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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 25.06.2026
  • 3 Minuten

4 Alltagsgegenstände, die im Sommer Ihren Dienstwagen ruinieren können.

Hitzeschutz im Dienstwagen auf einen Blick:

  • Durch Sommersonne aufgeheizte Alltagsgegenstände können teure und oft irreparable Schäden an Polstern und Armaturen verursachen.
  • Die Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers für den Dienstwagen als Firmeneigentum erfordert es, diese Gefahrenquellen aktiv zu vermeiden – auch bei privaten Fahrten.
  • Insbesondere Gasdruckbehälter (z. B. Deosprays) und elektronische Geräte (Laptop, Smartphone) dürfen wegen Explosionsgefahr niemals in der prallen Sonne im Auto zurückgelassen werden.
Arm wird in sommerlicher Atmosphäre aus dem hinteren Fenster gestreckt.

Die Sommersonne: Nicht nur für den Lack eine echte Gefahr.

Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, denken einige Fahrer nur an den Schutz des Autolacks oder die Belastung für den Motor. Doch die wahre und oft teurere Gefahr lauert im Innenraum: Ein in der prallen Sonne geparktes Auto kann sich schnell auf über 60 Grad Celsius aufheizen. Für viele alltägliche Gegenstände, die wir im Dienstwagen mitführen, ist das weit jenseits der Belastungsgrenze – mit potenziell verheerenden Folgen für das Firmeneigentum, für das Sie verantwortlich sind.

Ihre vertragliche Sorgfaltspflicht gilt im Dienst wie in der Freizeit. Besonders wichtig: Bei Schäden während der privaten Nutzung (z. B. im Sommerurlaub) haftet der Fahrer oft unbeschränkt,2 während im Dienstbetrieb die Haftungserleichterungen des Arbeitsrechts greifen können.

Chemische Reaktion: Wenn Sonnencreme die Polster zerfrisst.

Eine Tube Sonnencreme oder ein Fläschchen Desinfektionsmittel, das auf dem Armaturenbrett vergessen wird, kann sich durch die Hitze verflüssigen und auslaufen. Die darin enthaltenen Chemikalien und Öle können aggressive Reaktionen mit den Kunststoffen des Cockpits oder den Textilfasern der Sitze eingehen. Das Resultat: unansehnliche, oft permanente Flecken, Verfärbungen oder sogar Materialschäden, deren Beseitigung Hunderte von Euro kosten kann.


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Explosionsgefahr: Die unterschätzte Spraydose.

Jeder Behälter, der unter Druck steht – von der Deodose über Haarspray bis zum Desinfektionsspray – trägt einen Warnhinweis: „Vor Sonneneinstrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen“. Diese Grenze ist in einem sommerlichen Fahrzeuginnenraum schnell überschritten. Die Folge: Der steigende Druck kann die Dose zum Bersten bringen. Die klebrigen Überreste im gesamten Fahrzeug zu entfernen, ist eine extrem aufwendige und teure Angelegenheit, die weit über eine normale Innenreinigung hinausgeht.

Übrigens: Da die Explosionsgefahr von Druckgasbehältern allgemein bekannt ist, kann das Liegenlassen im aufgeheizten Auto als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Die Folge: Der Fahrer muss im Schadensfall unter Umständen für die Reparaturkosten persönlich geradestehen.

Akkuschäden und Datenverlust: Der Hitzetod für Firmen-Hardware.

Firmen-Laptop und -Smartphone sind wertvolles Eigentum Ihres Arbeitgebers. Lithium-Ionen-Akkus reagieren extrem empfindlich auf hohe Temperaturen. Lässt man sie im überhitzten Auto liegen, kann dies zu einer dauerhaften Reduzierung der Akkukapazität, zur kompletten Zerstörung der Hardware oder im schlimmsten Fall sogar zum Datenverlust führen. Dieser Schaden ist nicht nur teuer, sondern gefährdet auch wichtige Unternehmensdaten und Ihre Arbeitsfähigkeit auf den Geräten.

Achtung – zweifache Gefahr bei Hardware, die im Auto zurückgelassen wird:

  • Extreme Hitze zerstört nicht nur dauerhaft die empfindlichen Akkus.
  • Das Zurücklassen von Arbeitsgeräten im Fahrzeug widerspricht in der Regel den unternehmensinternen IT-Sicherheitsvorgaben und kann gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, sofern diese Vorgaben Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sind. Laptops und Diensthandys sollten daher beim Verlassen des Fahrzeugs – auch aus Diebstahlschutzgründen – stets an einem sicheren Ort außerhalb des Autos aufbewahrt werden.

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Die Wasserflasche als Brandstifter: Der unerwartete Linseneffekt.

Es klingt unglaublich, ist aber physikalisch belegt: Eine befüllte oder leere, transparente Flasche (betrifft sowohl Plastik als auch Glas, wobei letzteres häufig noch schneller reagiert) kann unter sommerlich-heißen Umständen wie ein Brennglas wirken. Das betrifft neben Flaschen übrigens auch andere transparente Behälter. Wenn die Sonne in einem bestimmten Winkel auf die Flasche scheint, kann diese die Strahlen so bündeln, dass ein Hitzepunkt auf dem Autositz oder dem Teppich entsteht. Im schlimmsten Fall kann dieser „Linseneffekt“ ausreichen, um einen Schwelbrand auszulösen – eine unscheinbare, aber reale Gefahr, die sich durch das einfache Verstauen der Flasche im Handschuhfach oder im Kofferraum vollständig vermeiden lässt.

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