Von O bis O? Wann der Reifenwechsel beim Dienstwagen wirklich Pflicht ist.
Reifenwechsel-Pflichten für Dienstwagen auf einen Blick:
- Die Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) dient als Orientierung für den saisonalen Reifenwechsel.
- In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht für Dienstwagen: Die Straßenverhältnisse entscheiden, nicht der Kalender.
- Fahrer sind für die Verkehrssicherheit verantwortlich: Sie müssen die richtige Bereifung vor der Fahrt kontrollieren.
Warum ist der Reifenwechsel beim Dienstwagen wichtig?
Der Wechsel der Jahreszeiten bringt für Dienstwagenfahrer unterschiedliche Herausforderungen mit sich. Ob Schnee im Winter oder heiße Asphalttemperaturen im Sommer – ohne die saisonal passende Bereifung riskieren Sie längere Bremswege, höheren Verschleiß und im Winter sogar Bußgelder.
Gerade in den Übergangszeiten sollten Fahrer und Fuhrparkleiter deshalb rechtzeitig die Reifen wechseln. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt?
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Sobald Glätte, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auftreten, müssen Winterreifen montiert sein. Das gilt unabhängig vom Monat.
Die „O bis O“-Regelung (Oktober bis Ostern) ist keine gesetzliche Verpflichtung, aber eine gute Orientierungshilfe: In diesem Zeitraum fallen die Temperaturen oft unter sieben Grad Celsius, wodurch Sommerreifen an Haftung verlieren. Wer im Oktober wechselt, ist oft gegen den ersten Frost gewappnet und legt die Basis für die Dienstwagen-Winterausstattung.
Das gilt beim Wechsel zurück auf Sommerreifen.
Rechtlich gesehen dürfen Sie auch im Sommer mit Winterreifen fahren. Sobald die Temperaturen dauerhaft über sieben Grad steigen (meist um Ostern), sollten Sie jedoch wechseln. Bei warmen Temperaturen wird die weiche Gummimischung der Winterreifen zum Problem:
- Bis zu 20 % verlängerter Bremsweg im Sommer
- Schnellere Abnutzung bei Hitze
- Mehr Kraftstoffverbrauch und geringere Reichweite durch höheren Rollwiderstand
- Und: Viele Arbeitgeber oder Leasinggeber schreiben die saisonal passende Bereifung aus Sicherheitsgründen vor.
Wer ist für den Reifenwechsel beim Dienstwagen verantwortlich?
- Fuhrpark: Bei rein dienstlich genutzten Fahrzeugen ist in der Regel die Fuhrparkleitung für die Organisation des Reifenwechsels (Terminbuchung, Kostenübernahme, Einlagerung) zuständig.
- Fahrer: Die Verantwortung für die Sicherheit des Fahrzeugs liegt laut StVO jedoch immer beim Fahrer. Das bedeutet: Sie müssen sicherstellen, dass das Auto verkehrssicher ist. Herrschen winterliche Bedingungen und Ihr Fahrzeug hat noch Sommerreifen, dürfen Sie es nicht bewegen.
Tipp: Nutzen Sie den Dienstwagen privat, kann die Zuständigkeit für den Reifenwechsel auf den Fahrer übertragen werden. Hier lohnt sich ein Blick in Ihre Car Policy.
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Zu den Reifen-Dienstleistungen.Welche Reifen sind geeignet?
Die Winterreifenpflicht ist in § 2 Abs. 3a StVO geregelt. Was Sie als Dienstwagenfahrer außerdem zu Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen wissen sollten:
- Winterreifen: Seit Oktober 2024 sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zulässig. Ältere M+S-Reifen reichen nicht mehr.
- Sommerreifen: Hier gibt es keine spezielle Kennzeichnungspflicht. Überprüfen Sie jedoch regelmäßig, dass die Reifen keine Risse, Beulen oder poröse Stellen aufweisen.
- Mindestprofiltiefe: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter (Winter wie Sommer). Empfohlen sind mindestens 4 Millimeter für Winter- und 3 Millimeter für Sommerreifen.
Was gilt für Ganzjahresreifen?
Auch Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol erfüllen die gesetzlichen Anforderungen – für jede Jahreszeit. Unsere Experten raten jedoch dazu, sie eher in urbanen Gebieten oder für kurze Strecken einzusetzen:
„Ganzjahresreifen sind immer ein Kompromiss. Sie erreichen nicht das Sicherheits‑ und Performance‑Niveau spezialisierter Sommer‑ oder Winterreifen – insbesondere bei Nässe, Schnee und sehr niedrigen Temperaturen.“
Welche Strafen drohen bei falscher Bereifung?
Bußgelder drohen in Deutschland nur bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht. Fahrer, die mit ungeeigneten Reifen unterwegs sind, riskieren:
- 60 Euro + 1 Punkt bei Fahren mit falscher Bereifung.
- 80 Euro + 1 Punkt bei Verkehrsbehinderung durch falsche Bereifung.
- 100 Euro + 1 Punkt bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
- 120 Euro + 1 Punkt bei Unfallverursachung durch falsche Bereifung.
Wichtig: Auch das Fuhrparkmanagement kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn es Fahrten mit unzureichender Bereifung anordnet oder zulässt. In diesem Fall drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
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Gute Vorbereitung ist alles: Planen Sie den Wechsel rechtzeitig, kontrollieren Sie die Reifen regelmäßig und klären Sie die Organisation mit dem Fuhrparkmanagement.
- Reifenwechsel frühzeitig planen: Es lohnt sich, frühzeitig einen Termin zum Reifenwechsel zu buchen. Aber: Der Wechseltermin selbst sollte jahreszeitlich passen.
- Reifen kontrollieren: Achten Sie regelmäßig auf Schäden, Abnutzung (unter 1,6 Millimeter Profiltiefe) und den Reifendruck.
- Notfallmaßnahmen: Sollten Sie bei plötzlichem Wintereinbruch noch mit Sommerreifen ausgestattet sein, verschieben Sie die Fahrt.
- Verantwortlichkeiten klären: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Fuhrparkleitung, um sicherzustellen, dass der Reifenwechsel organisiert wird.