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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 14.09.2026
  • 3 Minuten

Hund und Katze im Dienstwagen: Diese Regeln gelten für Haustiere.

Haustiere im Dienstwagen auf einen Blick:

  • Vertragliche Regelungen und erlaubte Nutzung prüfen: Ob Haustiere im Dienstwagen mitfahren dürfen, hängt von den Regelungen des Arbeitgebers und dem vereinbarten Nutzungsumfang des Fahrzeugs ab.
  • Haustiere sicher transportieren: Hund und Katze müssen so untergebracht und gesichert sein, dass sie den Fahrer nicht beeinträchtigen und während der Fahrt auch selbst keiner Gefahr ausgesetzt sind.
  • Fahrzeug vor Schäden schützen: Kratzer, starke Verschmutzungen oder beschädigte Polster sollten vermieden werden – insbesondere bei Leasing-Dienstwagen können solche Schäden spätestens bei der Fahrzeugrückgabe relevant werden.

Darf ich mein Haustier im Firmenwagen mitnehmen?

Eine pauschale Antwort darauf, ob man sein Haustier im Dienstwagen transportieren darf, gibt es nicht. Entscheidend ist zunächst, für welche Zwecke der Dienstwagen überlassen wurde. Der private Gebrauch eines Firmenwagens kann vertraglich unterschiedlich ausgestaltet sein. 

Ist die Privatnutzung erlaubt, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass es keinerlei Vorgaben zur Tiermitnahme gibt. Die Dienstwagenvereinbarung und ggfs. die Car Policy kann zusätzliche Bedingungen für Nutzung und Umgang mit dem Fahrzeug festlegen.

Deshalb gilt: Vor der ersten Fahrt mit Hund oder Katze die unternehmensinternen Regelungen prüfen und bei Unklarheiten beim Fuhrparkmanagement nachfragen.


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Wie müssen Hund und Katze im Dienstwagen gesichert werden?

Auch wenn Haustiere im Dienstwagen erlaubt sind, dürfen sie nicht ungesichert im Fahrzeug mitfahren. Für den Transport gelten die Vorschriften zur Ladungssicherung: Das Tier muss so untergebracht sein, dass es beispielsweise bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht unkontrolliert durch das Fahrzeug geschleudert wird.

Je nach Tier, Größe und Fahrzeug kommen dafür beispielsweise infrage:

  • eine befestigte Transportbox, insbesondere für Katzen und kleinere Hunde,
  • ein geeignetes Sicherungsgeschirr für Hunde oder
  • eine sichere Unterbringung im Laderaum mit geeignetem Trennsystem.

Wichtig: Ein Tier auf dem Beifahrersitz, im Fußraum oder ungesichert auf der Rückbank mitzunehmen, bietet keinen ausreichenden Schutz und verstößt sowohl gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Ladungssicherung sowie in der Regel auch gegen unternehmensinterne Richtlinien.

Was gilt bei Schäden am Dienstwagen durch Haustiere?

Bagatellschäden wie Kratzer an Verkleidungen, eingerissene Polster oder starke Verschmutzungen können besonders beim Leasing-Dienstwagen spätestens bei der Rückgabe relevant werden. Entsteht ein Schaden durch das Haustier, sollten Fahrer diesen deshalb nach den Vorgaben ihres Unternehmens melden und Reparaturen nicht eigenmächtig beauftragen.

Wer für durch ein Haustier verursachte Beeinträchtigungen am Dienstwagen aufkommt, hängt vom Einzelfall ab. Zerkratzt das Tier beispielsweise Polster oder Verkleidungen, fallen die daraus entstehenden Kosten grundsätzlich nicht unter den Kaskoschutz des Fahrzeugs. Dafür kann der Dienstwagenfahrer beziehungsweise Tierhalter aufkommen müssen. Je nach Tier und Versicherungsvertrag kann eine private Tierhalter- beziehungsweise Haftpflichtversicherung greifen. Der Vorfall sollte in jedem Fall zunächst dem Arbeitgeber beziehungsweise Fuhrpark gemeldet werden.

Entscheidend sind der individuelle Überlassungsvertrag, Versicherungsbedingungen und die internen Vorgaben zur Schadenmeldung.


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Mit dem Dienstwagen und Haustier ins Ausland?

Soll der Hund oder die Katze im Dienstwagen mit ins Ausland reisen, kommen zu den Vorgaben des Arbeitgebers weitere Regeln hinzu. Fahrer sollten vor Reisebeginn prüfen, ob private Auslandsfahrten mit dem Dienstwagen zulässig sind und welche Einreise- und Transportbestimmungen im jeweiligen Land für das Haustier gelten.

Auch bei der Sicherung können im Ausland andere Anforderungen oder Sanktionen gelten. Wer eine längere Reise plant, sollte deshalb sowohl die Dienstwagenregelungen als auch die Bestimmungen der Reise- und Transitländer vorab prüfen.

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