ihrer geleasten Flottenfahrzeuge einen Totalschaden oder wird gestohlen, erhalten Sie von der Kaskoversicherung höchstens den Wiederbeschaffungswert zurück. Dieser kann deutlich niedriger ausfallen als der Restleasingwert. Im schlechtesten Fall ist das Fahrzeug somit verloren, Sie müssen jedoch noch bis zum Ende der Laufzeit weiter Leasingraten zahlen. Hier greift die GAP-Versicherung und schließt die Differenz, sodass Sie auch in diesen Fällen finanziell abgesichert sind.

Firmenwagen-Versicherung bei Finanzierung.

Haben Sie Ihre Flottenfahrzeuge bei einer Bank oder über einen Händler finanziert, müssen Sie bei der Versicherung auch die Wünsche des Geldgebers berücksichtigen. Dieser schreibt in der Regel eine Vollkaskoversicherung vor, um die Fahrzeuge umfassend zu schützen. Bei einer Finanzierung können Sie jedoch, anders als beim Leasing, nicht von der Haftung freigestellt werden. Sie müssen sich somit um eine klassische Versicherung Ihrer Flottenfahrzeuge kümmern. Um im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls abgesichert zu sein, ist auch bei der Finanzierung zusätzlich der Abschluss einer GAP-Deckung zu empfehlen. Anderenfalls kann es passieren, dass Sie Fahrzeuge nach dem Totalverlust oder Abhandenkommen noch lange abbezahlen müssen.


Die Flottenversicherung.

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Zur Flottenversicherung

Firmenwagen-Versicherung bei gekauften Fahrzeugen.

Erwerben Sie die Dienstwagen in Ihrem Fuhrpark durch einen klassischen Kauf ohne Finanzierung, genießen Sie als Eigentümer der Fahrzeuge alle Freiheiten und müssen keine Rücksicht auf die Regelungen einer dritten Partei nehmen. Es steht Ihnen daher frei, ob Sie für Ihre Fahrzeuge über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus auch eine Kaskoversicherung abschließen. Da es in großen Fuhrparks mit viel genutzten Fahrzeugen jedoch häufiger zu Unfällen und kleineren oder größeren Schäden kommen kann, lohnt sich der Abschluss eines umfassenderen Versicherungsschutzes in der Regel. Gerade bei Neuwagen oder jungen Fahrzeugen ist eine Vollkasko empfehlenswert. Nach einigen Jahren kann sich bei älteren Dienstwagen auch der Umstieg auf die Teilkasko lohnen.

Eine GAP-Versicherung ist bei gekauften Fahrzeugen zudem nicht notwendig, da Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls weder einem Leasinggeber noch einem Geldgeber Zahlungen schuldig sind.

Weitere Tipps für die Flottenversicherung.

Um das Versicherungskonzept Ihrer Flotte abzurunden, gibt es optionale Zusatzbausteine und weitere Tipps, die wir Ihnen hier als Übersicht zusammengefasst haben:

  1. Auf das Kleingedruckte achten: Achten Sie bei Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung im Detail auf die Versicherungsbedingungen.
  2. Schutzbrief abschließen: Über die üblichen Versicherungen hinaus können Sie auch einen Schutzbrief abschließen. Mit dem Schutzbrief sichern Sie sich Zusatzleistungen wie beispielsweise Pannenhilfe, Bergung und den Rücktransport des Fahrzeugs sowie einen Mietwagen als Ersatz.
  3. Fahrerschutzversicherung abschließen: Um die Fahrer Ihrer Firmenwagen zusätzlich abzusichern, können Sie eine Fahrerschutzversicherung abschließen. Diese greift bei Personenschäden und leistet beispielsweise Zuschüsse zu Reha-Aufenthalten, zur Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe und im Falle von Verdienstausfällen. Mit einer Fahrerschutzversicherung bieten Sie Ihren Fahrern eine sinnvolle Zusatzleistung und zeichnen sich als fürsorglicher Arbeitgeber aus.
  4. Auslandsschadenschutz abschließen: Sind Ihre Firmenwagen auch geschäftlich im Ausland unterwegs oder möchten Sie Ihren Fahrern die private Nutzung der Dienstwagen auf Urlaubsfahrten in andere Länder erlauben, sollten Sie auch über eine zusätzliche Versicherung Ihrer Fahrzeuge im Ausland nachdenken.
  5. Schadenmanagement abschließen: Professionelles Schadenmanagement unterstützt Sie im Fuhrpark bei der Abwicklung aller Schadenfälle. Durch den Einsatz von Schadenexpertenteams können Sie Ihre administrativen Aufwände erheblich reduzieren. Müssen Sie sich hingegen selbstständig um alle Schritte kümmern, fallen andere Aufgaben rund um Ihren Fuhrpark unter den Tisch und Ihr Unternehmen verliert an Effizienz. Mit der Dienstleistung Schadenmanagement der Volkswagen Leasing GmbH unterstützen wir Sie unkompliziert und umfangreich im Schadenfall. 

Schaden am Firmenwagen: Wer zahlt?

Ist es tatsächlich einmal zu einem Schaden am Firmenwagen gekommen, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommen muss. Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer Schuld am Unfall, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem durch den Fahrer selbst verschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung – sofern diese vorliegt. Doch auch wenn die Vollkasko einspringt, wird in der Regel eine Selbstbeteiligung fällig. Ob das Unternehmen als Arbeitgeber den Schaden bzw. die Selbstbeteiligung übernimmt oder ob der Arbeitnehmer als Fahrer haftet, hängt davon ab, ob es sich um eine gewerbliche Fahrt oder private Nutzung des Dienstwagens handelt. Bei dienstlichen Fahrten haftet in der Regel der Arbeitgeber. Bei einem selbst verschuldeten Unfall ist der Grad der Fahrlässigkeit ausschlaggebend dafür, in welchem Maße Unternehmen oder Fahrer haften müssen. Bei der privaten Nutzung des Dienstwagens gibt es keine eindeutige Regelung zur Haftung im Schadenfall. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten bereits im Überlassungsvertrag eindeutig festschreiben, wer in welchem Fall die Haftung übernimmt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum Thema Unfall mit dem Firmenwagen.

Weitere Informationen und Angebote:

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