Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 01.08.2023
  • 5 Minuten

Firmenwagen-Inspektion: Das ist zu beachten.

Wer ein Auto besitzt, weiß, dass regelmäßige Wartungen und Inspektionen wichtig sind und die Termine eingehalten werden sollten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Firmenwagen, denn die Betriebssicherheit und der gute Zustand der Dienstfahrzeuge sollten sowohl auf geschäftlichen Touren als auch Privatfahrten stets sichergestellt sein. Doch wer ist im Fuhrpark eigentlich für die Durchführung von Firmenwagen-Inspektionen und Wartungen zuständig? Und welche Regelungen gibt es bezüglich Inspektionen, Hauptuntersuchung und UVV-Prüfungen? In diesem Beitrag klären wir auf, welche Regelungen für Fuhrparkmanagement und Fahrer mit Blick auf Wartungen und Inspektionen gelten und welche weiteren Pflichten es zu beachten gibt.

Die Firmenwagen-Inspektion: Das wird gemacht.

Wie für jedes andere Fahrzeug gelten auch für Dienstwagen die vom Hersteller vorgegebenen Inspektionsintervalle. Die Inspektion dient dazu, die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen und Verschleiß rechtzeitig zu erkennen. Darüber hinaus kann durch regelmäßige Wartungen und Inspektionen auch der Wert des Firmenfahrzeugs erhalten werden. Je nach Modell, Hersteller und Motor des Firmenwagens fallen unterschiedliche Inspektions- und Wartungsintervalle an. Unterschieden werden können dabei feste und flexible Intervalle. Ein festes Intervall bedeutet, dass das Dienstfahrzeug nach einer festgelegten Laufleistung oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit zur Inspektion sollte. So muss die Bremsflüssigkeit beispielsweise nach einem festen Intervall ausgetauscht werden, da sie mit der Zeit unabhängig von der Intensität der Nutzung Wasser aufnimmt.

Andere Bauteile, wie zum Beispiel die Bremsbeläge, verschleißen hingegen überwiegend durch die Nutzung des Fahrzeugs. Wann die nächste Inspektion und Wartung anfallen, hängt in ihrem Fall daher auch von der Kilometerleistung und den Einsatzbedingungen des Firmenwagens ab. Das Intervall kann somit flexibler gehandhabt werden. Die von den Herstellern empfohlenen Inspektions- und Wartungsintervalle für Ihre Flottenfahrzeuge können Sie im Scheck- bzw. Serviceheft des jeweiligen Firmenwagens nachlesen. Neuere Fahrzeugmodelle sind darüber hinaus mitunter bereits in der Lage, mittels Sensoren Informationen über den Verschleiß gewisser Bauteile zu sammeln, und über den Bordcomputer mitzuteilen, wenn die nächste Inspektion fällig ist.

Welche Regelungen gelten für die Inspektion von Firmenwagen?

Wer ist also im Fuhrpark dafür zuständig, die Wartungsintervalle des Firmenwagens im Blick zu behalten und das Fahrzeug zur Inspektion zu bringen? Grundsätzlich fungieren der Geschäftsführer oder die Betreiber des Unternehmens (z. B. die betreibende GmbH) oder – bei entsprechender Delegation der Verantwortung – Mitarbeiter des Fuhrparkmanagements als Fahrzeughalter des Firmenwagens und sollten dafür Sorge tragen, dass die Fahrzeuge stets verkehrstüchtig sind und Inspektionen und Wartungen rechtzeitig durchgeführt werden. Je größer der Fuhrpark, desto umfangreicher sind auch die Aufgaben des Fuhrparkmanagements – und desto schwieriger ist es, den Überblick zu behalten und für jedes einzelne Fahrzeug den Termin für die nächste fällige Inspektion im Kopf zu haben. Unterstützung erhalten Sie in einem solchen Fall durch Fuhrparkmanagement-Software, mit der Sie die gesamte Flotte im Blick behalten, Termine im Kalender organisieren und eine Erinnerungsfunktion nutzen können. Möglich ist dies zum Beispiel in der Fuhrparkmanagement-Software FleetCARS1 der Volkswagen Leasing GmbH.

Da Ihre Fahrer im Alltag jedoch viel näher am Dienstfahrzeug sind, ist es empfehlenswert, die Fahrer zu verpflichten, für die Verkehrstauglichkeit des Dienstwagens zu sorgen. Eine solche Verpflichtung können Sie zum Beispiel im Überlassungsvertrag vorab eindeutig regeln, sodass eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. In der Praxis sind die Fahrer somit dafür zuständig, das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Dazu gehört, dass vor Fahrtantritt – egal, ob dienstlich oder bei der Privatnutzung – kontrolliert werden sollte, dass das Fahrzeug beispielsweise im Hinblick auf Licht, Bremsen oder Reifen verkehrstüchtig ist.

Darüber hinaus sollten Sie Ihre Fahrer verpflichten, die Termine für Wartung und Inspektion der Firmenwagen fristgerecht einzuhalten und rechtzeitig in die Werkstatt zu fahren. Bei Letzteren sollte es sich um Werkstätten handeln, die die Inspektion gemäß Herstellervorgaben vornehmen. Wählt ein Fahrer eigenmächtig eine freie Werkstatt aus, könnte es sein, dass er selbst für die Reparaturkosten aufkommen muss. Das ist insbesondere der Fall, wenn es sich beim Firmenwagen um ein Leasingfahrzeug handelt – denn üblicherweise ist im Leasingvertrag geregelt, dass ausschließlich anerkannte Vertrags- und Partnerwerkstätten aufgesucht werden dürfen.

Wer zahlt die Inspektion beim Firmenwagen?

Wer für die Inspektion beim Firmenwagen zahlt, kann je nach Überlassungsvertrag unterschiedlich geregelt sein. In den meisten Fällen übernimmt jedoch der Arbeitgeber alle rund um den Dienstwagen und insbesondere die dienstlichen Fahrten anfallenden Kosten – etwa Spritkosten, Kfz-Steuer, Hauptuntersuchung, Reparaturkosten und die Kosten für Inspektion und Wartung. Diese können unerwartet in die Höhe schnellen – etwa, wenn viele Dienstwagen zur gleichen Zeit zur Inspektion müssen oder aufgrund von Verschleiß unerwartete Schäden auftreten, die hohe Reparaturkosten nach sich ziehen. Aus diesem Grund können Sie für Ihr Fuhrparkmanagement bei verschiedenen Anbietern auch einen Servicevertrag abschließen, in dem zu gleichbleibenden Raten beispielsweise die Kosten für HU, AU, Wartungen, Inspektionen und bestimmte Werkstatt- und Reparaturkosten inklusive sind. Die Volkswagen Leasing GmbH bietet Flottenkunden mit bestehendem Leasingvertrag zu diesem Zweck zum Beispiel die Dienstleistung Wartung & Verschleiß an.

Darf der Dienstwagenfahrer das Fahrzeug auch für Privatfahrten nutzen, gelten sowohl das Fahrzeug als auch die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Um die Steuer für den geldwerten Vorteil zu berechnen, kommen zum Beispiel die 1-Prozent-Regelung, bei Elektro- oder Hybridautos die 0,25- oder 0,5-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch infrage. Welche Steuer-Methode sich mehr lohnt und wie hoch der geldwerte Vorteil ausfällt, hängt unter anderem vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens und der Anzahl der Privatfahrten ab. Regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Überlassungsvertrag, dass der Fahrer die Kosten für die Inspektion und gegebenenfalls anfallende Reparaturkosten aus eigener Tasche zahlt, hat dies auch Folgen für die Steuer und der zu versteuernde geldwerte Vorteil verringert sich entsprechend.


Wartung & Verschleiß.

Mit der Dienstleistung Wartung & Verschleiß der Volkswagen Leasing GmbH profitieren Sie bei gleichbleibenden Raten von umfassenden Werkstattleistungen inklusive Gebühren für HU, AU und mehr.

Zu Wartung & Verschleiß

Ist die Fahrt zur Dienstwagen-Wartung Arbeitszeit?

Ist der Fahrer des Dienstwagens dafür zuständig, das Fahrzeug zur Inspektion zu bringen, stellt sich gleichzeitig auch die Frage, ob die Fahrt zum Wartungstermin als Arbeitszeit gilt. Auch hier gibt es – wie bei der Dienstwagen-Reinigung – keine pauschal gültige Antwort. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten für solche Fälle detaillierte Regelungen im Überlassungsvertrag des Firmenfahrzeugs treffen. Ist die Privatnutzung des Fahrzeugs erlaubt, könnte der Arbeitgeber argumentieren, dass die Wartungen und Inspektionen auch im Zuge einer Privatfahrt nach Feierabend stattfinden sollten. Damit es nicht zu Streitigkeiten und Unklarheiten kommt, sollte somit vertraglich klar festgelegt werden, ob es sich bei der Werkstattanfahrt um Privatnutzung oder eine dienstliche Fahrt handelt.

Ist die private Nutzung des Dienstwagens hingegen nicht gestattet, ist der Fall klar: Dann müssen die Fahrten zur Werkstatt innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und können nicht in die Freizeit verlegt werden.

Firmenwagen: Weitere Pflichten.

Neben Wartung und Inspektion gibt es noch weitere Pflichten und Regelungen, die der Betriebssicherheit der Firmenfahrzeuge im Fuhrpark dienen. Dazu zählen zum Beispiel die alle zwei Jahre durchzuführende Hauptuntersuchung (HU) sowie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Nach § 57 der DGUV-Vorschrift 70 ist beispielsweise eine jährliche Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Dabei wird beispielsweise überprüft, ob die Fahrzeugtechnik funktionstüchtig ist, Warnwesten und Verbandskästen vorhanden sind und ob notwendiges Zubehör, etwa für die Ladungssicherung, vorliegt. Der Sachkundige hält die Ergebnisse der UVV-Prüfung in einem Prüfbericht schriftlich fest, der jederzeit im Fahrzeug zur Kontrolle bereitgehalten werden muss. Die UVV-Prüfung der DGUV stellt somit unabhängig von durchzuführenden Inspektionen eine Pflicht dar – die Prüfung kann jedoch von der Werkstatt am gleichen Termin wie die Inspektion durchgeführt werden.

Darüber hinaus sind Sie als Fuhrparkmanager nach UVV dazu verpflichtet, jährlich eine Unterweisung der Dienstwagenfahrer vorzunehmen. Dabei geht es sowohl um Aspekte der Verkehrssicherheit als auch der Arbeitssicherheit. Die Fahrer müssen im Umgang mit den Fahrzeugen sowie zum Verhalten im Straßenverkehr und auf dem Betriebsgelände geschult werden.

Im Fuhrparkmanagement müssen Sie somit nicht nur die Termine der nächsten Inspektionen aller Firmenwagen im Blick behalten, sondern auch veranlassen, dass die HU, die DGUV-Fahrzeugprüfung sowie die UVV-Unterweisung der Fahrer rechtzeitig durchgeführt werden. Auch hier können Ihnen Fuhrparkmanagement-Software und Dienstleistungsverträge bei Bedarf unter die Arme greifen.

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