Mit dem Dienstrad im Urlaub: Was Nutzer dabei beachten sollten.
Mit dem Dienstrad im Urlaub auf einen Blick:
- Prüfen Sie vor Reisebeginn die Nutzungsregeln in Ihrem Überlassungsvertrag (Geltungsbereich).
- Notieren Sie sich Notfallkontakte und dokumentieren Sie zuvor den Zustand des Rads (etwa durch Fotos).
- Achten Sie darauf, das Rad immer fest anzuschließen und in abschließbaren oder überwachten Bereichen abzustellen.
Darf das Dienstrad mit in den Urlaub?
Die Tage werden länger, der Sommer steht vor der Tür und die Urlaubsplanung läuft auf Hochtouren. Für viele Dienstrad-Nutzer stellt sich nun die Frage: Darf das überlassene Dienstrad eigentlich mit in den Urlaub?
Die gute Nachricht: Das Dienstrad ist in der Regel nicht nur für den Arbeitsweg gedacht. Oft erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung auch für Ausflüge oder Reisen.
Ob und in welchem Umfang das für Ihr Dienstrad gilt, hängt dabei von Ihrer Überlassungsvereinbarung ab. Ist diese abdeckt, kann es mit der richtigen Vorbereitung entspannt losgehen.
1. Der Überlassungsvertrag: Wo darf ich fahren?
Im Überlassungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ist geregelt, wo und wie Sie Ihr Dienstrad nutzen dürfen.
- Geltungsbereich: Prüfen Sie, ob Auslandsreisen gestattet sind. Meist ist die Mitnahme ins europäische Ausland unproblematisch.
- Kilometerbegrenzung: In der Regel gibt es keine Obergrenze dafür, wie viele Kilometer Sie fahren dürfen. Vor Großtouren sollten Sie jedoch prüfen, ob Verschleißteile gedeckelt sind.
- Wer darf fahren? Im selben Haushalt lebende Angehörige (z. B. Partner/Kinder) dürfen das Dienstrad oft mitbenutzen – auch im Urlaub. Vorausgesetzt, dies ist laut Überlassungsvertrag gestattet.
- Meldepflicht: Eine Info an den Arbeitgeber ist normalerweise nicht nötig. Ein kurzer Blick in die Überlassungsvereinbarung gibt letzte Sicherheit.
Tipp: Bei Unklarheiten ist das Fuhrparkmanagement oder die Personalabteilung in Ihrem Unternehmen der richtige Ansprechpartner.
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Zum Bike-Leasing2. Haftpflicht: Was gilt bei Schäden an Dritten?
Ein automatischer Komplettschutz wie beim Auto existiert für Fahrräder nicht. Verursachen Sie mit dem Dienstrad im Urlaub einen Unfall, bei dem Sie eine andere Person verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen, haften Sie in der Regel persönlich. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung für das Rad abgeschlossen hat oder Ihre eigene Privathaftpflicht im Ausland greift.
3. Kaskoschutz: Was gilt bei Diebstahl und Schäden am Rad?
Beachten Sie außerdem folgende Details:
- Akku versichert? Prüfen Sie, ob der Akku auch versichert ist, wenn er nicht am Rad angeschlossen ist (etwa beim Laden im Hotel).
- Vorsicht bei Fahrlässigkeit: Schäden durch Unwetter sind meist gedeckt. Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Akku im Regen liegen lassen) dagegen nicht.
- Lose Teile: Zubehör wie Helme, Taschen oder abnehmbare Displays sind nicht automatisch mitversichert.
4. Service und Reparatur: Was tun bei Panne oder Diebstahl?
Wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert, ist schnelles Handeln gefragt:
- Diebstahl melden: Melden Sie Diebstahl oder Vandalismus unverzüglich der örtlichen Polizei. Lassen Sie sich die Anzeige schriftlich bestätigen (Aktenzeichen).
- Arbeitgeber kontaktieren: Melden Sie den Schaden sofort dem Arbeitgeber. Dieser klärt mit Ihnen, ob Sie zusätzlich den Leasinggeber oder Versicherer kontaktieren müssen.
- Werkstatt suchen: Halten Sie sich im Schadenfall an die vertraglichen Vorgaben. Wenn möglich, lassen Sie sich eine Partnerwerkstatt für die Abwicklung empfehlen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und müssen nicht in Vorleistung gehen.
- Rechnungen aufbewahren: Heben Sie alle Rechnungen zur späteren Erstattung auf.
Tipp: Bei bestimmten Leasing-Kooperationspartner kann eine europaweite Mobilitätsgarantie Teil des Versicherungspakets sein. So bleiben Sie auch auf Reisen mobil und sind vor unerwarteten Kosten für Reparaturen oder den Rücktransport geschützt. Prüfen Sie vor Ihrem Urlaub mit dem Dienstrad, ob Ihr Arbeitgeber diesen Service inkludiert hat.
5. Diebstahl verhindern: So sichern Sie Ihr Dienstrad.
Damit Ihr Dienstrad im Urlaub gegen Diebstahl gesichert ist, sind die richtige Sicherung und der Abstellort entscheidend.
- Fest anschließen: Schließen Sie Ihr Rad samt Rahmen immer an einem festen Gegenstand (z. B. Laterne, Zaun) an.
- Sicher abschließen: Verwenden Sie ein hochwertiges Schloss (etwa Falt- oder Bügelschloss) gemäß den Vorgaben Ihres Überlassungsvertrags.
- Geschützt abstellen: Nutzen Sie überbewachte Fahrradstellplätze oder abschließbare Fahrradkeller im Hotel. Lassen Sie Ihr Rad möglichst nie über Nacht im Freien stehen.
- GPS aktivieren: Wenn vorhanden, stellen Sie sicher, dass die Tracking-App auf Ihrem Handy eingerichtet und aktiv ist.
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Zum Bike-Leasing im öffentlichen DienstLetzter Check vor der Abreise.
Ersparen Sie sich unnötigen Stress im Ernstfall. Haken Sie vor Reisebeginn noch diese Punkte ab:
- Überlassungsvertrag prüfen
- Zustand des Rads mit Fotos dokumentieren
- Rahmennummer des Dienstrads notieren
- Wichtige Notfall-Hotlines im Smartphone abspeichern
Gute Fahrt!