Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 21.10.2022
  • 4 Minuten

Firmenwagen während der Elternzeit: Das gibt es zu beachten.

Steht bei einem Ihrer Mitarbeiter die Geburt eines Kindes kurz bevor, gibt es für diesen erst einmal vieles zu klären. Auch die Elternzeit muss sorgfältig geplant werden. Hierbei muss der Arbeitnehmer nicht nur über die Dauer und Ausgestaltung der Elternzeit entscheiden, sondern auch planen, wie er während dieser mit dem Firmenwagen umgeht, sofern ihm bisher einer bereitgestellt wurde.

Ob Sie als Arbeitgeber den Firmenwagen auch während der Elternzeit zur Verfügung stellen müssen oder nicht und wie sich ein Dienstwagen auf die Höhe des Elterngeldes Ihres Mitarbeiters auswirkt, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

Frau mit Kind auf dem Arm vor einem Computer

Der Arbeitgeber darf den Wagen zurückfordern. 

Während der Elternzeit ruhen die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch aufseiten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, Arbeitsaufgaben zu erfüllen, und Sie als Arbeitnehmer haben Ihrem Angestellten gegenüber wiederum keine Lohnzahlungspflichten.

Da es sich bei einem Firmenwagen – sofern dieser privat genutzt werden darf – um einen geldwerten Vorteil handelt, müssen Sie diesen während der Elternzeit nicht bereitstellen, solange keine anderweitige Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten wurde.

Sie können also einfordern, dass Ihr Mitarbeiter den Firmenwagen zu Beginn der Elternzeit bei Ihnen abgibt. Das Gleiche gilt für Firmenfahrzeuge, die rein dienstlich genutzt werden. Das Dienstfahrzeug können Sie während der Abwesenheit des Arbeitnehmers als Poolfahrzeug nutzen – nach seiner Rückkehr treten die beidseitigen Vertragspflichten wieder in Kraft und Sie müssen den Dienstwagen bereitstellen, wenn dieser Ihrem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag zugesichert wurde.

Arbeitet der frisch gebackene Elternteil während der Elternzeit in Teilzeit weiter, bestehen die beidseitigen Vertragspflichten und somit auch der Anspruch auf den Firmenwagen weiterhin.

Individuelle Ausnahmen sind möglich.

Als Arbeitgeber müssen Sie dem Arbeitnehmer den Firmenwagen während einer Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung also nicht bereitstellen. Falls Sie dennoch bereit dazu sind, gehen Sie idealerweise vor der Elternzeit Ihres Mitarbeiters mit diesem in den Dialog und besprechen die Situation rund um den Firmenwagen. Womöglich möchte dieser den Dienstwagen gar nicht nutzen, um die Auswirkungen aufs Elterngeld zu vermeiden.

Vereinbarungen zur Überlassung während der Elternzeit halten Sie schriftlich fest. Es bietet sich auch an, solche Details bereits frühzeitig und vorausschauend in der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung zu notieren.

Sie können als Arbeitgeber auch eine Widerrufsklausel, den sogenannten Widerrufsvorbehalt, in die Fahrzeugüberlassungsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag einbinden, die Sie in den im Vertrag festgelegten Szenarien – zum Beispiel während der Elternzeit, des Mutterschutzes oder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fürs Unternehmen – von der Pflicht der Firmenwagenbereitstellung entbindet. Wichtig ist dabei, dass diese Klausel transparent gestaltet ist, sodass für Ihren Mitarbeiter jederzeit ersichtlich ist, in welchen Situationen und innerhalb welcher Fristen der Dienstwagen entzogen werden kann. Bestenfalls konsultieren Sie zur Formulierung des Widerrufsvorbehalts im Vertrag eine rechtliche Beratung, damit dieser rechtssicher formuliert ist.

Mann im Auto

Auswirkungen eines Firmenwagens auf das Elterngeld. 

Ob ein Dienstwagen während der Elternzeit weiter in Anspruch genommen wird oder nicht, bleibt jedem Arbeitnehmer selbst überlassen – sofern der Arbeitgeber den Wagen bereitstellen möchte. Im Rahmen der Entscheidungsfindung sollte ein Blick auf die Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes geworfen werden.

Entscheidend dafür, ob sich ein Firmenwagen auf die Bezugshöhe des Elterngeldes auswirkt, ist, ob das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf. Denn in diesem Falle stellt das Auto einen geldwerten Vorteil dar, der zusätzlich zum Lohn bereitgestellt wird.

Vor der Geburt erhöht die Dienstwagennutzung das zu versteuernde Einkommen aufgrund des geldwerten Vorteils. Der Lohn dient als Bemessungsgrundlage für das spätere Elterngeld und eine höhere Bemessungsgrundlage resultiert in der Regel in einem höheren monatlichen Elterngeldsatz.

Sobald das Kind geboren ist und Elterngeld bezogen wird, kann sich die Nutzung eines Dienstwagens negativ auf den Elterngeldbetrag auswirken – denn noch immer gilt die Fahrzeugnutzung als geldwerter Vorteil und somit als zuverdienter Lohnbestandteil. Ob sich das Fahrzeug nun negativ auf die Auszahlungshöhe auswirkt, ist abhängig davon, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezogen wird – also davon, ob gar nicht oder in Teilzeit gearbeitet wird. 

  1. Basiselterngeld:
    Im Falle des Bezugs vom Basiselterngeld, senkt die private Nutzung eines Firmenwagens die Elterngeldhöhe in jedem Fall. Das ist darauf zurückzuführen, dass das Basiselterngeld pauschal von einem kompletten Lohnausfall ausgeht und jeder Zuverdienst den Auszahlungsbetrag senkt. Da der Dienstwagen einen geldwerten Vorteil darstellt, wirkt sich dies negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus.
  2. Elterngeld Plus:
    Beim Elterngeld Plus ist ein Zuverdienst von bis zu 50 Prozent des vorherigen Bruttogehalts möglich, ohne dass sich der Elterngeldbetrag verringert. In diesem Szenario kommt es daher darauf an, wie viel der Arbeitnehmer inklusive des geldwerten Vorteils dazuverdient. Überschreitet er die 50-Prozent-Grenze, verringert sich der Auszahlungsbetrag des Elterngeldes. 

Arbeitnehmer sollten daher idealerweise vorab berechnen, ob es sich finanziell lohnt, den Firmenwagen zu behalten und somit keinen eigenen Pkw unterhalten zu müssen, oder sie den Firmenwagen lieber für die Dauer der Elternzeit an den Arbeitgeber zurückgeben.


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Dienstwagen während des Mutterschutzes.

Werdenden Müttern steht sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eine Mutterschutzzeit mit entsprechendem Mutterschaftsgeld zu. Anders als bei der Elternzeit müssen Sie als Arbeitgeber den Firmenwagen während des Mutterschutzes weiterhin bereitstellen. Dieser wird – sofern er privat genutzt werden darf – als Lohnbestandteil gewertet und fließt als Sachbezug in den von Ihnen aufzuwendenden Arbeitgeberanteil des Mutterschaftsgeldes ein.

Firmenwagen während der Elternzeit bereitstellen? Möglich, aber keine Pflicht.

Ob Ihre Mitarbeiter das Dienstfahrzeug während der Elternzeit abgeben müssen oder nicht, liegt in Ihrem Ermessen als Arbeitgeber. Sind Sie grundlegend bereit dazu, den Firmenwagen auch über die Geburt des Nachwuchses hinaus bereitzustellen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter suchen und dessen Pläne berücksichtigen. Womöglich möchte dieser das Firmenfahrzeug während der Elternzeit gar nicht nutzen, damit das Elterngeld nicht verringert wird. Ist dies der Fall, können Sie den Dienstwagen zur Überbrückung als Poolfahrzeug nutzen.

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