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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 24.02.2026
  • 4 Minuten

Steuerliche Begünstigung für Elektro-Dienstwagen 2026: So profitieren Sie von lohnsteuerlichen Vorteilen.

Die lohnsteuerliche Viertelregelung bei der Pauschalwertmethode (umgangssprachlich auch „0,25-%-Regelung“ genannt) für Elektroautos auf einen Blick:

  • Die Viertelregelung des steuerlichen Bruttolistenpreises gilt ausschließlich für rein elektrische Dienstwagen (batterieelektrische Fahrzeuge/BEV ohne Kohlendioxidemission je gefahrenem km), wenn die jeweils steuerlich gültige Bruttolistenpreishöhe nicht überschritten wird.
  • Im Vergleich zur klassischen 1-%-Regelung für Verbrenner-Fahrzeuge, bei welcher der steuerliche Bruttolistenpreis bei der Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich voll zugrunde gelegt werden muss, wird der steuerpflichtige geldwerte Vorteil durch die mögliche Vierteilung des Bruttolistenpreises für Elektrofahrzeuge grundsätzlich deutlich reduziert.
  • Die Höhe des Vorteils hängt vor allem vom Bruttolistenpreis, der privaten Nutzung und der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte des Mitarbeiters ab.
Detailaufnahme eines Mannes im Hemd, der sein E-Auto zum Laden ansteckt.

Was ist die lohnsteuerliche Begünstigungsregelung für vollelektrische Dienstwagen?1

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer u. a. für die private Nutzungsmöglichkeit  eines Dienstwagens einen geldwerten Vorteil versteuern. Häufig wird dafür die 1-%-Regel (Pauschalwertmethode) angewendet:

1.     Geldwerter Vorteil: Private Nutzungsmöglichkeit

Für bestimmte Elektro-Dienstwagen gibt es eine besondere Begünstigung: die  lohnsteuerliche Viertelregel des Bruttolistenpreises. Sie funktioniert so:

  • Für begünstigte Elektrofahrzeuge (ohne Kohlendioxidemission je gefahrenem km), welche nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden2, wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt, sofern der steuerliche Bruttolistenpreis 100.000 Euro nicht übersteigt.
  • Auf diese geviertelte Bemessungsgrundlage wird bei Anwendung der Pauschalwertmethode weiterhin der 1-%-Satz angewendet.

Beispiel:

  • Bruttolistenpreis des Elektroautos (ohne Kohlendioxidemission je gefahrenen km): 90.000 €
  • Bemessungsgrundlage: ¼ von 90.000 € = 23.500 €
  • 1 % von 23.500 € = 235 € geldwerter Vorteil pro Monat

Diese 235 € werden grundsätzlich als geldwerter Vorteil angesetzt und der Lohnversteuerung unterworfen.

2. Geldwerter Vorteil: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zusätzlich wird für die Nutzung des Dienstwagens für den Arbeitsweg, welcher ebenfalls als Privatfahrt gilt, ein weiterer Vorteil versteuert:

  • Grundsätzlicher Ansatz: 0,03 % des (ggf. reduzierten) Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat.

Beispiel (Fortsetzung des oberen Beispiels):

  • Bruttolistenpreis des Elektroautos: 94.000 €
  • Bemessungsgrundlage:  ¼ von 94.000 € = 23.500 Euro
  • Entfernung Wohnung – erste Tätigkeitsstätte: 20 km
  • 0,03 % von 23.500 € = 7,05 € pro km
  • 7,05 € × 20 km = 141 € pro Monat

Eine Alternative zur monatlichen 0,03-%-Pauschale pro Entfernungskilometer bei der Pauschalwertmethode für Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte stellt die steuerliche Einzelbewertung Ihrer Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte dar. Anstatt den Arbeitsweg pauschal abzurechnen, können Sie grds. bei der Einzelbewertung einen Berechnungssatz von 0,002 % des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens pro Entfernungskilometer je Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte anwenden. Bei der Einzelbewertung greift grds. eine jahresbezogene Begrenzung auf insgesamt 180 Fahrten für alle dem Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagen.3

 

Gesamter monatlicher geldwerter Vorteil:

235 € (Privatnutzung) + 141 € (Arbeitsweg) = 376 € pro Monat

Hinweis: Es gibt – neben den Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte – auch weitere Privatfahrten, für welche ein gesonderter geldwerter Vorteil berechnet werden muss.


Der Dienstwagenrechner.

Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche steuerlichen Auswirkungen ein Dienstwagen für Sie haben kann und wie Sie am meisten von Ihrem Dienstwagen profitieren können.

Zum Dienstwagenrechner

Welche steuerlichen Vorteile können reine Elektro-Dienstwagen 2026 gegenüber Verbrennern bieten?

  • Deutlich geringerer geldwerter Vorteil: Durch die - sofern die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen - reduzierte Bemessungsgrundlage (¼ des Bruttolistenpreises) fällt die steuerliche Belastung - im Vergleich zu Verbrenner-Dienstwagen - für Arbeitnehmer grds. spürbar niedriger aus. Sofern die jeweils gültige Bruttolistenpreis-Grenzen für die Vierteilung überschritten wird, greift für vollelektrische Dienstwagen i. R. d. Pauschalwertmethode grds. die Halbierung des Bruttolistenpreises.
  • Weitere Vorteile möglich: Zusätzlich zur vergünstigten Dienstwagenbesteuerung (Lohnsteuer) können für Elektroautos weitere Vorteile gelten, z. B. Einnahmen aus der THG-Quote. Diese Rahmenbedingungen ändern sich jedoch regelmäßig und sollten jeweils aktuell geprüft werden.

Was sollten Sie bei der Wahl eines Elektro-Dienstwagens beachten?

Wer von der lohnsteuerliche Viertelregelung des Bruttolistenpreises im Rahmen der Pauschalwertmethode profitieren möchte, sollte insbesondere folgende Punkte im Blick haben:

  • Bruttolistenpreis prüfen: Liegt der Bruttolistenpreis gem. § 6 Einkommensteuergesetz innerhalb der jeweils geltenden Höchstgrenze für die lohnsteuerliche  Begünstigung?
  • Reiner Elektroantrieb: Nur Fahrzeugen ohne Kohlendioxidemission je gefahrem km steht dem Grunde nach die Möglichkeit offen, von der Viertelregelung des Bruttolistenpreises profitieren zu können.
  • Aktuelle Rechtslage: Steuerliche Förderungen und Grenzwerte können sich ändern. Vor einer Entscheidung ist eine aktuelle steuerliche Beratung durch Ihren Steuerberater sinnvoll.

 


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Lohnt sich ein Elektro-Dienstwagen 2026 für Sie?


Die lohnsteuerliche Viertelregelung des Bruttolistenpreises kann reine Elektro-Dienstwagen 2026 besonders attraktiv machen, weil nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als Grundlage für die Versteuerung im Rahmen der Pauschalwertmethode des geldwerten Vorteils dient. Das führt im Vergleich zur Lohnversteuerung von Verbrenner-Dienstwagen – bei vergleichbar hohen Bruttolistenpreisen – grundsätzlich zu einer deutlich geringeren Steuerlast. Wer plant, einen Elektro-Dienstwagen zu nutzen, sollte insbesondere auf die Höhe des steuerlichen  Bruttolistenpreises und die aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen achten, um die steuerlichen Vorteile bestmöglich auszuschöpfen.

Disclaimer: Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Zur Prüfung etwaiger steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen einer Kraftfahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Steuerberater.

Stand: Februar 2026.

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