Werkstattrechnung erhalten? Diese Punkte können Sie prüfen.
Werkstattrechnungen: Das Wichtigste im Überblick
- Prüfen Sie zunächst, ob die Rechnung zum beauftragten Umfang und zum richtigen Fahrzeug gehört.
- Stimmen Arbeiten, Mengen, Preise und vereinbarte Konditionen mit dem Auftrag oder bestehenden Vereinbarungen überein?
- Je nach Vertrag können auch Garantie-, Gewährleistungs-, Wartungs- oder Versicherungsleistungen für die Kostenübernahme relevant sein.
Die folgenden Punkte dienen als allgemeine Orientierung und stellen keine vollständige Prüfung einer Werkstattrechnung dar. Welche Leistungen und Preise im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von den jeweiligen Verträgen und Vereinbarungen mit Werkstatt, Leasinggeber, Hersteller, Verkäufer, Versicherer oder Dienstleister ab.
Warum sich ein Blick auf die Werkstattrechnung lohnt.
Wer täglich Dutzende Rechnungen auf dem Schreibtisch hat, weiß: Kleine Unstimmigkeiten überliest man schnell. Doch eine sorgfältige Kontrolle lohnt sich. Denn einzelne Rechnungsfehler können sich zu erheblichen Mehrkosten über den gesamten Fuhrpark summieren. Bei der Prüfung der Werkstattrechnungen sind aber nicht nur die rechnerischen Angaben wichtig – sondern auch die Vollständigkeit.
Welche Angaben auf einer Werkstattrechnung wichtig sein können
Eine Werkstattrechnung sollte klar zeigen, welche Arbeiten durchgeführt, welche Ersatzteile verwendet und welche Kosten dafür berechnet wurden.
Je nach Fall sind auf einer Werkstattrechnung verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Angaben erforderlich, die unter anderem für einen möglichen Vorsteuerabzug relevant sein können. Die folgende Übersicht zeigt einige typische Punkte, die Sie bei der Prüfung unter die Lupe nehmen können.
1. Fehler bei den Arbeitsleistungen und Stundensätzen.
- Abweichung bei vereinbarten Arbeitswerten: Es werden mehr Arbeitswerte berechnet, als nach der vereinbarten Abrechnungsgrundlage vorgesehen sind.
- Falsche Stundensätze: Es werden höhere Tarife berechnet als vereinbart.
- Doppelabrechnung: Leistungen, die mehrfach berechnet werden, obwohl sie nur einmal durchgeführt wurden.
Beispiel: Für den Austausch eines Scheinwerfers werden drei Arbeitswerte entsprechend einer zuvor vereinbarten Abrechnung berechnet. Zusätzlich rechnet die Werkstatt jedoch zwei Arbeitswerte für die Demontage der Stoßstange ab, obwohl diese Arbeit bereits im Austausch des Scheinwerfers enthalten ist.
| Wichtig: Herstellerangaben zu Arbeitszeiten können eine Abrechnungsgrundlage sein, wenn ihre Anwendung zuvor vereinbart wurde. Sie sind nicht automatisch für jede Werkstatt verbindlich. |
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2. Fehler bei Ersatzteilen und Material.
- Falsche Mengenangaben.
- Abweichung von der Teilequalität: Ein teures Originalteil wird berechnet, obwohl ein günstigeres Nachbauteil eingebaut wurde.
- Verbrauchsmaterial-Pauschalen: Allgemeine Posten wie „Kleinmaterial“ werden zusätzlich berechnet, obwohl sie bereits einzeln aufgeführt sind.
- Vereinbarte Preise oder Rabatte: Wurden mit der Werkstatt konkrete Preise oder Rabatte für den Fuhrpark vereinbart, sollte geprüft werden, ob diese bei der Abrechnung berücksichtigt wurden.
Beispiel: Für einen Ölwechsel werden 6 Liter Motoröl berechnet, obwohl das Fahrzeug nur 4,5 Liter benötigt. Zusätzlich wird eine Pauschale für Verbrauchsmaterialien berechnet, obwohl diese bereits einzeln aufgeführt sind.
3. Prozess- und Freigabefehler.
- Arbeiten ohne erforderliche Vorab-Freigabe.
- Zuordnungsfehler: Ersatzteile oder Arbeiten werden dem falschen Fahrzeug zugeordnet.
Beispiel: Eine Werkstatt führt ohne Rücksprache eine Desinfektion der Klimaanlage durch und berechnet diese zusätzlich.
Je nach Vertragskonstellation können daneben weitere Vereinbarungen oder Versicherungsleistungen für die Kostenübernahme relevant sein. Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.
4. Garantie, Gewährleistung und Wartungsverträge.
- Nicht berücksichtigte Garantie- oder Gewährleistungsleistungen: Kosten werden berechnet, obwohl für die betreffende Leistung möglicherweise eine Garantie oder ein Gewährleistungsanspruch besteht.
- Nicht berücksichtigte Rückruf- oder Serviceaktionen: Arbeiten werden dem Fuhrpark in Rechnung gestellt, obwohl sie im Rahmen einer Aktion übernommen werden.
- Doppelabrechnung bei Servicepaketen: Leistungen werden berechnet, obwohl sie durch einen Wartungsvertrag abgedeckt sind.
Je nach Vertragskonstellation können daneben weitere Vereinbarungen oder Versicherungsleistungen für die Kostenübernahme relevant sein. Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Beispiel: Ein Fahrzeug mit einem Wartungsvertrag wird zur Inspektion gebracht. Die Werkstatt stellt die Inspektionskosten direkt dem Arbeitgeber in Rechnung, obwohl diese durch das Servicepaket abgedeckt sind.
5. Formale, rechnerische und steuerliche Fehler.
- Fehlende Zuordnung: Angaben wie Kennzeichen oder Fahrzeug-Identifikationsnummer fehlen oder sind fehlerhaft.
- Falscher Leistungsempfänger/Rechnungsadresse.
- Rechnerische Fehler wie falsche Summen, Umsatzsteuersätze oder fehlende Leistungsdaten.
Beispiel: Eine Rechnung weist eine falsche Adresse des Leistungsempfängers aus. Solche Formfehler können bei einer Betriebsprüfung dazu führen, dass der Vorsteuerabzug durch das Finanzamt erschwert wird.
Rechenbeispiel: Einsparpotenziale durch die Vermeidung typischer Fehler.
In einem Fuhrpark mit 50 Fahrzeugen treten bei Reparatur- und Wartungskosten häufig die gleichen Fehler auf: Überhöhte Stundensätze, doppelt berechnete Arbeiten oder nicht berücksichtigte individuell vereinbarte Preisnachlässe.
Angenommen, diese Fehler summieren sich beispielhaft pro Fahrzeug auf 150 Euro pro Jahr. Für eine Flotte von 50 Fahrzeugen ergeben sich in diesem Szenario Mehrkosten von 7.500 Euro jährlich – eine gründliche Prüfung könnte solche zusätzlichen Kosten vermeiden.
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Um Aufwände rund um Ihr Fuhrparkmanagement zu reduzieren, bieten wir Ihnen vielseitige Full-Service-Angebote: Kfz-Steuer-Abwicklung, Rundfunkbeitrags-Abwicklung, Wartung & Verschleiß, Reifen-Dienstleistungen und vieles mehr.
Zu den Fuhrpark-ServicesZur Orientierung: So prüfen Sie wichtige Punkte Ihrer Reparatur- oder Wartungsrechnung.
- Formale & steuerliche Prüfung:
- Ist der richtige Leistungsempfänger (Unternehmen oder Leasinggesellschaft) angegeben?
- Sind alle gesetzlichen Pflichtangaben (u. a. Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt, steuerliche Angaben) vollständig?
Sind Kennzeichen, FIN und Kilometerstand korrekt?
Dubletten-Check: Wurde die Rechnung bereits verbucht oder doppelt eingereicht? - Auftrags- & Freigabeprüfung:
- Liegt eine schriftliche Freigabe oder PO-Nummer (Bestellnummer) vor?
- Wurde das Kostenlimit eingehalten oder nachträglich freigegeben?
- Wurden nicht vereinbarte Arbeiten berechnet? - Garantie & Vertragsabdeckung:
- Sind abgerechnete Kosten durch Garantie oder Gewährleistung gedeckt?
- Wurden kostenfreie Serviceaktionen in Rechnung gestellt?
- Wurde ein Wartungsvertrag korrekt berücksichtigt?
- Gibt es weitere vertraglich vereinbarte Leistungen oder Kostenübernahmen, die für die Rechnung relevant sein können? - Sachliche Detailprüfung:
- Entsprechen Stundensatz und Materialqualität der Vereinbarung?
- Stimmen die berechneten Arbeitswerte mit den zuvor vereinbarten Abrechnungsgrundlagen überein?
- Wurden vereinbarte Preise oder Rabatte berücksichtigt?
- Stimmen die berechneten Mengen mit den tatsächlich verwendeten Mengen überein?
- Sind Entsorgungskosten und Materialpauschale korrekt abgerechnet?
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Zu Wartung & VerschleißWas tun bei Unstimmigkeiten in der Werkstattrechnung?
Fällt bei der Prüfung eine Abweichung auf, sollten Fuhrparkverantwortliche die Rechnung zunächst mit Auftrag, Freigabe und vertraglichen Vereinbarungen abgleichen. Bleibt eine Position unklar, empfiehlt sich eine Rückfrage bei der Werkstatt oder dem jeweils zuständigen Vertragspartner.
Welche Kosten tatsächlich geschuldet sind oder von einem anderen Vertragspartner übernommen werden, lässt sich nicht pauschal anhand einer Rechnung beurteilen, sondern hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab.